Die zehn wichtigsten Steuertipps zum Jahresende 2020, Frau schreibt etwas

Die zehn wichtigsten Steuertipps zum Jahresende 2020

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4. Dezember 2020 // Aktuelles

Nur noch rund vier Wochen bis zum Jahresende. Da stellt sich für viele die Frage: Was muss ich für meine Finanzen noch beachten, welche Entscheidungen noch treffen. growney hat für Sie die zehn wichtigsten Steuertipps 2020 zusammengestellt.

1. Nutzen Sie die gesenkte Mehrwertsteuer

Bis Jahresende gilt noch eine niedrigere Mehrwertsteuer von 16 statt 19 Prozent (der reduzierte Satz, der etwa für Lebensmittel, Zeitschriften oder Bücher gilt, ist von 7 auf 5 Prozent gesenkt). Bei größeren Anschaffungen oder Aufträgen kann das einen deutlichen Unterschied ausmachen, wenn die Steuersenkung vollständig weitergegeben wird.

Rechenbeispiele:
- Ein Handwerker-Auftrag über normalerweise € 6.000 ist so rund € 150 günstiger (€ 5.848,74)
- Bei einer neuen Küche, die sonst € 20.000 kostet, könnten Sie mehr als € 500 sparen (€ 19.495,80)
- Ein Oberklasse-Neuwagen für € 80.000 müsste um mehr als € 2.000 billiger sein (€ 77.983,19)

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich übrigens auch von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es hier Höchstbeträge: Bei Handwerkerleistungen lassen sich nur 20 Prozent der Arbeitskosten geltend machen (keine Materialkosten) - maximal € 1.200. Das entspricht einer Rechnungssumme von bis zu € 6.000. Für haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich bis zu € 20.000 absetzen, darunter fallen Kinderbetreuung, Pflege, Putzhilfe, aber auch Gärtner, Winterdienst oder Hausreinigung. Viele Mieter übersehen bei der Frage “Was kann ich absetzen?” diesen Kostenfaktor oft – sie können tatsächlich die entsprechenden Anteile aus der Betriebskostenabrechnung angeben.

2. Werbungskosten: Was kann steuerlich abgesetzt werden?

Für Arbeitnehmer stellt sich außerdem die Frage, ob es sich noch lohnt Arbeitsmittel anzuschaffen, die als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Was kann steuerlich abgesetzt werden? Dazu gehört etwa typische Berufskleidung (darf aber nicht als Alltagsbekleidung nutzbar sein) oder auch technische Geräte wie etwa ein Laptop oder ein Smartphone.

Für all diese Werbungskosten gilt – ganz ohne Nachweis – für Arbeitnehmer ein Pauschalbetrag von € 1.000. Dazu gehören auch:

  • die Kosten für den Weg zur Arbeit, also die Pendlerpauschale von € 0,30 je Kilometer (es gilt nur die einfache Strecke) bzw. alternativ die tatsächlich entstandenen Kosten für den Nahverkehr
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Kosten für Fortbildungen und Fachliteratur
  • Kontoführungsgebühren (pauschal mit € 16 pro Jahr absetzbar)
  • Kosten für Bewerbungen (Onlinebewerbungen pauschal mit € 2,50, per Post pauschal mit € 8,50)
  • die wegen des Coronavirus (aktuelle Lage an den Märkten) eingeführte Homeoffice-Pauschale von € 5 pro Tag (max. € 600 im Jahr)

Wer mit diesen Beträgen ohnehin auf mehr als € 1.000 kommt, für den könnte es Sinn machen, benötigte Arbeitsmittel noch dieses Jahr zu kaufen.

Für die Frage “Was kann ich absetzen?” gilt bei Arbeitsmitteln übrigens die Faustformel: Alles, was mindestens zu 10 Prozent beruflich genutzt wird, lässt sich geltend machen. Voll noch im Jahr 2020 von der Steuer absetzen lassen sich alle “minderwertigen Wirtschaftsgüter” - d.h. bis zu einem Nettopreis von € 800 (Endpreis bei 19 % Mehrwertsteuer: € 952; bei 16 %: € 928). Was teurer ist, muss über 36 oder 60 Monate anteilig abgeschrieben werden.

3. Freistellungsauftrag prüfen und optimieren!

Erträge aus Kapitalanlagen sind grundsätzlich steuerpflichtig: das gilt für Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds oder ETFs oder Verkäufe von Anteilen gleichermaßen.

Allerdings haben Sie einen Freibetrag von € 801 pro Jahr (Paare: € 1.602). Das heißt bis zu dieser Grenze sind ihre Erträge wie Zinsen steuerfrei - sofern Sie für Ihr Tagesgeld-, Giro- oder Sparkonto überhaupt noch Geld bekommen und nicht schon längst Strafzinsen zahlen müssen.

Dieser Freibetrag muss aber über einen sogenannten Freistellungsauftraggeltend gemacht werden, d.h. Sie müssen bei Ihrer Bank unter Mitteilung Ihrer Steuer-ID (wo finde ich meine Steuer-ID?) angeben, ob Sie den Freibetrag (und ggf. bis zu welcher Höhe) geltend machen wollen. Sie können Ihren Freibetrag natürlich auf mehrere Banken oder Sparkassen aufteilen – die Summe Ihrer Freistellungsaufträge darf jedoch insgesamt den Betrag von € 801 bzw. € 1.602 nicht überschreiten.

Liegt kein Freistellungsauftrag vor, wird von Ihren Erträgen automatisch die sogenannte Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben und abgezogen, ggf. auch zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Um das zu vermeiden, ist wichtig rechtzeitig vor Jahresende 2020 Ihre Freistellungsaufträge optimal aufzuteilen.

Auch für Robo Advisor wie growney gilt, dass die Erträge aus der Geldanlage mit ETFs der Abgeltungssteuer unterliegen. Konkret betrifft das:

  • Verkäufe oder Teilverkäufe, diese können auch durch das Rebalancing Ihres ETF Portfolios entstehen
  • Erträge aus ausschüttenden ETFs
  • die zum 1.1.22019 eingeführte Vorabpauschale für thesaurierende Fonds, bei denen ein “fiktiver Ertrag” angesetzt wird, der dann versteuert werden muss

Unser Tipp: Damit möglichst wenig Abgeltungssteuer anfällt, überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge und korrigieren Sie diese bei Bedarf. Bitte beachten Sie, dass ein Freistellungsauftrag für Ihr growney Depot spätestens am 15. Dezember 2020 bei der Sutorbank vorliegen muss, damit er berücksichtigt werden kann.

Zum growney Freistellungsauftrag

4. Ausgaben für Krankheit und Gesundheit bündeln

Auch Kosten für Krankheits- und Gesundheitsversorgung können relevant für die Steuererklärung sein. Dies können zum Beispiel Ausgaben sein, die von der Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil übernommen werden – die bekanntesten Beispiele sind Brillen, Zahnersatz, Medikamente oder Zuzahlungen für Krankenhaus- oder Kuraufenthalte.

Allerdings definiert das Finanzamt hier – je nach Familienstand und Einkommen – eine “zumutbaren Belastung”. Liegen Ihre Krankheitskosten unter dieser Grenze, werden Sie bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt. Die Frage “Was kann man absetzen 2020?” ist also für die Ausgaben nicht so einfach zu beantworten.

Klar ist aber: Es kann sich lohnen, diese Ausgaben zu bündeln - also im gleichen Kalenderjahr vorzunehmen, weil man dann eher die Grenze der “zumutbaren Belastung” erreicht. Wenn Sie also dieses Jahr schon hohe Ausgaben etwa für Zahnersatz, Medikamente oder Krankenhausaufenthalt hatten, könnte sich auszahlen mit einer neuen Brille nicht bis Januar zu warten, sondern sie noch bis Jahresende zu kaufen.

5. Altersvorsorge: Passt Ihre Riester-Rente noch?

Sofern Sie sich bei der Altersvorsorge auf eine Riester-Rente verlassen, prüfen Sie kritisch, ob der Vertrag noch zu Ihnen passt. Denn oft sind die Riesterverträge nur aufgrund der staatlichen Zulagen für Sie attraktiv. Das sind maximal € 175 pro Jahr vom Staat. Pro Kind können noch einmal bis zu € 185 (Geburtsjahr bis 2007) oder gar bis zu € 300 (Geburtsjahr ab 2008) hinzu.

Problem: Die maximale Förderung für die Riester-Rente gibt es nur, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens in den Rentenversicherungsvertrag einzahlen (maximal aber € 2.100). Bedeutet: Wenn sich Ihr Einkommen erhöht hat, macht es möglicherweise Sinn auch den Riestervertrag anzupassen, weil Ihnen sonst die staatliche Förderung für die Riester-Rente reduziert wird.

Sie haben keinen Riestervertrag? Dann können Sie trotzdem prüfen, ob es sich lohnt, noch Geld zur Seite zu legen. Entweder Einzahlungen in eine Rürup-Rente oder freiwillige Zusatzzahlungen in die staatliche Rentenversicherung sind 2020 bis zu einer Maximalgrenze von € 25.046 bei Ledigen (€ 50.092 bei Paaren) absetzbar. Bei Arbeitnehmern sind bereits geleistete Beiträge zur Rentenversicherung oder an Versorgungswerke abzuziehen, auch der Arbeitgeberanteil.

Wollen Sie das Geld flexibel zurücklegen, bietet sich natürlich auch ein ETF-Sparplan an – bei growney geht das schon ab € 25 monatlich – und bei Bedarf können Sie jederzeit pausieren, erhöhen oder sich das Geld auch wieder auszahlen lassen.

Unsere Sparpläne

6. Verträge checken und Finanzen optimieren

Überhaupt ist das Jahresende immer ein guter Anlass, seine Finanzen zu optimieren: Wussten Sie, dass Ihnen die kritische Überprüfung von Verträgen ein wichtiger Baustein sein kann, wenn Sie ein Vermögen aufbauen wollen. Da kommen schnell über € 100 im Monat zusammen, die Sie sparen können: Telefon- oder Handyverträge, Strom und Gas, aber auch Versicherungen.

Für Ihre Steuererklärung ist dabei wichtig: Welche Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden?

  • Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die staatliche Rentenversicherung können in jedem Fall abgesetzt werden
  • ebenso lassen sich Zusatzversicherungen für den Krankheitsfall oder die Pflege in der Steuererklärung geltend machen, selbst eine Auslandskrankenversicherung
  • teilweise können Sie auch eine private Rentenversicherung geltend machen: Etwa die Rürup-Rente oder wenn es sich um eine Lebensversicherunghandelt, die vor 2005 abgeschlossen wurde
  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung können sie ebenfalls geltend machen
  • das gilt auch für eine Risikolebensversicherung
  • auch eine private Haftpflichtversicherung ist absetzbar
  • ebenso eine private Unfallversicherung
  • und sogar die KFZ-Versicherung (nur Haftpflicht, nicht Kasko oder Teilkasko)
  • unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung absetzen, etwa wenn sie nur im Todesfall zahlt
  • Selbständige oder Freiberufler können natürlich beruflich notwendige Versicherungen als Ausgabe vermerken, dazu kann beispielsweise auch eine Rechtsschutzversicherung gehören

Unbegrenzt können diese Ausgaben aber nicht geltend gemacht werden: Die meisten der genannten Versicherungen fallen unter die steuerliche Kategorie “Sonstige Vorsorgeaufwendungen”. Dafür gilt ein jährlicher Maximalbetrag von € 1.900 pro Jahr für Arbeitnehmer und Beamte bzw. von € 2.800 für Selbständige.

7. Wie kann ich Spenden von der Steuer absetzen?

Spenden hilft! Tatsächlich können Sie Spenden von der Steuer absetzen – unter bestimmten Voraussetzungen. Der Spendenempfänger muss als gemeinnützig anerkannt sein, auch Spenden an Parteien oder Stiftungen sind absetzbar.

Als Spende gilt übrigens nicht nur Geld, sondern auch eine Sachspende – oder eine sogenannte Aufwandspende: Wer sich also ehrenamtlich für einen Verein engagiert und dafür auf einen Vergütungsanspruch oder den Anspruch auf Kostenerstattung verzichtet, kann sich dies bescheinigen lassen und als Spende deklarieren.

Aber: Kann man mit Spenden Steuern sparen? Unbegrenzt lassen sich Spenden nicht absetzen, es gilt bei gemeinnützigen Spenden eine Höchstgrenze von 20 Prozent der gesamten zu versteuernden Einkünfte, für Zahlungen in Stiftungsvermögen gelten höhere Sätze. Haben Sie sogar mehr gespendet, lässt sich die Differenz als Übertrag ins Jahr 2021 mitnehmen.

8. Steuerfreibeträge & Steuerklassen anpassen

Ein wichtiger Tipp für die Steuer: Schauen Sie auch schon auf 2021 und optimieren Sie Steuerfreibeträge und Steuerklassen. Gerade bei Paaren kann es einen großen Unterschied machen, welche Steuerklasse eingetragen ist, etwa wenn der Verdienst beider Partner sehr unterschiedlich ist. Deswegen gilt noch dieses Jahr: Eventuell noch 2020 den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen.

Ebenfalls beim Finanzamt beantragen lassen sich Freibeträge. Durch sie wird Arbeitnehmern weniger vom Bruttolohn abgezogen. Das lohnt sich, wenn regelmäßig hohe Werbungskosten oder Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen anfallen. Ein klassisches Beispiel dafür sind zu zahlende Unterhaltsleistungen. Da sie regelmäßig anfallen, können sie berücksichtigt werden. Die Idee dahinter ist, eine zu erwartende hohe Steuerrückerstattung schon vorwegzunehmen, indem gleich weniger abgezogen wird. Der Antrag auf eine solche “Lohnsteuer-Ermäßigung” durch einen individuellen Freibetrag muss beim Finanzamt gestellt werden.

9. Profitieren Sie von der Änderung der Kfz-Steuer

Ab 2021 ändert sich die Kfz-Steuer in Deutschland. Dann schlägt sich der CO2-Ausstoß deutlich stärker nieder. Bislang schon zugelassene Fahrzeuge betrifft das nicht, auch nicht wenn sie umgemeldet werden. Aber: alle Autos, die ab Januar neu zugelassen werden. Insbesondere Autos, die mehr Sprit verbrauchen, werden dann bei der Kfz-Steuer teurer. Besonders betroffen davon sind laut ADAC davon SUVs und Sportwagen.

Wer also aktuell mit einem Neuwagen plant – und vielleicht noch schnell von der Mehrwertsteuersenkung profitieren will (siehe Tipp 1) tut also gut daran auch den Zulassungszeitpunkt zu bedenken: Evtl. Lohnt es sich, das Auto noch dieses Jahr zuzulassen - möglicherweise wird die Kfz-Steuer ab 2021 sogar günstiger, z.B. bei sparsamen Fahrzeugen. Für alle besonders emissionsarmen Pkw (bis 95 Gramm CO2/km) gilt nämlich ab 2021 ein Steuerrabatt von 30 Euro pro Jahr - diese Regel ist aber bis Ende 2025 befristet.

10. Sparen Sie sich den Solidaritätszuschlag ab 2021

Und wenn wir mit unsern Steuertipps schon beim kommenden Jahr sind: Ab Januar 2021 gibt es deutliche Änderungen beim Solidaritätszuschlag: Für 90 Prozent aller Steuerzahler gilt, der Soli fällt weg; weitere 6,5 Prozent zahlen weniger Solidaritätszuschlag.

Das müssen Sie übrigens nicht beantragen, das passiert ganz automatisch mit Ihrer ersten Lohnabrechnung im Januar 2021. Das bedeutet für Sie: Liegt Ihr Bruttoverdienst im Jahr unter € 110.000 (für Ledige) bzw. € 221.000 für Paare, dann gehören Sie zu jenen, die ab Januar 2021 ein höheres Nettogehalt bekommen. Für alle Steuerzahler mit einem Jahresgehalt von brutto bis zu € 74.000 (für Ledige) bzw. € 151.000 (bei Paaren) gilt sogar: der Soli fällt weg!

Unser Steuertipp Nummer zehn: Machen Sie was aus diesem Geld - ein Vermögen zum Beispiel!

Tipp: Sparen Sie sich den Soli

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie viel da zusammenkommen kann: Wer als Alleinstehender (keine Kinder, Lohnsteuerklasse 1) € 72.000 im Jahr verdient, darf ab Januar 2021 mit rund € 75 mehr Nettogehalt im Monat rechnen. Ein monatlicher ETF-Sparplan über diesen Betrag kann nach 20 Jahren bei einer Rendite von 6,5 Prozent mehr als € 37.000 Vermögen bringen. Nach 30 Jahren wären das sogar mehr als € 83.000. Und das alles, ohne dass Sie auf einen einzigen Cent verzichten müssen.

Steuern sparen: Steuertipps zum Jahresende 2020: Solidaritätszuschlag ab 2021

Gehören Sie auch zu den mehr als 95 Prozent, die künftig mehr Nettogehalt haben? Schauen Sie hier nach - und lesen Sie alle Details zur Soli-Abschaffung!



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