Taschenrechner;  Steuererklärung 2023, 2024: Das sollten Sie unbedingt beachten

Steuererklärung: Das sollten Sie unbedingt beachten

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27. August 2024 // Aktuelles

Jedes Jahr aufs Neue heißt es für Millionen Deutsche: Steuererklärung selber machen und beim Finanzamt einreichen. Tatsächlich ist es deutlich einfacher geworden, die Steuererklärung online zu machen – typische Fehler bei der Steuererklärung passieren trotzdem immer wieder und können richtig teuer werden. Ein kleiner Überblick.

Die Probleme ergeben sich oft bei den Details, gerade wenn man die Steuererklärung selber machen möchte und damit noch wenig Erfahrung hat oder sich Details geändert haben.

Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengestellt – beachten Sie aber bitte: Unsere Hinweise im Finanzblog sind keine Steuerberatung und können keinen Steuerberater ersetzen.

Oft geht es bei der Steuererklärung immer wieder um dieselben Fragen:

  • Wer muss eine Steuererklärung abgeben - und wer nicht?
    Eine Steuererklärung abgeben müssen grundsätzlich alle, die selbständig sind oder ein Gewerbe haben. Das betrifft auch Freiberufler und Landwirte. Arbeitnehmer müssen nur eine Steuererklärung machen, wenn sie Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld) bekommen haben, mehrfach beschäftigt sind (also bei Lohnsteuerklasse VI) oder Nebeneinkünfte haben bzw. ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen ist. Falls Partner das Ehegattensplitting nutzen (entweder Lohnsteuerklassen III und V oder Lohnsteuerklasse IV mit Faktor) ist es ebenfalls Pflicht. Auch Rentner können dazu verpflichtet sein.
  • Wann lohnt es sich eine Steuererklärung zu machen?
    Die meisten Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Es kann sich aber lohnen: Sinkt durch abziehbare Ausgaben das zu versteuernde Einkommen, so gibt es eine Steuererstattung vom Finanzamt. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei mehr als € 1.000 im Jahr.
  • Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
    Die Regel ist: Eine Steuererklärung muss dem Finanzamt in der Regel am 31. Juli des Folgejahres vorliegen. Doch die Frist wurde verlängert bis Anfang September. Allerdings endet die Abgabefrist immer an einem Wochentag. Für die Steuererklärung 2023 bedeutet das: Sie muss bis zum 02. September 2024 beim Finanzamt eingehen - das ist ein Montag. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein nutzt, hat allerdings länger Zeit für die Steuererklärung.
  • Kann man die Steuererklärung online machen und die Steuererklärung online beim Finanzamt einreichen?
    Es gibt eine bundesweit einheitliche Plattform für die Steuererklärung online: Elster. Um das Programm zu nutzen, ist eine Anmeldung erforderlich – entweder mit dem Personalausweis (Behördenfunktion muss freigeschaltet sein) oder durch die Eingabe eines Bestätigungscodes, der per Post zugesendet wird. Der Versand des Bestätigungscodes für die Elster-Anmeldung kann einige Wochen dauern.
  • Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
    Wer für seine Online-Steuererklärung Elster nutzt, muss lediglich die Steuernummer eingeben, dann erfolgt die Weiterleitung an das zuständige Finanzamt. Zuständig ist jeweils das Finanzamt am aktuell gültigen Wohnort. Beispiel: Ist eine Arbeitnehmerin von Hamburg nach Heidelberg umgezogen, so muss die Steuererklärung 2023 beim Finanzamt Heidelberg eingereicht werden - auch wenn sie 2023 in Hamburg beschäftigt war. Nach einem Umzug ist eine neue Steuernummer zu beantragen. Zusätzlich zur (wohnort-abhängigen) Steuernummer hat jeder Steuerpflichtige eine Steuer-ID, die sich nicht ändert.

Ihre Steuererklärung: Tipps und wichtige Hinweise

1. Abgabefrist: Steuererklärung nicht zu spät einreichen

Wer die Steuererklärung zu spät einreicht, muss mit Strafgebühren und – falls eine Nachzahlung festgestellt wird – mit Zinsen rechnen. Die Steuererklärung 2023 muss regulär bis zum 02. September 2024 eingereicht werden.

Zur Fristwahrung ist entscheidend, dass die Steuererklärung spätestens an diesem Tag beim Finanzamt eingeht. Sie muss dazu übrigens nicht vollständig sein. Es ist also grundsätzlich möglich, Korrekturen, Ergänzungen oder zusätzliche Unterlagen noch zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen.

Wer die Steuererklärung selber machen möchte, die Abgabefrist aber nicht einhalten kann, hat außerdem die Möglichkeit eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Dazu reicht in der Regel ein Schreiben mit kurzer Begründung.

Wer die Steuererklärung durch einen Steuerberater einreichen lässt, hat generell länger Zeit. Dann endet die Abgabefrist regulär Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2022 wäre das der 28. Februar 2024. Durch die hohe Belastung der Steuerberater durch die Corona-Pandemie (staatliche Coronahilfe musste in der Regel mittels Steuerberater beantragt werden) wurden die Abgabefristen zusätzlich verlängert:

  • wer seine Steuererklärung 2023 vom Steuerberater machen lässt, hat dafür nach aktuellem Stand bis zum 2. Juni 2025 Zeit.
  • für die Steuererklärung 2024 ist bei Hilfe durch einen Steuerberater eine Abgabefrist bis zum 30. April 2026 vorgesehen.

Wer die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, für den gilt übrigens die gleiche Abgabefrist wie bei einer Steuererklärung durch einen Steuerberater.

2. Sparerpauschbetrag ungenutzt lassen kann teuer werden

Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (seit 2023: € 1.000 pro Jahr und Person) sind Kapitalerträge steuerfrei. Allerdings gilt das nur, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden – es ist dann jeweils ein Freistellungsauftrag je Bank/Sparkasse zu erteilen.

Wer das vergessen hat oder den Sparerpauschbetrag versehentlich falsch aufgeteilt hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen. Für das growney-Depot in unserem Beispiel wurden € 600 Freibetrag angesetzt, die Erträge im Jahr 2023 lagen aber bei über 700 Euro. Der Rest des Freibetrags war bei einer Bank vermerkt, wurde dort aber nur teilweise genutzt.

Da die Summe der Erträge unter dem Sparerpauschbetrag von € 1.000 liegt, werden die gezahlten Steuern erstattet.

Beispiel Freistellungsauftrag und Kapitalerträge in der Steuererklärung

Das gilt auch bei gemeinsam veranlagten Paaren, die den gemeinsamen Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft oder ungünstig aufgeteilt haben. Auch hier ein Beispiel für 2023: Die gemeinsamen Erträge des Paares liegen unter dem Freibetrag von € 2.000 (2*€ 1.000). Deswegen werden die gezahlten Steuern erstattet.

Beispiel Erstattung gezahlte Kapitalertragssteuer in der Steuererklärung

Günstigerprüfung für Kapitalerträge

Für die Besteuerung von Kapitalerträgen kann außerdem mit der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden.

  • Das lohnt sich für alle, deren persönlicher Steuersatz geringer als 25 % ist. Dann gilt statt dem pauschalen Steuersatz von 25 % der persönliche Steuersatz angesetzt für die Besteuerung von Kapitalerträgen.
  • Beispiel: Wurden 2023 genau € 1.800 Kapitalerträge eingenommen, so sind abzüglich des Sparerpauschbetrags € 800 zu versteuern. Abgezogen wurden davon die pauschale Abgeltungssteuer von 25 % (€ 200) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer (€ 11). Liegt der persönliche Steuersatz aber nur bei 20 %, sind es lediglich € 168,80 (€ 160 Steuern + € 8,80 Solidaritätszuschlag).
  • Wird in diesem Fall die Günstigerprüfung beantragt, gibt es also eine Steuererstattung.
Beispiel Günstigerprüfung Kapitalertragssteuer in der Steuererklärung

Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt auf die Kapitalertragsteuer zusätzlich noch Kirchensteuer (8 oder 9 %, je nach Bundesland).

growney-Kunden haben Mitte März die Steuerbescheinigung für die Kapitalerträge 2023 erhalten und finden das Dokument im persönlichen Kundenbereich.

3. Nachweise unbedingt aufheben

Am wichtigsten für alle, die ihre Steuererklärung selber machen, ist der Überblick über Werbungskosten und Ausgaben – also all das, was man von der Steuer absetzen kann. Dadurch lässt sich das zu versteuernde Einkommen reduzieren und eine mögliche Steuererstattung kann höher ausfallen. Bei der Steuererklärung müssen zwar mittlerweile keine Belege mehr eingereicht werden, das Finanzamt kann aber das Nachreichen von Belegen verlangen.

Zu den Werbungskosten gehören beispielsweise:

  • Fahrtkosten
  • Fachliteratur
  • Fortbildungen
  • Arbeitsmittel
  • berufliche Telefon- und Portokosten
  • Arbeitszimmer/Homeoffice
  • Steuerberater-Kosten
  • Kosten für Bewerbungen
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Kontoführungsgebühren

Für Arbeitnehmer werden seit 2023 pauschal € 1.230 Werbungskosten im Kalenderjahr angesetzt (2022 waren es: € 1.200) – selbst wenn die Ausgaben geringer sind. Wer nicht über diesen Betrag kommt, braucht die Einzelposten nicht mehr zusammenzurechnen.

Außerdem lassen sich von der Steuer absetzen:

  • Spenden, ggf. auch Vereinsbeiträge
  • Versicherungsbeiträge, z.B. für Unfall- oder Haftpflichtversicherung
  • Ausgaben für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Betriebskosten
  • Außergewöhnliche Belastungen, etwa für Pflege und Gesundheit
  • Umzugskosten (wenn beruflich veranlasst)

4. Besser nichts vergessen

Wer bei der Steuererklärung eine möglichst hohe Erstattung erreichen möchte, sollte nichts vergessen, was sich von der Steuer absetzen lässt. Experten empfehlen deshalb, die Belege für Ausgaben, die sich von der Steuer absetzen lassen, schon das ganze Jahr über zu sammeln, so dass Sie stets den Überblick über die Ausgaben haben, wenn Sie die Steuererklärung machen.

Das ist wichtig, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Je geringer dieser Betrag, umso geringer wird auch der persönliche Steuersatz ausfallen. Das zeigt ein Beispiel für das Steuerjahr 2023:

  • Für ein Paar mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von € 70.000 wird ein Durchschnittsteuersatz von 17,76 % fällig - also mehr als € 12.400 Einkommenssteuer.
  • Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen nach Abzug von absetzbaren Ausgaben nur € 65.000, fällt nur noch ein durchschnittlicher Steuersatz von 16,76 % an – also rund € 1.540 weniger.

    Was kann man von der Steuer absetzen, Beispiel für Paare

5. Altersvorsorge von der Steuer absetzen – geht das?

Teilweise lassen sich Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Allerdings kommt es auf die Art der Altersvorsorge an:


  • Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bislang änderte sich von Jahr zu Jahr zu welchem Anteil das möglich ist – seit 2005 (60 %) ist die Absetzbarkeit der Beitragszahlungen Jahr für Jahr um 2 Prozentpunkte gestiegen. Für 2022 konnten so 94 % geltend gemacht werden. Ab dem Steuerjahr 2023 hat die Bundesregierung die Absetzbarkeit auf 100 % erhöht. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge lassen sich also von der Steuer absetzen. Das Finanzamt zieht dabei aber den Arbeitgeberanteil ab – wie dieses Beispiel zeigt:

    Beispiel Altersvorsorge von der Steuer absetzen

  • Beiträge zur Rürup-Rente werden vom Finanzamt bei der Steuerklärung genauso berücksichtigt wie die Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Allerdings gibt es hier keinen Arbeitgeber-Anteil, der berücksichtigt werden muss.


  • Beiträge zur Riester-Rente lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Hierfür gibt es die gesonderte Anlage AV, die Sie zusammen mit der Steuererklärung einreichen sollten.


  • Zahlungen in eine private Rentenversicherung (Fondsrente/Investmentrente) lassen sich nur in seltenen Fällen von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Versicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde.


  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV, Betriebsrente) können bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden. Trotzdem sind auch diese Beiträge steuerbegünstigt. Die Zahlung erfolgt direkt aus dem Bruttogehalt - dafür sind also keine Einkommensteuer, Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherung oder andere Sozialbeiträge zu zahlen.

6. Aufgepasst: Seit 2005 müssen Rentner Steuern zahlen

Seit 2005 gelten neue Regeln zur Rentenbesteuerung, nach denen grundsätzlich ein Teil der Rentenzahlungen steuerpflichtig ist. Für Rentner kann das bedeuten, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Wie berechnet sich die Rente?

Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns ändert sich der steuerpflichtige Anteil der staatlichen Rentenzahlung:

  • bei Rentenbeginn vor dem Jahr 2006 beträgt der zu versteuernde Anteil 50 %.

  • zwischen 2006 und 2020 steigt der zu versteuernde Anteil Jahr für Jahr um 2 Prozentpunkte. Wer 2007 in Rente gegangen ist, muss also grundsätzlich 54 % versteuern, bei erster Rentenzahlung im Jahr 2020 sind es 80 %.

  • 2021 und 2022 steigt der steuerpflichtige Anteil nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr: Bei Rentenbeginn 2022 sind es also 82 %.

  • seit dem Steuerjahr 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um einen halben Prozentpunkt. Bei Rentenbeginn 2023 sind es also 82,5 %.

    Tabelle steuerpflichtiger Anteil Rente, Rentenzahlung

Beispiel: Steuerpflicht für Rentner

Liegen die steuerpflichtigen Einkünfte von Rentnern über dem Grundfreibetrag (2023: € 10.908, für 2024 beträgt der Betrag € 11.604), muss eine Steuererklärung abgegeben werden - für Paare gilt der doppelte Freibetrag. Von den steuerpflichtigen Einkünften darf dabei eine Werbekostenpauschale von € 102 sowie ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von € 36 pro Person abgezogen werden.

Wann ist sie also notwendig die Steuererklärung für Rentner? Beispiel:

  • Rentner A und Rentner B bekommen beide € 1.500 im Monat ausgezahlt.
  • Rentner B ist aber zwei Jahre später in Rente gegangen (2012 statt 2010), deshalb ist ein höherer Anteil seiner Rente steuerpflichtig (64 % statt 60%).
  • Die steuerpflichtigen Einnahmen von Rentner B lagen mit € 11.3820 über dem Grundfreibetrag 2023. Rentner B muss also eine Steuererklärung machen.
  • Rentner A muss keine Steuererklärung für 2023 machen, weil sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Beispiel und Vergleich Steuererklärung Rentner

 

7. Ja, Home-Office absetzen ist möglich

Seit 2020 gibt es Sonderregeln für das Arbeiten im Homeoffice. Während es an ein Arbeitszimmer sehr strenge Anforderungen gibt, um dieses von der Steuer absetzen zu können, dürfen für jeden Tag im Homeoffice € 6 (seit 2023:) von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist das pro Kalenderjahr auf 210 Tage begrenzt – also maximal € 1.260.

Die Pauschale für das Homeoffice zählt zu den Werbungskosten. Also gilt auch hier: Wird für alle Werbekosten zusammen der Betrag von € 1.230 im Jahr nicht überschritten, kann man sich die detaillierte Auflistung sparen.

8. Steuererklärung selbst machen oder Hilfe nutzen?

Obwohl es mittlerweile recht einfach ist, die Steuererklärung online selbst auszufüllen und an das zuständige Finanzamt zu schicken, machen längst nicht alle eine Steuererklärung. Manche schrecken einfach vor dem Aufwand zurück. Dabei ist es oft so, dass es sich lohnt. Im Schnitt mehr als € 1.000 werden von den Finanzämtern je abgegebener Steuererklärung erstattet.

Klar ist aber auch: Die Steuererklärung selbst machen bedeutet schon ein bisschen Arbeit. Steuerprogramme können dabei helfen, die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Über die Elster-Webseite kann die Steuererklärung online ausgefüllt und abgegeben werden - erforderlich ist dafür aber die Registrierung bei Elster.

Natürlich bieten auch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine Hilfe bei der Steuererklärung. Eines können sie allerdings nicht übernehmen: die Übersicht, welche Ausgaben überhaupt angefallen sind und das Sammeln von Belegen.

9. Machen Sie mehr aus der Steuererstattung

Je nach Bearbeitungszeit des Finanzamts wird es einige Wochen oder Monate dauern, bis es einen Steuerbescheid und ggf. auch eine Steuererstattung bzw. Rückzahlung gibt.

Für Steuerpflichtige ist es natürlich schön, wenn das Finanzamt Geld erstattet. Das lässt sich gut für den nächsten Urlaub, eine größere Anschaffung oder andere Wünsche verwenden.

Oder Sie machen einfach mehr aus Ihrer Steuererstattung. Beispiel:

  • Statt eine Steuererstattung von rund € 1.000 im Jahr auszugeben, können Sie das Geld auch investieren. Bei growney beispielsweise sind jederzeit zusätzliche Zahlungen problemlos möglich.
  • Wenn Sie das 10 Jahre lang mit jeweils € 1.000 Steuererstattung machen – und damit eine durchschnittliche Rendite von 6,5 % p.a. (nach Kosten) erzielen, kommen Sie beispielsweise auf einen Betrag von knapp € 13.500.
Grafik zeigt Steuererklärung, mehr Steuererstattung vom Finanzamt


Die richtige Anlagestrategie für Sie? Lassen Sie sich beraten.


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