Smart anlegen mit Steuervorteilen

Die ideale Kombination für Ihr Vermögen!

  • Zahlen Sie keine Steuern in der Ansparphase
  • Renditestarke ETF-Portfolios von Experten
  • Volle Flexibilität: Sie kommen problemlos an Ihr Geld

Direkt online absichern!

Vorteile sichern in 3 Schritten

1) Unverbindlich online starten

Ihre Wünsche

Sparplan, Einmalbetrag oder beides: Sie bestimmen, wie Sie anlegen und wie wichtig Ihnen Sicherheit oder Nachhaltigkeit ist.
2) Die richtige Strategie für Sie

Ideale Strategie

In wenigen Minuten wird die optimale Anlagestrategie für Sie ermittelt. Dabei sehen Sie direkt den möglichen Steuervorteil.
3) Nur noch identifizieren - fertig!

Online starten

Erst dann geben Sie direkt online Ihre Daten ein (Namen, Adresse usw.). Es folgt die Identifizierung (PostIdent, VideoIdent, eID).

Die beste Lösung für Ihr Geld

Glückliche Frau mit Tochter; ETF-Rentenversicherung mit Steuervorteil

Weniger Steuern, mehr Vermögen

Mehr Geld für Sie! growLife ermöglicht Ihnen einen Vorteil gegenüber der Vermögensverwaltung bei anderen Robo Advisorn. Die Ansparphase ist komplett steuerfrei, es ist auch kein Freistellungsauftrag nötig.

Weniger Steuern zahlen, bedeutet: Es steht mehr Geld zur Verfügung, das von Wertentwicklung der ETF-Geldanlage profitieren kann.

Ganz ohne zusätzliches Risiko und mit jahrelang bewährten Anlagestrategien von growney. Berechnen Sie selbst, wie hoch Ihr Vorteil zu einer ETF-Vermögensverwaltung sein kann.

Eigenes Beispiel

Handy-Screen zeigt einfache Auszahlung bei growLife

Einfach kostenfrei anpassen

Mehr einzahlen? Einen Teil des Geldes auszahlen? Oder den Sparplan anpassen? Das geht alles kostenlos. So genießen Sie die Vorteile von growLife in jeder Lebenssituation.

Ebenso einfach lässt sich die Anlagestrategie anpassen: Kostenlos und komplett ohne Steuern zu zahlen, selbst wenn alle ETFs ausgetauscht werden.

Grafik vergleicht growLife mit ETF-Vermögensverwaltung und Banken

Maximale Leistung für die Geldanlage

Neben hoher Flexibilität und geringen Kosten bietet Ihnen growLife eine Vielzahl von attraktiven Leistungen.

Gerade im Vergleich mit einem Fondsparplan bei einer Bank oder einer Vermögensverwaltung haben Sie viel mehr interessante Möglichkeiten. Zusätzlich profitieren Sie von den Steuervorteilen.

Auch gegenüber einer langfristigen ETF-Strategie bei einem Robo-Advisor bieten sich bessere Chancen bei der Geldanlage. Beispiele zeigen: So sind mehrere Zehntausend Euro mehr für Sie drin.

growney wurde über 100 Mal ausgezeichnet

Optimal betreut von Investment-Experten

Das Team von growney kümmert sich zuverlässig um Ihre Geldanlage. Die ETF-Strategien haben sich seit etlichen Jahren bewährt. Ihr Vorteil: Bei Bedarf wird das Portfolio automatisch angepasst, Sie selbst müssen nichts unternehmen.

growney hat für den Investmentansatz, die hohe Servicequalität, starke Rendite und Einfachheit schon mehr als 100 Auszeichnungen erhalten.

Jetzt starten

IHR GELD NACH
STEUERN UND KOSTEN

Berechnen Sie hier, was Sie mit growney nach Steuern und Gebühren rausholen können. Das machen wir anders als andere Robo-Advisor und Neobroker.
growLife
Eingezahlt: 0 €
0 €
growInvest
0 €
Sparen Sie einmalig 40.000 € oder monatlich 100 €, um in die Altersvorsorge investieren zu können.
Erhöhen Sie Ihr Alter bei Auszahlung auf Jahre, um von Steuervorteilen profitieren zu können.
Leider ist aktuell keine Berechnung möglich, bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Ihr Alter
40
Ihr Alter bei Auszahlung
65 Jahre
Erstanlage
40.000 €
Monatliche Sparrate
300 €
Rendite/Risiko
80 % Aktien

Informationen zur Berechnung

Die Berechnung der Werte für growLife und growInvest erfolgen durch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung, Altenstadt. Wir berechnen die Werte zum von Ihnen angegebenen Zeitpunkt (“Alter bei Auszahlung”) nach Abzug aller Kosten und Steuern (siehe unten).

Kapitalerträge werden grundsätzlich mit Abgeltungssteuer belegt. Wenn Sie jedoch in growLife (oder andere fondsgebundene Rentenversicherungen) mindestens 12 Jahre lang investieren und bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind, werden die erwirtschafteten Erträge bei Abgabe Ihrer Steuererklärung nur zur Hälfte mit Ihrer dann gültigen Einkommenssteuer versteuert. Es kann dann ein Steuervorteil erzielt werden. Bitte lassen Sie sich in steuerlichen Fragestellungen gegebenenfalls von Ihrem Steuerberater unterstützen.

Dieser Rechner stellt keine persönliche Anlageberatung dar, für die wir auf https://mein.growney.de/anlageplaner/ verweisen. Die Berechnungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, eine Gewähr für die Richtigkeit können wir dennoch nicht übernehmen.

Berechnungsannahmen

  • Unverbindlich angenommene jährliche Wertentwicklung vor Kosten und Steuern: ? %
  • Gewähltes Portfolio: grow30
  • Anzahl der angenommenen Portfoliowechsel über die Laufzeit: 5 Mal
  • Keine Berücksichtigung eines Sparerfreibetrags
  • Keine Berücksichtigung einer Kirchensteuerpflicht
  • Rechtsstand: ?

Zusätzliche Berechnungsannahmen für growLife

  • Laufende Kosten (inkl. Fondskosten): % p.a.
  • Einmalige Kosten auf Einzahlungen: 0,5 % auf die Erstanlage, maximal 500 € | 1,5 % auf die monatliche Sparrate
  • Einkommensteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag): 42,00 % (bei einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz vergrößert sich der Steuervorteil)
  • Steuerliche Teilfreistellung: ? %

Zusätzliche Annahmen zur Berechnung für growInvest

  • Ausgabeaufschlag: 0,00 %
  • Laufende Kosten (inkl. Fondskosten): ? % p.a.
  • Abgeltungssteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag): ? %
  • Basiszins für Vorabpauschale: ? %
  • Steuerliche Teilfreistellung: ? %
  • Thesaurierende Ertragsverwendung

Beispiele: So erreichen Sie mehr

Foto und Grafik; Beispiel mit Einmalanlage ETF-Altersvorsorge

€ 60.000 mehr Vermögen für Lisa

Lisa (30) hat bereits € 40.000 Vermögen und will mehr daraus machen. Die Rentenversicherung bietet ihr eine steueroptimierte Chance dazu. Ganz einfach, ohne Aufwand.

Aus ihrer Einmalanlage wird in der Beispielrechnung ein ansehnliches Vermögen: fast € 325.000 bis zum Rentenalter (67). Das ist mehr als das Achtfache ihrer Einzahlung. Möglich macht das die starke Rendite (angenommen sind 7,18 % p.a.) und ein hoher Steuervorteil von etwa € 60.000 (Rechnung im Detail).

 

Grafik und Foto; Investment mit ETF-Strategien

Steuervorteil mit einem Sparplan

Mark (30) hat bereits einige Geldanlagen mit ETFs und eine digitale Vermögensverwaltung. Sein Freibetrag für Kapitalerträge ist ausgereizt. Für seinen Sparplan sucht er deshalb eine steueroptimierte Lösung. Mit growLife geht das, dabei muss Mark die Geldanlage nicht einmal selbst überwachen.

Mit monatlich € 179 kann er nach 37 Jahren rund € 260.961 € erreichen (angenommene Rendite: 7,18 % p.a.). Der Steuervorteil macht etwa € 25.000 aus. Mit aktiven Fonds oder anderen Robo-Advisorn wäre es deutlich weniger Vermögen (siehe Details).

Vergleich Robo-Advisor und ETF-Rentenversicherung; Mehr Rendite durch Steuervorteil der Geldanlage

Etwa 21 % mehr Vermögen

Die Kombination von geringen Kosten und Steuervorteil sorgt dabei für eine höhere Rendite – bei gleicher Wertentwicklung. Bedeutet: deutlich mehr Vermögen!

Den Effekt zeigt das Beispiel von € 100.000 Einmalanlage: Mit growLife ist etwa 21 % mehr Geld möglich als bei einem anderen Robo-Advisor (berechnet für 32 Jahre, inkl. Steuervorteil, siehe Details).

Das sind etwa € 106.000 mehr!

Eigenes Beispiel

Wie können wir Ihnen den Steuervorteil bieten?

Mehr Vermögen dank smarter Lösungen – das wollen wir bei growney für Sie erreichen. Als einer der ersten Anbieter haben wir seit unserer Gründung 2014 den Geldanlage-Markt verändert: mit digitalen und flexiblen ETF-Strategien.

Mit growLife die nächste Verbesserung: Neben den Kosten für die Geldanlage sind Steuern ein wesentlicher Faktor, der sich mindernd auf die Performance auswirkt. Weniger Steuern zahlen, bedeutet: Es steht mehr Geld zur Verfügung, das von der Wertentwicklung und dem Zinseszinseffekt profitieren kann.

growLife macht das möglich: Die ETF-Geldanlage erfolgt im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung. So kann der Steuervorteil wirken. Damit Sie mehr Vermögen erreichen!

Zugleich genießen Sie ein hohes Maß an Flexibilität, können Sparpläne ständig ändern oder kostenlos Geld auszahlen.

  • Keine Steuern in der Ansparphase
  • Ohne ETF-Vorabpauschale
  • Bei Auszahlung nur 50 % versteuern*
  • Freistellungsauftrag ist nicht nötig
  • Höhere Rendite – bei gleicher Wertentwicklung

Immer passend

Entdecken Sie alle Details auf einen Blick.

Volle Kostentransparenz

Kosten bei Sparplan
1,5 % aus monatlichen Beiträgen
Kosten bei Einmalbeitrag
0,5 % aus dem Einmalbetrag, max. € 500
Laufende Kosten p.a.
  • 0,57 % laufend aus dem Fondsvermögen
  • 0,06 % - 0,22 % Fondskosten*, je nach Anlagestrategie
  • 0,03 % Portfolio-Gebühren für die ETF-Verwaltung*

*ETF-Kosten werden direkt von der Fondsgesellschaft verrechnet

Kostenfreie Leistungen
  • Änderung, Erhöhung und Aussetzen der Sparrate
  • Aussetzen der Beitragsdynamik
  • Zusätzliche Einzahlung
  • Teilauszahlung
  • Änderung des Berechtigten
  • Änderung der Anlagestrategie
  • Vertragskündigung

Flexibel bleiben

Einzahlungen

Monatlicher Sparplan:

  • ab € 100 bis € 25.000 pro Monat möglich
  • Zuzahlungen einmal pro Monat kostenfrei möglich (ab € 500 bis € 5 Mio.)

oder

Einmalbeitrag (ohne Sparplan):

  • ab € 40.000 bis € 5 Mio möglich
  • Zuzahlungen einmal pro Monat kostenfrei möglich (ab € 500 bis € 5 Mio.)
Auszahlungen

Flexibel kostenfrei auszahlen (Teilauszahlung in der Ansparphase):

Ein Mal pro Monat möglich (min. € 100). Mind. € 400 müssen im Vertrag verbleiben.

Auswahl zwischen folgenden Möglichkeiten (bei Rentenbeginndatum):

  1. Einmalige Kapitalzahlung des Fondsvermögens
  2. Monatliche garantierte Rente
  3. Teilauszahlung aus dem Fondsvermögen, plus monatliche garantierte Rente
Sparplan ändern oder pausieren
Jederzeit ohne Zusatzkosten möglich.
Versicherung kündigen
Jederzeit in der Ansparphase möglich (ohne Zusatzkosten).
Wechsel der Anlagestrategie
Ein Mal pro Monat kostenfrei möglich. Steuervorteil: Erfolgt durch den Wechsel eine Anpassung der Fonds, wird keine Kapitalertragsteuer fällig.

Sicherheit und Stabilität

Schutz vor Inflation

Sparplan automatisch erhöhen (Beitragsdynamik).

Möglich bei Vertragsbeginn (2 %, 5 % und 7 % Anpassung p.a.). Kann später ausgesetzt werden (ohne Zusatzkosten).

Schutz des Versicherungsvermögens
Mit dem Versicherungsschein der Standard Life International wird die Auszahlung zugesichert. Zusätzlich gilt ein Insolvenzschutz durch ein sogenanntes Sicherungsvermögen. Demnach muss Standard Life Vermögen in einem Umfang getrennt von seinem eigenen Vermögen vorhalten, wie es Verpflichtung gegenüber Versicherungsnehmern hat (nach dem Aufsichtsrecht Irlands, das genau wie das deutsche Recht auf einer EU-Richtlinie beruht). Das bedeutet: Dieses Vermögen sichert Ihre Ansprüche entsprechend ab.
Schutz im Todesfall

vor Rentenbeginn

Fondsvermögen wird komplett ausgezahlt, bis 75 Jahre mind. Summe aller Beiträge (Sparplanzahlungen/Einmalbeitrag + Zuzahlungen abzgl. Teilauszahlungen). Ohne Zusatzkosten

nach Rentenbeginn

Als Rentengarantiezeit, bis einen Monat vor Rentenbeginn, wählbar:

  • 10 Jahre (Rentenbeginn spätestens mit 72)
  • 5 Jahre (Rentenbeginn spätestens mit 83)
  • 0 Jahre (bei Vertragsbeginn vereinbart). Die monatliche Rente wird mindestens für den genannten Zeitraum gezahlt.

Alternativ möglich: Kapitalschutz. Im Todesfall wird das Kapital ausgezahlt, das noch nicht für Rentenzahlungen verwendet wurde. Basis dafür ist das Fondsvermögen bei Rentenbeginn. Übersteigt die Summe der bereits geleisteten Rentenzahlungen das Fondsvermögen zu Rentenbeginn, erfolgt keine Zahlung. Wählbar statt Rentengarantiezeit (bis einen Monat vor Rentenbeginn), Schutz begrenzt bis zum Alter von 90 Jahren.

Langfristige Vorteile

Steuervorteile

Während der gesamten Ansparphase wird keine Kapitalertragsteuer auf die Erträge fällig. So lässt sich vom Zinseszinseffekt profitieren.

Bei Kapitalauszahlung werden 15% der Erträge gar nicht versteuert. 85% der Erträge werden nur zu 50 % des dann gültigen persönlichen Steuersatzes versteuert. (Halbeinkünfteverfahren, Voraussetzungen: bei Kapitalauszahlung mindestens 62 Jahre alt und nach mind. 12 Jahren Vertragslaufzeit).

Überwachung durch Experten
Mit Ihrer Rentenversicherung profitieren Sie von den bewährten ETF-Anlagestrategien des Vermögensverwalters growney. Dabei wird berücksichtigt, wie wichtig Ihnen Sicherheit oder Nachhaltigkeit bei der Geldanlage ist. Bei Bedarf erfolgen Anpassungen ganz automatisch und ohne zusätzliche Kosten. Sie selbst müssen nichts dafür tun.
Haben Sie noch Fragen zu growLife?

Details der Beispielrechnungen

Berechnungsgrundlagen “€ 60.000 mehr Vermögen für Lisa”

Aus der Einmalzahlung von € 40.000 in die Rentenversicherung growLife im Alter von 30 Jahren ergibt sich nach 37 Jahren ein Kapital von € 324.828 (nach Steuern, siehe allgemeine steuerliche Hinweise).

Zur Berechnung des Steuervorteils wird das Produkt ETF-Vermögensverwaltung mit der fondsgebundenen Rentenversicherung growLife verglichen. Der Vorteil entsteht nach Ausübung des Kapitalwahlrechts zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nach Abzug der angenommenen Einkommensteuer unter Berücksichtigung aller Kosten.

Vertragsdetails

  • Einmalbeitrag: € 40.000
  • Laufender monatlicher Beitrag: € 0
  • Beitragsdynamik: keine
  • Laufzeit/Anlagehorizont: 37 Jahre
  • Alter bei Versicherungsbeginn: 30 Jahre

Annahmen zur steuerlichen Berechnung für beide Produkte:

  • Unverbindlich angenommene jährliche durchschnittliche Brutto-Wertentwicklung: 7,18 %
  • Gewähltes Portfolio: „grow100“
  • Anzahl der angenommenen Portfoliowechsel über die Laufzeit: 5 Mal
  • Keine Berücksichtigung eines Sparerfreibetrags
  • Keine Berücksichtigung einer Kirchensteuerpflicht
  • Rechtsstand: 01.07.2023
  • Berechnungszeitpunkt: Dezember 2024

Zusätzliche Annahmen zur Berechnung der fondsgebundenen Rentenversicherung:

  • Versicherungsbeginn: nächster Monatserster
  • Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag): 42,00 % (bei einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz kann sich das Ergebnis des Steuervorteils verbessern)
  • Steuerliche Teilfreistellung: 15,00 %

Zusätzliche Annahmen zur Berechnung der digitalen Vermögensverwaltung:

  • Ausgabeaufschlag: 0,00 %
  • Laufende Fondskosten: 0,85 %
  • Abgeltungssteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag): 26,375 %
  • Kirchensteuer: nicht berücksichtigt
  • Basiszins für Vorabpauschale: 0,63 %
  • Steuerliche Teilfreistellung: 15,00 %
  • Thesaurierende Ertragsverwendung
Berechnungsgrundlagen “Steuervorteil mit einem Sparplan”

Bei konsequenter monatlicher Zahlung von € 179 in die Rentenversicherung growLife ab dem Alter von 30 Jahren ergibt sich für die einmalige Kapitalauszahlung im Alter von 67 Jahren ein Wert von € 260.961 (nach Steuern, siehe allgemeine steuerliche Hinweise).

Zur Berechnung des Steuervorteils wird das Produkt ETF-Vermögensverwaltung mit der fondsgebundenen Rentenversicherung growLife verglichen. Der Vorteil entsteht nach Ausübung des Kapitalwahlrechts zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nach Abzug der angenommenen Einkommensteuer unter Berücksichtigung aller Kosten.

Vertragsdetails

  • Einmalbeitrag: € 0
  • Laufender monatlicher Beitrag: € 179
  • Beitragsdynamik: keine
  • Laufzeit/Anlagehorizont: 37 Jahre
  • Alter bei Versicherungsbeginn: 30 Jahre

Annahmen zur steuerlichen Berechnung für beide Produkte:

  • Unverbindlich angenommene jährliche durchschnittliche Brutto-Wertentwicklung: 7,18 %
  • Gewähltes Portfolio: „grow100“
  • Anzahl der angenommenen Portfoliowechsel über die Laufzeit: 5 Mal
  • Keine Berücksichtigung eines Sparerfreibetrags
  • Keine Berücksichtigung einer Kirchensteuerpflicht
  • Rechtsstand: 01.07.2023
  • Berechnungszeitpunkt: Dezember 2024

Zusätzliche Annahmen zur Berechnung der fondsgebundenen Rentenversicherung:

  • Versicherungsbeginn: nächster Monatserster
  • Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag): 42,00 % (bei einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz kann sich das Ergebnis des Steuervorteils verbessern)
  • Steuerliche Teilfreistellung: 15,00 %

Zusätzliche Annahmen zur Berechnung der digitalen Vermögensverwaltung:

  • Ausgabeaufschlag: 0,00 %
  • Laufende Fondskosten: 0,85 %
  • Abgeltungssteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag): 26,375 %
  • Kirchensteuer: nicht berücksichtigt
  • Basiszins für Vorabpauschale: 0,63 %
  • Steuerliche Teilfreistellung: 15,00 %
  • Thesaurierende Ertragsverwendung
Berechnungsgrundlagen “Etwa 21 % mehr Vermögen”

Aus der Einmalzahlung von € 100.000 (Alter bei Einzahlung: 35 Jahre) ergibt sich für die fondsgebundene Rentenversicherung growLife nach 32 Jahren ein Kapital in Höhe von € 601.322 nach Steuern (siehe allgemeine steuerliche Hinweise).

Zur Berechnung des Steuervorteils wird growLife mit der Vermögensverwaltung anderer Robo-Advisor verglichen. Der Vorteil entsteht nach Ausübung des Kapitalwahlrechts zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nach Abzug der angenommenen Einkommensteuer unter Berücksichtigung aller Kosten.

Die Geldanlage growLife (inkl. Vermögensverwaltungsstrategie) wird dabei verglichen mit der Geldanlage bei anderen Robo-Advisorn (ebenfalls inkl. Vermögensverwaltung).

Berücksichtigte Durchschnittskosten der anderen Robo-Advisor: 0,95 % p.a. Berechnet wurde der Wert aus den Verwaltungsgebühren der folgenden Anbieter:
quirion, Visualvest, ING, Bevestor, Morgenfund, Oskar, Scalable, Comdirect, Smavesto, Solidvest


Vertragsdetails:

  1. Einmalbeitrag: € 100.000
  2. Laufender monatlicher Beitrag: € 0
  3. Beitragsdynamik: keine
  4. Laufzeit/Anlagehorizont: 32 Jahre
  5. Alter bei Versicherungsbeginn: 35 Jahre

Annahmen zur steuerlichen Berechnung für die Produkte:

  • Unverbindlich angenommene jährliche durchschnittliche Brutto-Wertentwicklung: 7,18 %
  • Gewähltes Portfolio: „grow100“
  • Anzahl der angenommenen Portfoliowechsel über die Laufzeit: 5 Mal
  • Keine Berücksichtigung eines Sparerfreibetrags
  • Keine Berücksichtigung einer Kirchensteuerpflicht
  • Rechtsstand: 01.01.2025
  • Berechnungszeitpunkte: März 2025 (growLife), Februar 2025 (Robo-Advisor)

Zusätzliche Annahmen zur Berechnung der fondsgebundenen Rentenversicherung:

  • Versicherungsbeginn: nächster Monatserster
  • Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag): 42,00 % (bei einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz kann sich das Ergebnis des Steuervorteils verbessern)
  • Steuerliche Teilfreistellung: 15,00 %

Zusätzliche Annahmen zur Berechnung der digitalen Vermögensverwaltung:

  • Ausgabeaufschlag: 0,00 %
  • Laufende Fondskosten: 0,95 %
  • Abgeltungssteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag): 26,375 %
  • Kirchensteuer: nicht berücksichtigt
  • Basiszins für Vorabpauschale: 1,47 %
  • Steuerliche Teilfreistellung: 15,00 %
  • Thesaurierende Ertragsverwendung
Grundlegende Annahmen zum Steuervorteil

Das höhere Kapital der fondsgebundenen Rentenversicherung nach Steuern gegenüber der ETF-Vermögensverwaltung beruht auf folgenden Annahmen:

  1. Die Berechnung erfolgt durch einen Steuerrechner, entwickelt vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung.
  2. Die Berechnung geht von den für das jeweilige Beispiel dargelegten Annahmen aus und vergleicht alle wesentlichen Produktparameter.
  3. Der Rentenversicherungsvertrag muss mindestens 12 Jahre bestehen und der Steuerpflichtige muss zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung mindestens 62 Jahre alt sein, damit der Steuervorteil zum Tragen kommt.
  4. Der Kapitalvorteil nach Steuern lässt sich erzielen, wenn Sie das Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn rechtzeitig ausüben.

Sollten Sie das Kapitalwahlrecht nicht ausüben und stattdessen eine lebenslange Rentenzahlung erhalten, fallen auf die Erträge aus der Ansparphase gar keine Steuern an, aber der sogenannte Ertragsanteil der Rente ist in diesem Fall zu versteuern.

Allgemeine steuerliche Hinweise

Besteuerung der Kapitalleistung

Bei Kapitalauszahlungen im Rahmen des Kapitalwahlrechts, bei Teilauszahlungen oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags ist ein Steuervorteil erzielbar, wenn der Rentenversicherungsvertrag zum jeweiligen Zeitpunkt 12 Jahre besteht und Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben. Der Steuervorteil kann im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer realisiert werden.

 

Besteuerung der Rentenleistung

Sollten Sie das Kapitalwahlrecht nicht ausüben und stattdessen eine lebenslange Rente erhalten, fallen auf die Erträge aus der Ansparphase gar keine Steuern an, aber der sogenannte Ertragsanteil der Rente ist in diesem Fall zu versteuern. Der Ertragsanteil ist der gesetzlich festgelegte, steuerpflichtige Teil einer lebenslang zahlbaren Rente. Die Höhe des Ertragsanteils ist vom Alter der versicherten Person bei Rentenbeginn abhängig. Es gilt: Mit zunehmendem Alter bei Rentenbeginn verringert sich der Ertragsanteil. Zum Beispiel bei Rentenbeginn im Alter 62 beträgt der Ertragsanteil 21 %. Dieser Teil der Rente unterliegt der Einkommensteuer. Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz (EStG).

Bitte lassen Sie sich in steuerlichen Fragestellungen gegebenenfalls von Ihrem Steuerberater unterstützen.

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