Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

gemäß VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES 

vom 27. November 2019 

über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor 

(Offenlegungsverordnung) 

Die growney GmbH ist als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gemäß Offenlegungsverordnung verpflichtet, über den Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit bei Investitionsentscheidungen und im Rahmen der Anlageberatung zu berichten.  

Nachfolgend erläutern wir unsere Strategien und Verfahrensweisen zu den jeweiligen Transparenzpflichten, die sich aus der Offenlegungsverordnung ergeben: 

 

Artikel 3 - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 

growney übt seine Geschäftstätigkeit mit einem hohem Nachhaltigkeitsanspruch aus, daher betrachten wir in unseren Investitionsentscheidungsprozessen auch Nachhaltigkeitsrisiken. 

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten negative Auswirkungen auf die Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnten.  

Wir versuchen daher, Nachhaltigkeitsrisiken bestmöglich in unseren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Dies wird über verschiedene Prozesse sichergestellt. 

Im Rahmen unserer ESG-Analyse betrachten wir die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen, Branchen und Staaten und berücksichtigen mögliche Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl geeigneter Fonds.  

Bei der Auswahl der Fonds kommen zudem Ausschlusskriterien zum Einsatz: 

  • Fonds mit Investitionen in Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen werden ausgeschlossen. 
  • Fonds mit Investitionen in Hersteller von Kleinwaffen für Privatpersonen werden ausgeschlossen. 
  • In Fonds mit Investitionen in Hersteller konventioneller Waffen wird nicht investiert, wenn eine Grenze von 5 % des gesamten Unternehmensumsatzes überschritten wird. 
  • In Fonds mit Investitionen in Unternehmen aus der Tabakproduktion wird nicht investiert. 
  • In Fonds mit Investitionen in Unternehmen aus dem Bereich Alkohol-Herstellung wird nicht investiert, wenn eine Grenze von 5 % des gesamten Unternehmensumsatzes überschritten wird. 
  • In Fonds mit Investitionen in Unternehmen aus dem Bereich Kohleabbau, Besitz fossiler Brennstoff-Vorkommen, Förderung von Schiefergas/ -öl wird nicht investiert. 
  • In Fonds mit Investitionen in Unternehmen mit Beteiligung an Kohle- oder Atomkraftwerken wird nicht investiert. 
  • In Fonds mit Investitionen in Unternehmen aus dem Bereich Gentechnik wird nicht investiert, wenn eine Grenze von 5 % des gesamten Unternehmensumsatzes überschritten wird.
  • In Fonds mit Investitionen in Unternehmen aus den Bereichen Pornografie und Glücksspiel wird nicht investiert, wenn eine Grenze von 5 % des gesamten Unternehmensumsatzes überschritten wird. 
  • In Fonds mit Investitionen in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden, wird ebenfalls nicht investiert. 

Zur Berücksichtigung der genannten Kriterien in unserem Investmentprozess wurde unsere interne Research-Plattform um Nachhaltigkeitsdaten der potenziellen Fonds erweitert.  

Als Datenbasis nutzt growney das European ESG Template, in welchem Kapitalverwaltungsgesellschaften für die von ihnen verwalteten Fonds die relevanten ESG-Daten bereitstellen. 

Unser Investment-Komitee hat regelmäßigen Kontakt zu Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsmanagern der Fonds, in welche investiert wird. Mit diesen werden neben Corporate Governance -Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit besprochen.  

growney legt bei Investitionsentscheidungen und Anlageempfehlungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde. Mit Unterzeichnung der PRI (Principles for Responsible Investment) im Juni 2019 durch unsere Konzernmutter, der LAIQON AG (vormals Lloyd Fonds AG), wirkt die damit einhergehende Verpflichtung auch auf growney. Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich. 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und Anlageempfehlungen wird bei growney durch interne Arbeitsanweisungen sichergestellt. Zudem sind im Risikocontrolling Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert und es werden regelmäßig Schulungen der Mitarbeiter zu ESG-Themen sowie zu Neuerungen in Regulatorik und internen Prozessen durchgeführt. 

Weitere Informationen über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess und in Anlageempfehlungen berücksichtigt werden, können Sie den jeweiligen Vorvertraglichen Informationen der von growney angebotenen Anlagestrategien entnehmen. 

 

Artikel 4 - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens 

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. 

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen und Anlageempfehlungen zu vermeiden. 

growney berücksichtigt daher seit 01.01.2023 die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Mangels Verfügbarkeit geeigneter Daten für die im Anlageuniversum von growney enthaltenen Fonds war eine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vor dem 01.01.2023 noch nicht möglich. 

Die in Artikel 4 der Offenlegungsverordnung geforderte „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ im Format des Anhang I Tabelle 1 der DELEGIERTEn VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6. April 2022 (RTS) kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Artikel 5 - Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Neben den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Investmentprozess und in der Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik bei growney mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. 

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse unserer Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.  

Die Vergütungspolitik von growney setzt keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.  

Die Organe von growney stellen sicher, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen. 

 

Artikel 6 - Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

Die Beschreibung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt im Rahmen der Vorvertraglichen Informationen der von growney angebotenen nachhaltigen Anlagestrategien: 

 

Artikel 7 - Transparenz bei nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Finanzprodukts 

Die Beschreibung erfolgt im Rahmen der Vorvertraglichen Informationen der von growney angebotenen nachhaltigen Anlagestrategien: 

 

Artikel 8 - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen 

Die Beschreibung der Finanzprodukte, welche ökologische oder soziale Merkmale bewerben, erfolgt im Rahmen der Vorvertraglichen Informationen der von growney angebotenen nachhaltigen Anlagestrategien growgreen: 

 

Artikel 9 - Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen 

Zum aktuellen Zeitpunkt bietet growney kein Finanzprodukt im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung an. Insofern sind die Transparenzpflichten zu diesen Finanzprodukten momentan für growney entbehrlich. 

 

Artikel 10 - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten 

Die Beschreibung der Finanzprodukte, welche ökologische oder soziale Merkmale bewerben, erfolgt in nachfolgend aufgeführten Dokumenten: 

 

Artikel 11 - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten 

Die Beschreibung erfolgt im Rahmen der Regelmäßigen Informationen der von growney angebotenen nachhaltigen Anlagestrategien: 

 

Artikel 12 - Überprüfung der Informationen 

Die nachhaltigkeitsbezogenen Veröffentlichungen zu den Artikeln 3 bis 11 der Offenlegungsverordnung entsprechen dem Stand vom 23.10.2024.  

Es wurden bisher folgende Anpassungen vorgenommen: 

growney Änderung nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

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