gemäß VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. November 2019
über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
(Offenlegungsverordnung)
Die growney GmbH ist als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gemäß Offenlegungsverordnung verpflichtet, über den Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit bei Investitionsentscheidungen und im Rahmen der Anlageberatung zu berichten.
Nachfolgend erläutern wir unsere Strategien und Verfahrensweisen zu den jeweiligen Transparenzpflichten, die sich aus der Offenlegungsverordnung ergeben:
growney übt seine Geschäftstätigkeit mit einem hohem Nachhaltigkeitsanspruch aus, daher betrachten wir in unseren Investitionsentscheidungsprozessen auch Nachhaltigkeitsrisiken.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten negative Auswirkungen auf die Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnten.
Wir versuchen daher, Nachhaltigkeitsrisiken bestmöglich in unseren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Dies wird über verschiedene Prozesse sichergestellt.
Im Rahmen unserer ESG-Analyse betrachten wir die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen, Branchen und Staaten und berücksichtigen mögliche Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl geeigneter Fonds.
Bei der Auswahl der Fonds kommen zudem Ausschlusskriterien zum Einsatz:
Zur Berücksichtigung der genannten Kriterien in unserem Investmentprozess wurde unsere interne Research-Plattform um Nachhaltigkeitsdaten der potenziellen Fonds erweitert.
Als Datenbasis nutzt growney das European ESG Template, in welchem Kapitalverwaltungsgesellschaften für die von ihnen verwalteten Fonds die relevanten ESG-Daten bereitstellen.
Unser Investment-Komitee hat regelmäßigen Kontakt zu Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsmanagern der Fonds, in welche investiert wird. Mit diesen werden neben Corporate Governance -Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit besprochen.
growney legt bei Investitionsentscheidungen und Anlageempfehlungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde. Mit Unterzeichnung der PRI (Principles for Responsible Investment) im Juni 2019 durch unsere Konzernmutter, der LAIQON AG (vormals Lloyd Fonds AG), wirkt die damit einhergehende Verpflichtung auch auf growney. Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und Anlageempfehlungen wird bei growney durch interne Arbeitsanweisungen sichergestellt. Zudem sind im Risikocontrolling Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert und es werden regelmäßig Schulungen der Mitarbeiter zu ESG-Themen sowie zu Neuerungen in Regulatorik und internen Prozessen durchgeführt.
Weitere Informationen über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess und in Anlageempfehlungen berücksichtigt werden, können Sie den jeweiligen Vorvertraglichen Informationen der von growney angebotenen Anlagestrategien entnehmen.
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen und Anlageempfehlungen zu vermeiden.
growney berücksichtigt daher seit 01.01.2023 die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Mangels Verfügbarkeit geeigneter Daten für die im Anlageuniversum von growney enthaltenen Fonds war eine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vor dem 01.01.2023 noch nicht möglich.
Die in Artikel 4 der Offenlegungsverordnung geforderte „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ im Format des Anhang I Tabelle 1 der DELEGIERTEn VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 6. April 2022 (RTS) kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Neben den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Investmentprozess und in der Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik bei growney mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.
Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse unserer Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.
Die Vergütungspolitik von growney setzt keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Organe von growney stellen sicher, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen.
Die Beschreibung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt im Rahmen der Vorvertraglichen Informationen der von growney angebotenen nachhaltigen Anlagestrategien:
Die Beschreibung erfolgt im Rahmen der Vorvertraglichen Informationen der von growney angebotenen nachhaltigen Anlagestrategien:
Die Beschreibung der Finanzprodukte, welche ökologische oder soziale Merkmale bewerben, erfolgt im Rahmen der Vorvertraglichen Informationen der von growney angebotenen nachhaltigen Anlagestrategien growgreen:
Zum aktuellen Zeitpunkt bietet growney kein Finanzprodukt im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung an. Insofern sind die Transparenzpflichten zu diesen Finanzprodukten momentan für growney entbehrlich.
Die Beschreibung der Finanzprodukte, welche ökologische oder soziale Merkmale bewerben, erfolgt in nachfolgend aufgeführten Dokumenten:
Die Beschreibung erfolgt im Rahmen der Regelmäßigen Informationen der von growney angebotenen nachhaltigen Anlagestrategien:
Die nachhaltigkeitsbezogenen Veröffentlichungen zu den Artikeln 3 bis 11 der Offenlegungsverordnung entsprechen dem Stand vom 23.10.2024.
Es wurden bisher folgende Anpassungen vorgenommen:
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