Private Rente: Jetzt besser vorsorgen

Das System der deutschen Rentenversicherung ändert sich: Das Rentenniveau soll sinken und es werden für einen höheren Anteil der Rente Steuern fällig. Privat vorsorgen wird immer wichtiger.

Ihre Möglichkeiten mit growney:

  • Sparplan oder Einmalanlage für Ihre private Rente
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  • Steuervorteile und attraktive Rendite
  • Kostengünstige ETF-Portfolios
  • Auch als lebenslange Rente möglich
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Rente berechnen – das wird schwer

Wer seine eigene Rente berechnen will, stößt auf viele Kennziffern. Die Formel der Rentenberechnung für die gesetzliche Rente lautet wie folgt:

Rentenhöhe = Rentenpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor

Es ist aber nicht selbstverständlich, dass jeder, der in Rente gehen will, mit all diesen Kennziffern und Zahlen etwas anfangen kann. Was steckt hinter dieser Rentenformel:

  • Rentenpunkte:

    Diese Angabe sollten Sie eigentlich auf Ihrer letzten jährlichen Rentenmitteilung der Deutschen Rentenversicherung finden (oft auch Renteninformation oder Rentenauskunft genannt). Grundsätzlich gilt: Wer so viel verdient wie der Durchschnitt (knapp € 4.000 brutto im Monat) bekommt für jedes Beitragsjahr einen Punkt. Wer weniger verdient, bekommt entsprechend weniger Rentenpunkte, wessen Gehalt darüberliegt, der bekommt mehr.

    Dabei wurden bei Beschäftigungsverhältnissen im Osten Deutschlands bis Ende 2024 mehr Rentenpunkte gutgeschrieben.

  • Rentenwert:
    Der aktuelle Rentenwert definiert quasi den Wert eines Rentenpunktes. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegt – der Anstieg soll dabei der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland folgen. Bis 2022 war der Rentenwert Ost dabei geringer als der Rentenwert West. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 Euro.

  • Zugangsfaktor:

    Er hängt von Ihrem Rentenalter ab. Gehen Sie direkt zum gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand, gilt Faktor eins. Wer früher Rente bezieht, bekommt einen geringeren Faktor, entsprechend geringer fällt die Rente aus. Wer lange in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann evtl. trotzdem ohne Abschläge in Rente gehen (oft als “Rente mit 63” bezeichnet).

  • Rentenartfaktor:
    Je nachdem, warum Sie Rente bekommen, gibt es einen spezifischen Rentenartfaktor. Für eine Altersrente gilt der Faktor 1,0. Geringere Werte gelten für teilweise Erwerbminderung (Faktor: 0,5).

Private Rente und Altersvorsorge; Tabelle mit Rentenformel und Rentenart

Rente berechnen: Beispiel für die Rentenformel

Wer 35 Jahre lang exakt entsprechend des Durchschnittsgehaltes verdient hat und zum gesetzlichen Rentenalter in Ruhestand geht, für den lässt sich also folgende Rentenhöhe berechnen:

  • Höhe der Rente Ost:

38 Rentenpunkte x € 40,79 Rentenwert x Zugangsfaktor 1 x Rentenartfaktor 1 = € 1.550,02



  • Höhe der Rente West:

35 Rentenpunkte x € 40,79 Rentenwert x Zugangsfaktor 1 x Rentenfaktor 1 = € 1.427,65

Die höheren Rentenpunkte im Osten Deutschlands ergeben sich nach der offiziellen Umrechnungstabelle der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollen die geringeren Löhne in Ostdeutschland ausgleichen.

Berechnung der Rentenlücke

Private Rente berechnen: Tabelle Entgeltpunkte Rente Ost Rentenformel

Wie hoch ist meine Rentenlücke?

Die Rentenlücke entsteht im Wesentlichen durch drei Faktoren:

  • Die gesetzliche Rente fällt in der Regel deutlich geringer aus als das Bruttogehalt. Das bedeutet: Zum Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gehen, können Sie sich plötzlich weniger leisten.
  • Die Höhe des Rentenniveaus sinkt: Politisch wird festgelegt, wie hoch das Rentenniveau angesichts des Durchschnittsverdienstes in Deutschland sein soll. Aktuell sind dies 48 Prozent. Ab 2031 ist eine Senkung möglich.
  • Die Besteuerung der gesetzlichen Rente steigt von Jahr zu Jahr. Wer 2025 in Rente geht, muss auf 83,5 Prozent seiner Rente Steuern zahlen. Dieser steuerpflichtige Rentenanteil steigt stetig an, ab 2058 sind 100 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Ursprünglich sollte das schon 2040 der Fall sein, die Regel musste aber geändert werden - Grund waren Urteile zur Doppelbesteuerung der Rente.

Für die Berechnung Ihrer Rentenlücke bedeutet das: Je später Ihr reguläres Rentenalter ist, umso höher wird voraussichtlich Ihre Rentenlücke sein. Das Rentenalter liegt bei 67 Jahren für alle ab Jahrgang 1964 - wer früher geboren ist, muss einige Monate weniger arbeiten bis zum Ruhestand.

Formel zum Berechnen der Rentenlücke

Kann man die Rentenlücke schließen?

Ja, wenn Sie ein Vermögen aufbauen oder mit einer privaten Rente können Sie selbst Vorsorge treffen, um im Alter abgesichert zu sein. Dabei ist von Fall zu Fall unterschiedlich, ob eine private Rentenversicherung sinnvoll ist oder Sie lieber auf andere Art privat vorsorgen.

Rente ist nämlich nicht nur ein Begriff für die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen. Um flexibel zu bleiben, können Sie einen ETF Sparplan oder eine ETF-Rentenversicherung nutzen, um ein Vermögen aufzubauen und sich das Geld im Alter Monat für Monat auszahlen zu lassen.

Tabelle mit Berechnung: Gesetzliche Rente - Höhe und Rentenlücke

Welche Möglichkeiten gibt es für eine private Altersvorsorge?

ETF Sparplan, ETF Sparpläne

Sparplan mit ETF Portfolio

Flexibel Geld zurücklegen und einfach erfolgreich anlegen – mit ETF-Portfolios von growney. Auszahlplan problemlos möglich.
Private Rentenversicherung, Rentenrechner

Private Rentenversicherung

Mit der ETF-Altersvorsorge bei growney bleiben Sie flexibel und nutzen Steuervorteile. Auszahlung: einmalig oder lebenslange Rente.
Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Aus dem Bruttogehalt zahlen Sie direkt ein. Später werden von Ihrer privaten Rente (bzw. Betriebsrente) Steuern abgezogen.

IHR GELD NACH
STEUERN UND KOSTEN

Berechnen Sie hier, was Sie mit growney nach Steuern und Gebühren rausholen können. Das machen wir anders als andere Robo-Advisor und Neobroker.
growLife
Eingezahlt: 0 €
0 €
growInvest
0 €
Sparen Sie einmalig 40.000 € oder monatlich 100 €, um in die Altersvorsorge investieren zu können.
Erhöhen Sie Ihr Alter bei Auszahlung auf Jahre, um von Steuervorteilen profitieren zu können.
Leider ist aktuell keine Berechnung möglich, bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Ihr Alter
40
Ihr Alter bei Auszahlung
65 Jahre
Erstanlage
40.000 €
Monatliche Sparrate
300 €
Rendite/Risiko
80 % Aktien

Informationen zur Berechnung

Die Berechnung der Werte für growLife und growInvest erfolgen durch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung, Altenstadt. Wir berechnen die Werte zum von Ihnen angegebenen Zeitpunkt (“Alter bei Auszahlung”) nach Abzug aller Kosten und Steuern (siehe unten).

Kapitalerträge werden grundsätzlich mit Abgeltungssteuer belegt. Wenn Sie jedoch in growLife (oder andere fondsgebundene Rentenversicherungen) mindestens 12 Jahre lang investieren und bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind, werden die erwirtschafteten Erträge bei Abgabe Ihrer Steuererklärung nur zur Hälfte mit Ihrer dann gültigen Einkommenssteuer versteuert. Es kann dann ein Steuervorteil erzielt werden. Bitte lassen Sie sich in steuerlichen Fragestellungen gegebenenfalls von Ihrem Steuerberater unterstützen.

Dieser Rechner stellt keine persönliche Anlageberatung dar, für die wir auf https://mein.growney.de/anlageplaner/ verweisen. Die Berechnungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, eine Gewähr für die Richtigkeit können wir dennoch nicht übernehmen.

Berechnungsannahmen

  • Unverbindlich angenommene jährliche Wertentwicklung vor Kosten und Steuern: ? %
  • Gewähltes Portfolio: grow30
  • Anzahl der angenommenen Portfoliowechsel über die Laufzeit: 5 Mal
  • Keine Berücksichtigung eines Sparerfreibetrags
  • Keine Berücksichtigung einer Kirchensteuerpflicht
  • Rechtsstand: ?

Zusätzliche Berechnungsannahmen für growLife

  • Laufende Kosten (inkl. Fondskosten): % p.a.
  • Einmalige Kosten auf Einzahlungen: 0,5 % auf die Erstanlage, maximal 500 € | 1,5 % auf die monatliche Sparrate
  • Einkommensteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag): 42,00 % (bei einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz vergrößert sich der Steuervorteil)
  • Steuerliche Teilfreistellung: ? %

Zusätzliche Annahmen zur Berechnung für growInvest

  • Ausgabeaufschlag: 0,00 %
  • Laufende Kosten (inkl. Fondskosten): ? % p.a.
  • Abgeltungssteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag): ? %
  • Basiszins für Vorabpauschale: ? %
  • Steuerliche Teilfreistellung: ? %
  • Thesaurierende Ertragsverwendung

Wie sinnvoll ist eine private Rentenversicherung?

Ob eine zusätzliche private Rentenversicherung sinnvoll für Sie ist oder ob andere Formen der Geldanlage und Absicherung im Alter für Sie besser sind, hängt von Ihrer ganz persönlichen Situation ab. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Steuervorteile mit der ETF-Rentenversicherung

Eine ETF-Rentenversicherung ist dabei eine besonders günstige und steueroptimierte Lösung für die private Rente. Vorteil: Sie bleiben flexibel, können kostenlos ein- und auszahlen, das Rentenalter verschieben oder statt einer Rente auch die Kapitalauszahlung wählen.

Weil in der Ansparphase keine Erträge besteuert werden müssen, kann der Zinseszinseffekt stärker wirken. Ihr Geld kann so stärker stärker von der Wertentwicklung profitieren.

ETF-Depot für die Rente

Sparen Sie mit einem ETF-Portfolio (egal ob als Sparplan, als Einmalzahlung oder durch unregelmäßige Investments) dann muss der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden - also der Gewinn, den Sie mit Ihrer Geldanlage in ETFs erzielen.

Darauf wird die Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent fällig, zzgl. Solidaritätszuschlag. In der Summe werden also 26,375 Prozent Steuern auf Kapitalerträge abgezogen, ggf. auch Kirchensteuer.

Pro Person gibt es einen Freibetrag von € 1.000 im Jahr, den Sie vorab mittels Freistellungsauftrag oder nachträglich mit Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Außerdem gilt das Günstigkeitsprinzip bei der Steuererklärung: Ist Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz niedriger als 25 Prozent, so können Sie mit der Steuererklärung die Erstattung der Differenz geltend machen.

Ist meine private Rente steuerfrei?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine private Rente steuerfrei. Dies gilt für private Rentenversicherungen, die bis 2004 abgeschlossen wurden. Vorausgesetzt, die private Rentenversicherung (mit Todesfallschutz) lief mindestens zwölf Jahre und es wurden fünf Jahre (oder länger) Beiträge gezahlt.

Wann also werden private Rentenversicherungen besteuert? Dies ist der Fall, wenn sie ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Die Art der Besteuerung hängt von der Versicherung ab:

Rentenversicherung mit Förderung

Ein Steueranteil bei privaten Renten fällt an, wenn es sich um Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung handelt. Bekannteste Beispiele dafür sind die Riesterrente, die Rüruprente bzw. Basisrente oder eine betriebliche Altersvorsorge.

Da Sie für die Versicherung Zulagen (Riestervorsorge) bzw. Steuervorteile (Riester und Rürup-Versicherung) erhalten haben – oder für Ihre Zahlungen sogar Teile Ihres unversteuerten Bruttogehalts verwenden konnten (betriebliche Altersvorsorge), müssen Sie entsprechende Zahlungen aus ihrer privaten Rentenversicherung versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Das gilt für den vollen Zahlungsbetrag.

Ungeförderte private Altersvorsorge

Was Sie persönlich für den Ruhestand zurücklegen, ohne steuerliche Unterstützung zu erhalten oder dies bei der Steuer absetzen zu können, wird am wenigsten besteuert.

Wie bei der klassischen Lebensversicherung anderen Investments oder ETF-Sparen gilt: Es ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.

Unterschied zwischen ETF-Depot und ETF-Altersvorsorge

  • Bei einem ETF-Depot werden die Steuern auf Erträge dabei jedes Jahr fällig. Dem Vermögen wird also regelmäßig Geld entnommen.
  • Eine ETF-Altersvorsorge mit einer flexiblen Rentenversicherung wird nachgelagert versteuert. Die Steuern auf Erträge werden erst mit Auszahlung fällig. Dadurch kann der Zinseszinseffekt stärker wirken und mehr Vermögen entstehen.

Unser Rechner zeigt Ihnen direkt den finanziellen Unterschied der beiden Möglichkeiten.

Halbeinkünfteverfahren für private Rentenversicherungen

Ein Sonderfall bei einer privaten Rentenversicherung ist die komplette Auszahlung der Versicherungssumme. Sie ist möglicherweise interessant für alle, die sich die Frage stellen: “Kann man sich eine private Rentenversicherung auszahlen lassen?”

Wer sich nach der Ansparphase die private Rentenversicherung komplett auszahlen lässt, kann so einen zusätzlichen Steuervorteil nutzen.

Dann gilt das sogenannte “Halbeinkünfteverfahren”. Das bedeutet: Sie müssen nur die Hälfte Ihrer Erträge aus der Versicherung versteuern.

Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Kapitalauszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr
  • Vertrag läuft seit mindestens 12 Jahren
  • Gilt nur für ungeförderte private Rentenversicherungen, also nicht für Riesterrente, Rüruprente oder betriebliche Altersvorsorge.

Mit der ETF-Rentenversicherung von growney können Sie diesen Steuervorteil des Halbeinkünfteverfahrens nutzen, solange die Auszahlung ab 62 erfolgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief.

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