Private Rente: Jetzt besser vorsorgen

Das System der deutschen Rentenversicherung erlebt deutliche Veränderungen: Das Rentenniveau soll weiter sinken, gleichzeitig werden für einen immer höheren Anteil an der Rente Steuern fällig. Ab 2040 sind es 100 Prozent. Privat vorsorgen für das Alter wird daher immer wichtiger.

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Rente berechnen – das wird schwer

Wer seine eigene Rente berechnen will, stößt auf viele Kennziffern. Die Formel der Rentenberechnung für die gesetzliche Rente lautet wie folgt:

Rentenhöhe = Rentenpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor

Es ist aber nicht selbstverständlich, dass jeder, der in Rente gehen will, mit all diesen Kennziffern und Zahlen etwas anfangen kann. Was steckt hinter dieser Rentenformel:

  • Rentenpunkte:

    Diese Angabe sollten Sie eigentlich auf Ihrer letzten jährlichen Rentenmitteilung der Deutschen Rentenversicherung finden (oft auch Renteninformation oder Rentenauskunft genannt). Grundsätzlich gilt: Wer so viel verdient wie der Durchschnitt (knapp € 4.000 brutto im Monat) bekommt für jedes Beitragsjahr einen Punkt. Wer weniger verdient, bekommt entsprechend weniger Rentenpunkte, wessen Gehalt darüberliegt, der bekommt mehr.

    Dabei werden bei Beschäftigungsverhältnissen im Osten Deutschlands mehr Rentenpunkte gutgeschrieben. Für 2024 gilt beispielsweise der Faktor 1,0140.

  • Rentenwert:
    Der aktuelle Rentenwert definiert quasi den Wert eines Rentenpunktes. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegt – der Anstieg soll dabei der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland folgen. Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der Rentenwert einheitlich für Ost und West 37,60 Euro. In den Vorjahren war der Rentenwert Ost geringer als der Rentenwert West.

  • Zugangsfaktor:

    Er hängt von Ihrem Rentenalter ab. Gehen Sie direkt zum gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand, gilt Faktor eins. Wer früher Rente bezieht, bekommt einen geringeren Faktor, entsprechend geringer fällt die Rente aus. Wer lange in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann evtl. trotzdem ohne Abschläge in Rente gehen (oft als “Rente mit 63” bezeichnet).

  • Rentenartfaktor:
    Je nachdem, warum Sie Rente bekommen, gibt es einen spezifischen Rentenartfaktor. Für eine Altersrente gilt der Faktor 1,0. Geringere Werte gelten für teilweise Erwerbminderung (Faktor: 0,5).

Private Rente und Altersvorsorge; Tabelle mit Rentenformel und Rentenart

Rente berechnen: Beispiel für die Rentenformel

Wer 34 Jahre lang exakt entsprechend des Durchschnittsgehaltes verdient hat und zum gesetzlichen Rentenalter in Ruhestand geht, für den lässt sich also folgende Rentenhöhe berechnen:

  • Höhe der Rente Ost:

37 Rentenpunkte x € 37,60 Rentenwert x Zugangsfaktor 1 x Rentenartfaktor 1 = € 1.391,20



  • Höhe der Rente West:

34 Rentenpunkte x € 37,60 Rentenwert x Zugangsfaktor 1 x Rentenfaktor 1 = € 1.278,40

Die höheren Rentenpunkte im Osten Deutschlands ergeben sich nach der offiziellen Umrechnungstabelle der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollen die geringeren Löhne in Ostdeutschland ausgleichen.

Zum Rentenrechner

Berechnung der Rentenlücke

Private Rente berechnen: Tabelle Entgeltpunkte Rente Ost Rentenformel

Wie hoch ist meine Rentenlücke?

Die Rentenlücke entsteht im Wesentlichen durch drei Faktoren:

  • Die gesetzliche Rente fällt in der Regel deutlich geringer aus als das Bruttogehalt. Das bedeutet: Zum Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gehen, können Sie sich plötzlich weniger leisten.

  • Die Höhe des Rentenniveaus sinkt: Politisch wird festgelegt, wie hoch das Rentenniveau angesichts des Durchschnittsverdienstes in Deutschland sein soll. Aktuell sind dies 48 Prozent. Ab 2025 ist eine Senkung möglich.

  • Die Besteuerung der gesetzlichen Rente steigt von Jahr zu Jahr. Wer 2024 in Rente geht, muss auf 83 Prozent seiner Rente Steuern zahlen. Dieser steuerpflichtige Rentenanteil steigt stetig an, ab 2058 sind 100 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Ursprünglich sollte das schon 2040 der Fall sein, die Regel musste aber geändert werden - Grund waren Urteile zur Doppelbesteuerung der Rente.

Für die Berechnung Ihrer Rentenlücke bedeutet das: Je später Ihr reguläres Rentenalter ist, umso höher wird voraussichtlich Ihre Rentenlücke sein. Das Rentenalter liegt bei 67 Jahren für alle ab Jahrgang 1964 - wer früher geboren ist, muss einige Monate weniger arbeiten bis zum Ruhestand.

Kann man die Rentenlücke schließen?

Ja, wenn Sie ein Vermögen aufbauen oder mit einer privaten Rente können Sie selbst Vorsorge treffen, um im Alter abgesichert zu sein. Dabei ist von Fall zu Fall unterschiedlich, ob eine private Rentenversicherung sinnvoll ist oder Sie lieber auf andere Art privat vorsorgen.

Rente ist nämlich nicht nur ein Begriff für die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen. Sie können beispielsweise auch einen ETF Sparplan nutzen, um ein Vermögen aufzubauen und sich das Geld im Alter Monat für Monat auszahlen zu lassen.

Tabelle mit Berechnung: Gesetzliche Rente - Höhe und Rentenlücke

Welche Möglichkeiten gibt es für eine private Altersvorsorge?

ETF Sparplan, ETF Sparpläne

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Private Rentenversicherung, Rentenrechner

Private Rentenversicherung

Regelmäßig einen festen Betrag in die private Rentenversicherung investierenund dafür im Rentenalter eine zusätzliche private Rente bekommen.
Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Aus dem Bruttogehalt zahlen Sie direkt in Ihre Altersvorsorge. Ihre Zahlungen sind steuerfrei, von der privaten Rente (bzw. Betriebsrente) werden später Steuern abgezogen.

Rentenrechner für die private Vorsorge

Wie einfach Sie sich eine zusätzliche private Rente sichern können, zeigt unser Rentenrechner. Dort können Sie auch Ihr Rentenalter ganz persönlich auswählen und sich unterschiedliche Varianten für Ihre Altersvorsorge berechnen lassen.

Oft ist das attraktiver als eine private Rentenversicherung. Rechner können anhand Rentenpunkten, Rentenalter und ihrem Nettogehalt mit unserem Tool selbst ermitteln, wie sich eine Rentenlücke schließen lässt.

Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Ihr Alter
30
Beginn gesetzliche Rente
67
Ihre Lebenserwartung
80
Beginn Ruhestand
67
Monatliche Wunschrente
für die Überbrückungszeit
€ 1.500
Sparerpauschbetrag
€ 801
 

Monatliche Auszahlung über 13 Jahre (67 - 87)


Werte sind nicht aktuell
Neu berechnen
Werte werden berechnet
Beim überdurchschnittlich guten Verlauf
€ 4.142
Beim durchschnittlichen Verlauf
€ 1.818
Beim unterdurchschnittlich schlechten Verlauf
€ 829

Anlagestrategie

Klassisch
0
30
50
70
100
Einmalige Einzahlung
€ 0
Monatliche Sparrate
€ 100

Wie sinnvoll ist eine private Rentenversicherung?

Ob eine zusätzliche private Rentenversicherung sinnvoll für Sie ist oder ob andere Formen der Geldanlage und Absicherung im Alter für Sie besser sind, hängt von Ihrer ganz persönlichen Situation ab.

Gerade wenn es um das Themen Rentenbesteuerung und Ihre eigene Situation geht, wenden Sie sich dazu bitte für Detailfragen an einen Steuerberater oder Rentenberater, da wir hier nur einen allgemeinen Überblick geben können. Grundsätzlich gilt, dass für eine private Rentenversicherung Steuer anfallen kann - das hängt von der Art der Versicherung ab.

Sparen Sie mit einem ETF-Portfolio (egal ob als Sparplan, als Einmalzahlung oder durch unregelmäßige Investments) ist die steuerliche Situation etwas übersichtlicher: Dann muss der sogenannte Ertragsanteil Ihres Investments versteuert werden - also der Gewinn, den Sie mit Ihrer Geldanlage in ETFs erzielen.

Darauf wird die Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent fällig, zzgl. Solidaritätszuschlag. In der Summe werden also 26,375 Prozent Steuern auf Kapitalerträge abgezogen. Allerdings haben Sie einen Freibetrag von € 1.000 im Jahr (Paare: € 2.000), den Sie vorab mittels Freistellungsauftrag oder nachträglich mit Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.

Außerdem gilt das Günstigkeitsprinzip bei der Steuererklärung: Ist Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz niedriger als 25 Prozent, so können Sie mit der Steuererklärung die Erstattung der Differenz geltend machen - dazu müssen Sie die Anlage KAP (Kapitalerträge) verwenden.

Ist meine private Rente steuerfrei?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine private Rente steuerfrei. Dies gilt beispielsweise für private Rentenversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden.

Vorausgesetzt, die private Rentenversicherung lief mindestens zwölf Jahre und es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt. Außerdem muss der Schutz im Todesfalle mindestens 60 Prozent aller Beiträge umfassen.

Wann also werden private Rentenversicherungen besteuert? Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn sie ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Die Art der Besteuerung hängt aber von Ihrer Versicherung ab:

Ungeförderte private Altersvorsorge

Was Sie persönlich für den Ruhestand zurücklegen, ohne dafür steuerliche Unterstützung zu erhalten oder dies bei der Steuer absetzen zu können, wird auch am wenigsten besteuert. Wie bei der klassischen Lebensversicherung anderen Investments, oder ETF-Sparen gilt: Es ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Natürlich greift auch hier Ihr jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge.

Rentenversicherung mit staatlicher Förderung

Höher ist der Steueranteil bei privaten Renten, wenn es sich um Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung handelt. Bekannteste Beispiele dafür sind die Riesterrente, die Rüruprente oder eine betriebliche Altersvorsorge.

Da Sie für die Versicherung Zulagen (Riestervorsorge) bzw. Steuervorteile (Riester und Rürup-Versicherung) erhalten haben – oder für Ihre Zahlungen sogar Teile Ihres unversteuerten Bruttogehalts verwenden konnten (betriebliche Altersvorsorge), müssen Sie entsprechende Zahlungen aus ihrer privaten Rentenversicherung versteuern. Das gilt für den vollen Zahlungsbetrag, allerdings dürften Sie im Rentenalter einen niedrigen Einkommensteuersatz haben. Versicherte profitieren so vom Prinzip der “nachgelagerten Besteuerung”.

Halbeinkünfteverfahren für die private Rentenversicherung

Ein Sonderfall bei einer privaten Rentenversicherung ist dann allerdings die komplette Auszahlung der Versicherungssumme. Sie ist möglicherweise interessant für alle, die sich die Frage stellen: “Kann man sich eine private Rentenversicherung auszahlen lassen?”

Wer sich nach der Beitragsphase die private Rentenversicherung komplett auszahlen lässt, kann so einen Steuervorteil nutzen. Dann gilt das sogenannte “Halbeinkünfteverfahren”. Das bedeutet: Sie müssen nur die Hälfte Ihrer Erträge aus der Versicherung versteuern.

Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Kapitalauszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr
  • Vertrag läuft seit mindestens 12 Jahren
  • Gilt nur für ungeförderte private Rentenversicherungen, also nicht für Riesterrente, Rüruprente oder betriebliche Altersvorsorge

Klar ist natürlich auch: Wer sich für diese Variante der Kapitalauszahlung entscheidet, verzichtet auf die lebenslange Zahlung der privaten Rente.

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