Mietkautionsdepot: Mietkaution in ETFs anlegen

  • Höhere Renditechancen als beim klassischen Kautionskonto
  • Ideale Lösung für Mieter und Vermieter
  • Zusätzliche Anlageziele (ohne Verpfändung) jederzeit möglich
  • Verschiedene Anlagestrategien, passend zu jedem Anlegertyp
  • Auch als Zins-Investment (growCash) oder ausschließlich mit Anleihen
growney Smartphone - Mietkaution und Notgroschen als Anlageziel

Was ist ein Mietkautionsdepot?

Mit einem Mietkautionsdepot besteht für den Mieter die Möglichkeit, die Mietkaution in ETFs / Fondsanteilen zu hinterlegen. Mit einem solchen Mietkautionsdepot lässt sich oft eine höhere Rendite erzielen als mit einem klassischen Kautionskonto.

Deshalb lohnt es sich seine Mietkaution gewinnbringend in ETFs zu investieren. Durch eine breite Diversifikation ist eine solche Hinterlegung der Mietkaution langfristig sinnvoller.

In den meisten Fällen wird bei einem Mietvertrag eine Mietkaution von bis zu drei Monatsmieten vereinbart. Da Mieter mit ihrem Vermieter voraussichtlich eine langfristige Vertragsbeziehung eingehen, bietet sich ein Mietkautionsdepot als ideale Möglichkeit an, um langfristig zu investieren. Dagegen entsteht beim klassischen Kautionskonto oft ein Kaufkraftverlust, weil das Geld durch die Inflation weniger Wert wird – und das Jahr für Jahr.

  • Mietkaution wird durch den Mieter in ETFs investiert
  • Sinnvolle Maßnahme gegen Inflation
  • Sämtliche Erträge stehen dem Mieter zu
  • Sicherheit für den Vermieter durch Verpfändung
  • Einfache Depoteröffnung

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Mietkaution mit ETFs: So funktioniert es

Als Mieter eröffnen Sie bei growney ganz einfach ein Anlageziel, welches anschließend verpfändet wird. Gegen eine einmalige Gebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) wird die Verpfändung des Depots vorgenommen. In der Verpfändungserklärung wird dazu ein Begünstigter benannt, also Ihr Vermieter. Im Falle offener Forderungen kann dieser auf das Depot zugreifen.

Wichtig: Ist Ihr Vermieter eine GBR, können wir leider kein Mietkautionsdepot anbieten.

Wurden die Einlagen verpfändet, also die Verpfändungserklärung unterzeichnet und eine Bestätigung an den Vermieter übergeben, ist ein Zugriff auf die Fonds durch den Mieter nicht mehr möglich. Ein Verkauf von Anteilen oder eine Auszahlung ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung aufgehoben wurde. Das ist in der Regel einige Monate nach Ende des Mietverhältnisses. Während der gesamten Zeit kann Ihr Geld eine Rendite für Sie erwirtschaften.

Ist Ihr erstes growney Anlageziel eröffnet und verpfändet, können Sie ganz einfach weitere Anlageziele eröffnen, und so zusätzlich für sich selbst sparen. Selbstverständlich werden Ihre privaten Depots nicht verpfändet und Sie können jederzeit über dieses Vermögen verfügen.

Wichtige Informationen und Dokumente

Die Verpfändungserklärung, eine Checkliste und die Informationsbroschüre können Sie hier herunterladen:

Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument und eine beidseitige Kopie des Personalausweises (oder Reisepasskopie inkl. Kopie der Meldebestätigung) vom Vermieter senden Sie bitte per Post an:

Sutor Bank GmbH
Hermannstr. 46
20095 Hamburg

Anschließend erhalten Sie eine Verpfändungsbestätigung.

Sie sind Bestandskunde oder Vermieter?
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Mietkautionsdepot.

Unterschied: Mietkautionskonto vs. ETF-Depot

Vergleich Mietkautionsdepot vs. Mietkautionskonto

Die erwartete Durchschnittsrendite ist jeweils jährlich (p.a.) angegeben.

Kurz und knapp: Unser Anlagekonzept

growney bietet verschiedene Anlagestrategien bzw. Portfolios für die Geldanlage. Alle Ansätze bieten klare Vorteile:

  • Passive ETF-Anlagestrategie
    Wir investieren ausschließlich in ETFs, die den Markt abbilden. Denn bisher hat es sich gezeigt, dass es so gut wie nie einem Investor gelungen ist, dauerhaft besser als der Markt abzuschneiden.

  • Rendite- und Risikooptimiert
    In wissenschaftlichen Untersuchungen zeigt sich: Bei gleichen Renditeerwartungen können Sie Ihr Risiko verringern, wenn Sie auf eine breite Verteilung Ihrer Investition auf verschiedene Anlageklassen und –märkte setzen.

Weitere nützliche Informationen

Das Bild zeigt ein Portrait von growneys Gründer und Geschäftsführer Gerald Klein.

Wer den Markt schlagen will, benötigt Glück. Wer ihn dauerhaft schlagen will, benötigt unverschämtes Glück.

Gerald Klein, Geschäftsführer von growney

Weil wir finden, dass Glück nicht Teil einer Anlagestrategie sein sollte, investieren Sie mit dem growney-Anlagekonzept in ein Weltmarktportfolio aus passiven Indexfonds (ETFs).

Für Vermieter

Auch Vermieter betrifft das Thema Kaufkraftverlust durch die Inflation: Auf dem klassischen Mietkautionskonto gibt es in der Regel geringere Zinsen als die Inflationsrate. Mit dem Mietkautionsdepot bietet growney für Mieter und Vermieter eine optimale Lösung zur Hinterlegung der Mietkaution an.

Die Mietkaution wird über das Depot des Mieters in ETFs investiert und der Vermieter (keine GbR) erhält aufgrund der Verpfändungserklärung die gewünschte Sicherheit. Das verpfändete Depot partizipiert Jahr für Jahr an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die erzielten Renditen werden bis zur Rückgabe der Verpfändungserklärung nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert und erhöhen dadurch den Depotwert.

So profitieren Mieter und Vermieter

  • Gute Chance, der Inflation entgegenzuwirken 
  • Sicherheit für Vermieter dank Verpfändungserklärung
  • Auszahlungssperre bis zur Rückgabe der Verpfändungserklärung
  • Geringer Verwaltungsaufwand

Für growney-Kunden

Wenn Sie schon growney-Kunde sind, können Sie noch einfacher von einem Mietkautionsdepot profitieren! In Ihrem growney-Account können Sie ganz einfach ein neues Anlageziel eröffnen und dort Ihre Mietkaution einzahlen.

Eine neue Identifizierung per PostIdent ist nicht notwendig.

So gehen Sie als Bestandskunde vor

  • Besprechen Sie das Vorhaben mit Ihrem Vermieter (keine GbR)
  • Das neue Anlageziel wird eingerichtet und verpfändet
  • Mietkaution wird in ETFs investiert

Haben Sie hierzu Fragen?

Wir stehen Ihnen telefonisch unter
030 - 2201 2467 0, per Chat, per E-Mail unter fragen@growney.de oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Wechsel zum Mietkautionsdepot

Sie haben bereits Ihre Mietkaution in ein klassisches Mietkautionskonto eingezahlt und möchten jetzt zu einem Mietkautionsdepot von growney wechseln? Mit dieser Anleitung unterstützen wir Sie beim Wechsel zu einem Mietkautionsdepot:

  1. Besprechen Sie das Vorhaben mit Ihrem Vermieter.
  2. Eröffnen Sie ein Anlageziel bei growney.
  3. Hinterlegen Sie per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren einen kleinen Betrag auf Ihr Anlageziel, um die Verpfändungsgebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) zu begleichen
  4. Unterzeichnen Sie die Verpfändungserklärung gemeinsam mit dem Vermieter. Weitere Informationen zur Verpfändung können Sie hier nachlesen: So funktioniert das Mietkautionsdepot
  5. Sobald Ihr Depot erfolgreich verpfändet wurde, werden Sie und Ihr Vermieter über die erfolgreiche Verpfändung informiert.

6. Einzahlung auf das Mietkautionsdepot.

Es existieren folgende Einzahlungsmöglichkeiten:

  • Sie überweisen die erforderliche Mietkautionssumme auf das entsprechende Anlageziel und das klassische Mietkautionskonto wird anschließend gekündigt, sodass die bisherige Mietkautionssumme an Sie ausgezahlt wird.
  • Der Vermieter überweist die Mietkautionssumme auf das Anlageziel des Mieters. Hierzu teilen Sie Ihrem Vermieter die IBAN des (Mietkautions-) Anlageziels mit. Sie finden diese Angabe im Login-Bereich unter „Ein- & Auszahlen" > “Überweisung“.

7. Ihr Vermieter wird mit Sicherheit einen Nachweis über den Zahlungseingang fordern. Nach Zahlungseingang übermitteln Sie Ihrem Vermieter einen Screenshot / Depotauszug.

Alle wichtigen Fragen


Wie hoch ist die Verpfändungsgebühr?

Für die Bearbeitung der Verpfändung fällt eine einmalige Gebühr von € 29,75 an (€ 25 +19 % MwSt.).

Die Verpfändungsgebühr wird direkt aus dem Mietkautionsdepot beglichen.

Kann ich trotz Verpfändung eine Teilauszahlung vornehmen?
Aufgrund der Verpfändung ist eine Teilauszahlung an Sie als Mieter nicht möglich. Vermieter können eine Teilauszahlung verlangen, sofern ein Anspruch besteht.
Wie kann ein Depot gekündigt werden?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter die Kaution vom Vermieter zurück. Bei einem Mietkautionsdepot geschieht die Abwicklung über die Rückgabe der Verpfändungserklärung. Vorher prüft der Vermieter, ob noch offene Forderungen (fehlende Mietzahlungen, offene Nebenkostenabrechnungen oder bei Abnahme festgestellte Schäden) existieren.

Nach Aufhebung der Verpfändung können Sie über Ihr Depot frei verfügen oder es kündigen.

Zum Freigabe-Formular

Was passiert mit den Erträgen?

Die gegebenenfalls angefallenen Erträge, die im Laufe des Mietverhältnisses bzw. der Anlagelaufzeit entstehen, stehen nach Aufhebung der Verpfändung dem Mieter zu.

Hat der Vermieter eine Forderung gegenüber dem Mieter, dann gilt: Der Vermieter kann sich die ins Kautionsdepot investierte Summe (plus eventuelle Erträge) für die Begleichung seiner Forderung auszahlen lassen.

Ist es egal, welche Rechtsform der Vermieter hat?
Nein. Die Regeln zur Geldwäsche sehen vor, dass jeder „wirtschaftlich Berechtigte“ ermittelt und überprüft werden muss. Da dieser Prüfungsprozess sehr aufwändig ist, können wir das Mietkautionsdepot leider nicht anbieten, wenn der Vermieter eine GBR ist.
Kann das Mietkautionsdepot zusätzlich bespart werden?

Das gepfändete Anlageziel kann neben der hinterlegten Mietkaution zusätzlich durch Einmalzahlungen oder per Sparplan aufgestockt werden. Allerdings muss beachtet werden, dass durch die Verpfändung nicht nur die hinterlegte Mietkaution, sondern auch die zusätzlichen Einzahlungen nicht ausgezahlt werden können.

Erst nach Aufhebung der Verpfändung, z.B. durch Beendigung des Mietverhältnisses, kann auf die zusätzlichen Einzahlungen zugegriffen werden. Als Alternative können Sie einfach ein weiteres Anlageziel eröffnen, um noch mehr flexibler Sparen zu können. Da die Verpfändung nur Ihr Mietkautionsdepot betrifft, können Sie über alle anderen Anlageziele frei verfügen.

Kann ich einen Strategiewechsel vornehmen?

Ja. Ein Strategiewechsel ist möglich, wenn der Pfändungsgläubiger (in dem Fall der Vermieter) zustimmt. Einen Anlagestrategie-Wechsel (zum Beispiel von grow50 auf grow70 oder zu growCash) können Sie für Ihre Anlageziele jederzeit per Formular erteilen.

Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie das tatsächlich möchten und ob sich Ihre Risikoeinstellung geändert hat - immerhin haben Sie sich aktiv für Ihre aktuelle Anlagestrategie entschieden.

Was passiert, wenn der Vermieter die Mietkaution mit ETFs ablehnt?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein Mietkautionsdepot als Hinterlegung der Mietkaution zu akzeptieren. Deshalb ist die Absprache mit dem Vermieter noch vor Depoteröffnung wichtig.

Falls das Depot bereits eröffnet wurde und der Vermieter sich nachträglich gegen das Mietkautionsdepot ausspricht, können Sie als Anleger das Depot als normales Anlageziel besparen oder es jederzeit ohne Kündigungsfrist auflösen.

Was passiert, wenn die hinterlegte Kautionssumme sinkt?

Marktschwankungen müssen bei jedem Depot einkalkuliert werden. Die Historie hat gezeigt, dass sich die Märkte mit der Zeit erholen. Allerdings kann es sein, dass die vereinbarte Kautionssumme unterschritten wird. Sie sollten vorab mit Ihrem Vermieter klären, wie darauf zu reagieren ist.
Falls der Vermieter auf das Geld zu einem „ungünstigen Zeitpunkt“ zugreifen will, wären folgende Maßnahmen denkbar:

  • Der Mieter zahlt den Ausgleich auf das Mietkautionsdepot ein.
  • Der Mieter tätigt vorab (regelmäßige) Einzahlungen, um mögliche Verluste auszugleichen.
  • Die Auszahlung des Mietkautionsdepots wird durch eine direkte Zahlung an den Vermieter verhindert und die Verpfändung des Depots durch Rückgabe der Verpfändungserklärung aufgehoben, sodass das ursprüngliche Mietkautionsdepot als normales Anlageziel weitergenutzt werden kann.

Wenn Sie mit growCash in Geldmarkt-ETFs investieren, ist die Gefahr von Marktschwankungen besonders gering. Allerdings ist auch die Rendite geringer als bei einem Investment in Aktien-ETFs.

Was passiert nach der Verpfändung?

Nach Ende des Mietverhältnisses lässt sich die Verpfändung mit der Rückgabe der Verpfändungserklärung aufheben.

Der Vermieter prüft offene Forderungen, wie zum Beispiel fehlende Mietzahlungen, offene Nebenkostenabrechnungen oder bei Abnahme festgestellte Mietschäden. Anschließend wird die Bank informiert und die ETF-Anteile stehen zur freien Verfügung.

Welche Kosten entstehen bei einem Mietkautionsdepot?

Bei einem Mietkautionsdepot existieren zwei Kostenpunkte.

  1. Einmalige Gebühr von € 29,75 (inkl. MwSt.) zur Veranlassung der Verpfändung.
  2. Welche Kosten mit einer growney-Geldanlage verbunden sind, können Sie hier nachlesen.​
Kann der Vermieter in mein Depot schauen?

Nein. Der Vermieter erhält keinen Zugang zu Ihrem Depot. Nur Sie allein haben Zugriff auf das Depot. Zugangsdaten dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden.

Die Sutor Bank ist berechtigt, dem Vermieter jederzeit Auskunft über das Mietkautionsdepot zu erteilen.

Auskünfte über andere Anlageziele / Depots werden nicht erteilt.

Geht das auch als Gemeinschaftskonto?
Ja. Ein Mietkautionsdepot bei growney kann auch als Gemeinschaftsdepot eröffnet werden. Weitere Informationen zu einem Gemeinschaftsdepot finden Sie hier.
Kann ich ein weiteres „normales“ Anlageziel eröffnen und sparen?
Selbstverständlich. Bei einem Mietkautionsdepot wird nur ein bestimmtes Anlageziel verpfändet. Die Eröffnung weiterer Anlageziele - ohne Einschränkungen wie Auszahlungssperre – ist problemlos möglich.
Wie funktioniert das Rebalancing bei einer Mietkaution?

Zwischen einem Mietkautionsdepot und „normalen“ growney-Depot gibt es keine Unterschiede beim Rebalancing. growney wendet das Rebalancing einmal im Jahr an - sowie zusätzlich mit jeder Einzahlung bzw. bei gezahlten Erträgen.

Das Ziel des Rebalancings ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Portfoliostruktur
entsprechend der festgelegten Strategie. Beim Rebalancing werden Anteile in Positionen, die sich relativ besser entwickelt haben, verkauft, und solche in Positionen, die sich relativ schlechter entwickelt haben, zugekauft. Im Anschluss an diese Maßnahme entspricht das Portfolio wieder der ursprünglich angestrebten Asset Allokation.

Welche Risiken bestehen für ein (Mietkautions-) Depot?
Eine Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Der Wert Ihrer Kapitalanlage - also des Kautionsdepots - kann fallen oder steigen. Durch die Anlage Ihres Vermögens in mehrere ETFs werden mögliche Risiken zwar gestreut, dennoch unterliegen die growney Strategien weiterhin Risiken. Historische Wertentwicklungen, Simulationen und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

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