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Für die Bearbeitung der Verpfändung fällt eine einmalige Gebühr von 29,75 € an (25 € + 19 % MwSt.).
Die Verpfändungsgebühr wird direkt aus dem Mietkautionsdepot beglichen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhälst Du die Kaution vom Vermieter zurück. Bei einem Mietkautionsdepot geschieht die Abwicklung über die Rückgabe der Verpfändungserklärung. Vorher prüft der Vermieter, ob noch offene Forderungen (fehlende Mietzahlungen, offene Nebenkostenabrechnungen oder bei Abnahme festgestellte Schäden) existieren.
Nach Aufhebung der Verpfändung kannst Du über Dein Depot frei verfügen oder es kündigen.
Die gegebenenfalls angefallenen Erträge, die im Laufe des Mietverhältnisses bzw. der Anlagelaufzeit entstehen, stehen nach Aufhebung der Verpfändung dem Mieter zu.
Hat der Vermieter eine Forderung gegenüber dem Mieter, dann gilt: Der Vermieter kann sich die ins Kautionsdepot investierte Summe (plus eventuelle Erträge) für die Begleichung seiner Forderung auszahlen lassen.
Das verpfändete Anlageziel kann neben der hinterlegten Mietkaution zusätzlich durch Einmalzahlungen oder per Sparplan aufgestockt werden. Allerdings muss beachtet werden, dass durch die Verpfändung nicht nur die hinterlegte Mietkaution, sondern auch die zusätzlichen Einzahlungen nicht ausgezahlt werden können.
Erst nach Aufhebung der Verpfändung, z.B. durch Beendigung des Mietverhältnisses, kann auf die zusätzlichen Einzahlungen zugegriffen werden. Als Alternative kannst Du einfach ein weiteres Anlageziel eröffnen. Da die Verpfändung nur Dein Mietkautionsdepot betrifft, kannst Du über alle anderen Anlageziele frei verfügen.
Ja. Ein Strategiewechsel ist möglich, wenn der Pfändungsgläubiger (in dem Fall der Vermieter) zustimmt. Einen Anlagestrategie-Wechsel (zum Beispiel von grow50 auf grow70 oder zu growCash) kannst Du für Deine Anlageziele jederzeit per Formular erteilen.
Bitte überlege sorgfältig, ob Du das tatsächlich möchtest und ob sich Deine Risikoeinstellung geändert hat - immerhin hast Du Dich aktiv für Deine aktuelle Anlagestrategie entschieden.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein Mietkautionsdepot als Hinterlegung der Mietkaution zu akzeptieren. Deshalb ist die Absprache mit dem Vermieter noch vor Depoteröffnung wichtig.
Falls das Depot bereits eröffnet wurde und der Vermieter sich nachträglich gegen das Mietkautionsdepot ausspricht, kannst Du als Anleger das Depot als normales Anlageziel der ETF-Vermögensverwaltung besparen oder es jederzeit ohne Kündigungsfrist auflösen.
Marktschwankungen müssen bei jedem Depot einkalkuliert werden. Die Historie hat gezeigt, dass sich die Märkte mit der Zeit erholen. Allerdings kann es sein, dass die vereinbarte Kautionssumme unterschritten wird. Du solltest vorab mit Deinem Vermieter klären, wie darauf zu reagieren ist.
Falls der Vermieter auf das Geld zu einem „ungünstigen Zeitpunkt“ zugreifen will, wären folgende Maßnahmen denkbar:
- Der Mieter zahlt den Ausgleich auf das Mietkautionsdepot ein.
- Der Mieter tätigt vorab (regelmäßige) Einzahlungen, um mögliche Verluste auszugleichen.
- Die Auszahlung des Mietkautionsdepots wird durch eine direkte Zahlung an den Vermieter verhindert und die Verpfändung des Depots durch Rückgabe der Verpfändungserklärung aufgehoben, sodass das ursprüngliche Mietkautionsdepot als normales Anlageziel weitergenutzt werden kann.
Wenn Du in Geldmarkt-ETFs investierst, ist die Gefahr von Marktschwankungen besonders gering. Allerdings ist auch die Rendite geringer als bei einem Investment in Aktien-ETFs.
Nach Ende des Mietverhältnisses lässt sich die Verpfändung mit der Rückgabe der Verpfändungserklärung aufheben.
Der Vermieter prüft offene Forderungen, wie zum Beispiel fehlende Mietzahlungen, offene Nebenkostenabrechnungen oder bei Abnahme festgestellte Mietschäden. Anschließend wird die Bank informiert und die ETF-Anteile stehen zur freien Verfügung.
Bei einem Mietkautionsdepot existieren zwei Kostenpunkte.
- Einmalige Gebühr von 29,75 € (inkl. MwSt.) zur Veranlassung der Verpfändung.
- Welche Kosten mit einer growney-Geldanlage verbunden sind, kannst Du hier nachlesen.
Nein. Der Vermieter erhält keinen Zugang zu Deinem Depot. Nur Du allein hast Zugriff auf das Depot. Zugangsdaten dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden.
Die Sutor Bank ist berechtigt, dem Vermieter jederzeit Auskunft über das Mietkautionsdepot zu erteilen.
Auskünfte über andere Anlageziele / Depots werden nicht erteilt.
Zwischen einem Mietkautionsdepot und „normalen“ Depot unserer ETF-Vermögensverwaltung gibt es keine Unterschiede beim Rebalancing. growney wendet das Rebalancing einmal im Jahr an - sowie zusätzlich mit jeder Einzahlung bzw. bei gezahlten Erträgen.
Das Ziel des Rebalancings ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Portfoliostruktur entsprechend der festgelegten Strategie. Beim Rebalancing werden Anteile in Positionen, die sich relativ besser entwickelt haben, verkauft, und solche in Positionen, die sich relativ schlechter entwickelt haben, zugekauft. Im Anschluss an diese Maßnahme entspricht das Portfolio wieder der ursprünglich angestrebten Asset Allokation.
