Solidaritätszuschlag ab 2021: So viel kriegen Sie netto mehr; Geldscheine

Solidaritätszuschlag ab 2021: So viel kriegen Sie netto mehr

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15. Januar 2021 // Vorsorge

Gehören Sie zu den 90 Prozent, die von der Änderung des Solidaritätszuschlags (kurz: “Soli”) ab Januar 2021 profitieren? Hier finden Sie Details.

Für das Magazin “Focus” haben wir von growney ausgerechnet, wer ab Januar 2021 mehr Nettogehalt bekommt - und wie viel Geld mehr ohne Soli es konkret sein wird. Erfahren Sie außerdem, wie Sie daraus eine attraktive Zusatzrente machen können. Das Beste daran: Sie müssen dafür auf keinen einzigen Cent verzichten.

Anhand von konkreten Rechenbeispielen zeigen wir dabei, was für unterschiedliche Gehaltsgruppen drin ist.

Soli Abschaffung: wer profitiert?

Die Antwort auf die Frage: Wer profitiert von der Soli-Abschaffung ist einfach: Am stärksten profitieren von der Soli-Änderung ab 1. Januar 2021 die Einkommensgruppen zwischen 5.000 und 8.000 Euro Monatsgehalt. Das liegt an der Staffelung der Abschaffung: Wer als Alleinstehender jährlich bis zu 16.956 Euro Einkommenssteuer zahlt (Ehepaare: 33.912 Euro), wird ab nächstem Jahr komplett befreit. Das betrifft die Gehaltsgruppen bis knapp unter 74.000 Euro Jahresbrutto pro Person. Darüber wird aber nicht der volle Solidaritätszuschlag fällig: Bis knapp 110.000 Euro Bruttoverdienst gibt es eine Milderungszone, in dieser steigt der “Soli” von 3,5 Prozent stufenweise an.

Der volle Satz von 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag wird erst beim Überschreiten dieser Grenze berechnet. Erhoben wird der Zuschlag jeweils auf die fällige Einkommenssteuer.

Jetzt Soli-Beitrag anlegen

Von der “Soli”-Änderung profitieren die höheren Einkommensklassen also nicht, ebenso wenig die Geringverdiener. Grund: Diese bezahlen bislang gar keinen Solidaritätszuschlag. Das gilt etwa für Ledige oder kinderlose Ehepaare bis zu einem monatlichen Gehalt von etwa 1.600 Euro brutto oder für Alleinerziehende (1 Kind) und Paare mit zwei Kindern bis ca. 2.400 Euro monatlicher Bruttoverdienst.

Zusatzrente dank Änderung beim Solidaritätszuschlag?

Wer seinen zusätzlichen Nettoverdienst aus der Änderung des Solidaritätszuschlags konsequent in die eigene Altersvorsorge steckt, spart bis zum 65. Lebensjahr schnell ein kleines Vermögen zusammen (in der Tabelle als “Summe bis 65 J” gekennzeichnet), das für eine Zusatzrente genutzt werden kann. In unseren Beispielen ist diese Rente für 20 Jahre, also bis zum 85. Lebensjahr, berechnet (in den Tabellen als “Rente bis 65 J” bezeichnet).

Voraussetzung dafür ist, dass das zurückgelegte Geld aus der Änderung des Solidaritätszuschlags eine vernünftige Rendite erzielt – und nicht zu Mini- oder Negativzinsen auf dem Sparbuch oder Tagesgeldkonto liegt.

Gerade Robo-Advisor mit guter Performance ermöglichen es Kunden, das Geld kostengünstig und breit diversifiziert anzulegen und so mit einer digitalen Vermögensverwaltung bei geringem Aufwand von der Entwicklung der weltweiten Märkte zu profitieren.

Übrigens: Wussten Sie, dass “der Soli” ursprünglich noch höher war? Alle Infos zum Solidaritätszuschlag hier.

So viel kriegen Sie 2021 netto mehr

Unsere Tabellen zeigen konkrete Rechenbeispiele, die eine erste Orientierung geben sollen auf die Fragen “Wer zahlt ab 2021 keinen Soli mehr?” und “Wann entfällt der Soli Zuschlag?”

Beispielrechnungen für Verheiratete

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Paare

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Paare

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Paare

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Paare

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Paare

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Paare

Beispielrechnungen für Ledige

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Singles

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Singles

Beispielrechnungen für Alleinerziehende

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Alleinerziehende

Solidaritätszuschlag ab 2021: mehr Nettogehalt für Ihre Rente, Rechnung für Alleinerziehende

Bitte beachten Sie:

  • Für die Berechnung der Lohnsteuern (LST) wurden Werbungskosten, eventuelle Sonderausgaben oder Vorsorgebeiträge noch nicht berücksichtigt – ebenso wenig ein eventuelles 13. oder 14. Monatsgehalt, Prämien oder Urlaubsgeld.
  • Um die Daten abzugleichen, schauen Sie gerne zur Sicherheit auf Ihre letzte Lohnabrechnung - dort finden Sie die Angaben, wie viel Ihnen monatlich an Solidaritätszuschlag abgezogen wird.
  • Die genannten Rentenbeträge bzw. Vermögenssummen ergeben sich, wenn das zusätzliche Nettogehalt ab Januar 2021 konsequent und in voller Höhe bis zum 65. Lebensjahr in ein weltweites ETF-Portfolio mit 100 % Aktienanteil eingezahlt wird. Die Verzinsung ist dabei mit 6,5 Prozent berechnet – sie liegt damit noch unter der von growney aufgrund historischer Daten berechneten Renditeerwartung von 6,84 Prozent (entstehende Kosten wie Service- oder Verwaltungsgebühren sind dabei bereits abgezogen).
  • Mit Erreichen des 65. Lebensjahres wird der gesamte Betrag dann in ein Portfolio mit 50 % Aktienanteil umgeschichtet und über die nächsten 20 Jahre – also bis zum Alter von 85 Jahren – in gleichen Teilbeträgen am Monatsende ausgezahlt. Für diese Auszahlungsphase ist ein Zinssatz von 3,75 Prozent angesetzt, auch hier sind entstehende Kosten bereits abgezogen.
  • Nicht berücksichtigt ist, dass der Ertragsanteil der Rentenzahlungen jeweils zu versteuern ist - dabei gilt aktuell ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro für Alleinstehende (1602 Euro für Paare).
  • Bei Ehepaaren mit zwei Berufstätigen wurde von einem etwa gleichhohen Bruttoverdienst und einer Besteuerung der Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor 1 ausgegangen.


Die richtige Anlagestrategie für Sie? Lassen Sie sich beraten.


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