Altersvorsorge: Rentner-Ehepaar sitzt am See; ETF Sparen für die Rente

Was gibt es für Altersvorsorge? Private Rente und Ruhestand

Mal ehrlich: Blicken Sie beim Thema Rente und Altersvorsorge noch durch? Alle möglichen Begriffe schwirren hier durcheinander: Altersrente, Riester-Versicherung, Fonds- und ETF-Sparpläne, Rürup-Rente, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Versorgungswerke, private Absicherung, Bau-Riester, Anlageprodukte, Lebensversicherung oder eine Fonds-gebundene Absicherung.

Wer soll das denn bitte alles im Blick haben und daraus am Ende berechnen, wie viel Rente sich daraus ergibt.

Das Problem: Altersvorsorge ist grundsätzlich sehr individuell von Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation abhängig: Wann soll es losgehen mit der Rente? Wie viel Geld haben Sie schon in Ihre Altersvorsorge investiert? Welche Versicherungen für die Rente haben Sie? Gibt es Rücklagen, ein Haus oder schon einen ETF-Sparplan? Wie viel und wie lange haben Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und gibt es vielleicht sogar schon eine Rentenberechnung? Wann ist Ihr genaues Rentenalter? Alles Fragen, die zum Thema Altersvorsorge wichtig sind – denn schließlich geht es um Ihr Geld im Alter.

Dabei wollen die meisten Menschen vor allem eines wissen: Wie hoch ist meine Rente? Doch diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten.

Was sind die 3 Säulen der Altersvorsorge?

Zunächst stellt sich natürlich die Frage: Was gibt es für Altersvorsorge? Dazu müssen drei Säulen der Vorsorge für Ihr Rentenalter unterschieden werden:

1. Die Basisabsicherung für die Rente

Die hat nahezu jeder in Deutschland, der als Angestellter oder Arbeitnehmer beschäftigt ist.

Wichtigstes Element ist die gesetzliche Rente bei der Deutschen Rentenversicherung: Dort zahlen Sie monatlich ein, bekommen dafür Rentenansprüche (sogenannte „Rentenpunkte“). Einige haben außerdem noch eine Altersvorsorge über berufsständische Versorgungswerke oder Zusatzprodukte wie die Rürup-Rente.

2. Die staatlich geförderte Rente:

Dabei handelt es sich um Versicherungsprodukte, die Ihnen eine zusätzliche Rente bieten und vom Staat durch Zuschüsse oder besondere Regeln explizit unterstützt werden.

Das bekannteste Beispiel dafür ist die Riester-Rente, für die es eine jährliche Altersvorsorge-Zulage gibt. Unter diesen Punkt fällt auch die betriebliche Vorsorge – zum Beispiel in Form einer Direktversicherung. Hier gibt es zwar keine Zulage, aber der Beitrag dafür kann direkt aus dem Bruttolohn abgezogen werden – entsprechend fällt weniger Einkommensteuer an.

3. Die ungeförderte private Altersvorsorge

Darunter fällt alles, was Sie persönlich für das Alter zurücklegen, ohne dass Sie dafür staatliche Förderung erhalten.

Ganz vorne stehen hier mittlerweile ETF-Sparpläne (Erklärung: Was sind ETFs?) oder in die Anlage in Finanz- oder Sparprodukte. Aber auch Lebensversicherungen, Fondssparen oder private Rentenversicherungen gehören dazu, ebenso kann auch eine Immobilie als Teil der Altersvorsorge dienen.

So können Sie für's Alter sparen

Der Frage “Welche Formen der privaten Altersvorsorge gibt es?” und wie welche Steuern private Renten bzw. Rentenversicherungen verursachen, widmen wir uns weiter unten im Text.

Das können Sie für Ihren Ruhestand tun

Vorsorgen bedeutet heute: Sie selbst müssen aktiv werden, um eine vernünftige Rente im Alter sicherzustellen. Denn die staatliche Rente reicht für die Altersvorsorge längst nicht mehr aus. Aber: Was ist das Beste für die Altersvorsorge?

Als erster Schritt empfiehlt sich daher: Machen Sie eine Bestandsaufnahme für Ihre persönliche Situation. Erst dann lässt sich für Ihre Situation beantworten: Welche private Altersvorsorge ist sinnvoll?

Konkret: Wie viel Rentenpunkte haben Sie bereits bei der gesetzlichen Rentenversicherung erworben – welche Rente lässt sich daraus ableiten. Dazu verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich eine Renteninformation. Aber Vorsicht: Dort wird die Rente so berechnet, dass Sie bis zum gesetzlichen Renten-Alter (Abhängig von Ihrem Geburtsjahr) so weiterarbeiten wie bisher. Vielleicht planen Sie Ihre Altersvorsorge aber ganz anders – wollen z.B. früher aufhören oder wünschen sich eine Altersteilzeit. Das müssen Sie natürlich in die Berechnung Ihrer Rente einbeziehen.

Auch für jede andere Absicherung, die Sie bereits haben, sollten Sie den aktuellen Stand möglicher Renten heraussuchen. Egal, ob Sie eine Rürup-Rente, einen Riester-Sparplan, Lebensversicherungen, eine Privat-Rente oder einer Zusatzrente bei einem Versorgungswerk haben. Einmal im Jahr erhalten Sie hierzu eine Information, die den aktuellen Wert und die zukünftige Entwicklung dieser Vorsorge angibt. Tipp: Rechnen Sie konservativ, also mit einer eher schlechteren Entwicklung. Umso besser wird dann ihre Rente im Alter, wenn dieser Fall nicht eintritt.

Nächster Schritt: Rechnen Sie die konkreten Beträge aus all Ihren Ansprüchen zusammen. Nur so lässt sich ermitteln, wie viel Geld für die private Altersvorsorge da ist - und wie viel noch benötigt wird.

Als Arbeitnehmer ist das so weit einfach, wenn Sie die Renteninformation sowie den Stand aller anderen Altersvorsorgelösungen zur Hand haben. Bei Selbständigen und Beamten ist das schwieriger. Beide Gruppen sind nicht pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Ruhestand funktioniert anders: Beamte bekommen eine staatliche Pension. Auch das können Sie sich ausrechnen lassen. Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmer haben nur Anspruch auf Rente, wenn sie entsprechende Lösungen für die eigene Altersvorsorge abgeschlossen haben. Hinzu kommt natürlich wenn Sie für die Geldanlage Sparpläne haben, die Sie sich jederzeit auszahlen lassen können.

Ihre individuelle Rentenberechnung

Beim Zusammenrechnen aller Rentenansprüche droht eine große Falle: Denn die Bezüge aus Ihrer Altersvorsorge sind leider nicht steuerfrei. Bedeutet: Von den Renten müssen Sie auch noch Steuern abziehen. Problem: Das ist je nach Form der Absicherung unterschiedlich.

Jetzt wird es also kompliziert für alle Rentenrechner:

- Am wenigsten Steuern zahlen Sie bei Renten oder Einmalzahlungen aus der privaten Absicherung (Säule 3).

Haben Sie über ETF-Sparpläne oder andere Produkte an der Börse gespart (Fonds, Aktiensparpläne, Einzelaktien, Anleihen und dergleichen), dann fällt gar keine Einkommensteuer für Sie an. Aber: Zins-Einnahmen, Dividenden oder Verkaufserlöse aus diesen Geschäften fallen unter die Abgeltungssteuer (pauschal 25 Prozent, jährlicher Freibetrag: 801 Euro für Singles, 1602 Euro für Paare)

- Auch für andere Formen der privaten Vorsorge (Säule 3) zahlen Sie kaum Steuern.

Renten aus privaten Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen (fest verzinst oder fondsgebunden) bleiben größtenteils steuerfrei. Für die Steuerberechnung herangezogen wird lediglich ein sogenannter „Ertragsanteil“ . Wie hoch dieser ist, hängt von dem Alter ab, in dem die Rentenzahlung beginnt. Gehen Sie mit 63 Jahren in Rente, beträgt der Ertragsanteil 20 Prozent, ist Ihr Rentenalter 67 Jahre dann werden 17 Prozent als Ertragsanteil versteuert. Festgelegt ist dieser Anteil im Gesetz – die Tabelle dazu finden Sie hier.

Sonderfall: Manche Versicherungen bieten die Option, sich eine große Summe auf einmal auszahlen zu lassen – und dafür auf die monatliche Rentenzahlung zu verzichten. Auch in diesem Fall schlägt das Finanzamt zu: Die einmalige Auszahlung Ihrer Altersvorsorge muss dann zur Hälfte versteuert werden - mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

- Bei der betrieblichen Vorsorge sieht das anders aus.

Da es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt, fällt dafür bei der monatlichen Rentenzahlung die normale Steuer an. Für die Berechnung des Steuersatzes ist dabei die Summe Ihrer Renten entscheidend. Außerdem ist bei Betriebsrenten zu beachten, dass Sie Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge in voller Höhe selbst bezahlen müssen. Dafür gehen leider etwas mehr als 18 Prozent ihrer betrieblichen Bruttorente aus drauf (15,7 Prozent Krankenversicherung, 3,05 Prozent Pflegeversicherung).

- Auch Renten aus Riester-Verträgen sind steuerpflichtig.

Bei der Rentenzahlung wird Ihr normaler Einkommensteuersatz. Im Gegensatz zu Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge zahlen Sie aber keine Kranken- oder Pflegeversicherung.

- Selbst bei der staatlichen Rente langen das Finanzamt und die Sozialversicherungen zu.

Bekommen Sie eine Rente der Deutschen Rentenversicherung, so müssen Sie darauf Steuern zahlen. Gehen Sie ab 2040 oder später in Rente, so gilt das sogar für die gesamte Rente – also für 100 Prozent. Wegen einem im Mai 2021 verkündeten Urteil zur Doppelbesteuerung der Rente muss diese Regel aber wohl noch angepasst werden.

Gehen Sie früher in Rente, so ist für jedes Jahr ein Prozentpunkt abzuziehen. Bei Rentenzahlung ab dem Jahr 2035 sind so 95 Prozent zu versteuern, beginnt die Zahlung Ihrer staatlichen Altersvorsorge 2025 sind es 85 Prozent. Die Prozentsätze sind im Einkommensteuergesetz festgelegt – und hier einsehbar.

Von Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung werden außerdem knapp 11 Prozent als Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung abgezogen. Anders als bei der betrieblichen Absicherung müssen Rentner aber für die Krankenversicherung nicht die vollen Beiträge zahlen: Es werden nur 7,85 Prozent berechnet, die Hälfte der normalen Beiträge. Für die Pflegeversicherung wird aber der volle Betrag von 3,05 Prozent berechnet.

Vorsicht vor der Rentenlücke

Um das alles einmal für Ihre Rentenansprüche einmal durchzurechnen, brauchen Sie mit Sicherheit etwas Geduld. Außerdem müssen Sie Ihren persönlichen Steuersatz im Alter ermitteln. Dazu sind sämtliche Ansprüche aus der staatlichen und staatlich geförderten Altersvorsorge zusammenzurechnen (also auch Riester-Renten, Rürup-Verträge, betriebliche Versicherungen). Beginnt die Zahlung der Rente vor 2040 ist bei Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung aber nur ein bestimmter Prozentsatz einzurechnen.

Für den Gesamtbetrag dieser Renten könnten Sie dann mit der Grundtabelle der Einkommensteuer Ihren persönlichen Steuersatz ermitteln. Anhand des Durchschnitts-Steuersatzes sehen Sie dann, wie viel Steuern der Staat von Ihrer Altersvorsorge abziehen wird – und wie viel tatsächlich für Sie im Alter übrig bleibt.

Daraus können Sie Ihre persönliche Rentenlücke berechnen. Denn Sie sollten damit rechnen, dass Sie im Alter rund 70 bis 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens benötigen. Bedeutet: Verdienen Sie zuletzt etwa 2500 Euro netto pro Monat, sollte die Summe Ihrer Renten mindestens 1750 Euro betragen – allerdings nach den ganzen Abzügen für Steuern, Krankenversicherung und Pflegebeitrag.

Ist Ihnen das Rente berechnen viel zu anstrengend? Dann orientieren Sie sich doch einfach an dieser Faustformel für die Rentenberechnung. In der Regel beträgt die durchschnittliche Rentenlücke heute zwischen 1000 und 1200 Euro - im Monat.

Für diesen Betrag sollten Sie unbedingt zusätzlich vorsorgen - und zwar unabhängig von ihrem aktuellen Alter. Jüngere Menschen haben natürlich den Vorteil, dass ihnen viel Zeit bleibt, für die private Altersvorsorge anzusparen. Doch auch Ältere sollten nicht tatenlos bleiben. Also: Was kann man mit 50 Jahren noch für die Rente tun? Sparen!

Wichtig bei der Geldanlage: Frauen sollten besonders viel vorsorgen. Ihre Lebenserwartung ist deutlich höher, das heißt sie brauchen mehr Geld um Monat für Monat die Rentenlücke auszugleichen.

Hier unverbindliches Beispiel ausrechnen

Viele denken dann sofort an Lebensversicherungen oder ähnliche Produkte. Aber: Ist eine private Rentenversicherung überhaupt sinnvoll, wenn man sich nicht exakt festlegen will oder kann? Als besonders günstige Alternative für die zusätzliche Absicherung gilt deshalb das ETF Sparen. Wenn Sie einen solchen ETF Sparplan einrichten müssen Sie dann später nur die Erträge versteuern, außerdem ist ein Sparplan mit ETF als Geldanlage besonders flexibel.

Unser Tipp: Rechnen Sie doch mal mit unserem Rentenrechner aus, wie viel zusätzliche Altersvorsorge für Sie drin ist, wenn Sie monatlich ein bisschen mit unserem Robot-Advisor sparen. Sie werden überrascht sein, wie hoch die zusätzliche private Rente ist, die sich daraus für Sie persönlich ergeben kann.

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