Mit dem richtigen Sparplan tun Sie alles dafür, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Doch welche ETFs eignen sich am besten? Und …
Neue Form der privaten Altersvorsorge: Sparpläne könnten steuerfrei sein. Ein im Herbst 2024 vorgelegter Gesetzentwurf sieht ein Altersvorsorgedepot vor.
Mit dem Altersvorsorgedepot lässt sich in Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs oder andere Wertpapiere investieren. Es wird steuerlich begünstigt und durch Zuschläge gefördert. So wird die persönliche Aktienrente ganz einfach möglich. Die vorläufigen Details:
Umschichtung ist steuerfrei
Allerdings dürfen keine Auszahlungen vorgenommen werden. Umschichtungen im Depot - wie sie zum Beispiel bei einem ETF-Portfolio von growney regelmäßig vorgenommen werden (inkl. Rebalancing) - haben keine steuerliche Auswirkung.
Kapitalmarktentwicklung nutzen
Mit dem Altersvorsorgedepot profitieren Sie von der Entwicklung der Kapitalmärkte. Dazu wählen Sie die Anlagestrategie aus, die am besten zu Ihnen persönlich passt. Die Einzahlungen sind steuerfrei (Abzug vom zu versteuernden Einkommen in der Steuererklärung).
Wirkung des Zinseszinseffekts
Durch die steuerliche Begünstigung kann mehr Kapital über die Jahre vom Zinseszinseffekt profitieren. Dadurch ergibt sich ein deutlicher finanzieller Vorteil - wie Beispiel-Rechnungen zeigen.
Günstige, transparente Angebote
Ziel ist es, allen in Deutschland besonders günstige und transparente Angebote für eine private Altersvorsorge zu bieten. Dies ist zum Beispiel durch Robo-Advisor wie growney möglich.
Wann starten?
Am meisten profitieren Sie, wenn Sie direkt starten - auch wenn noch nicht alle Details für das Altersvorsorgedepot feststehen. Sobald der Gesetzentwurf dazu verabschiedet wird und in Kraft tritt (frühestens 2026), lässt sich das Depot umschichten.
Staatliche Zulagen:
20 % der Einzahlung, max. € 600/Jahr, zzgl. Sonderzulagen für Kinder, Berufsanfänger und Geringverdiener
Steuerfreie Einzahlung:
bis zu einem Höchstbetrag von € 3.000/Jahr (ab 2030: € 3.500/Jahr), geltend gemacht mit der Steuererklärung
Erträge ohne Kapitalertragsteuer:
keine Abgeltungssteuer auf Erträge in der Ansparphase (inkl.Solidaritätszuschlag normalerweise 26,375 %, bei Kirchensteuerpflicht 28,375 % bzw. 28,675 %)
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Durch die Einzahlung aus unversteuertem Geld steht ein größerer Betrag zur Verfügung, der Rendite an den Kapitalmärkten erzielen kann.
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Steuerfreie Erträge führen dazu, dass der Zinseszinseffekt stärker wirken kann.
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Erst bei Auszahlung muss das Geld versteuert werden (nachgelagerte Versteuerung zum persönlichen Steuersatz im Alter).
Leonie ist 37 Jahre alt und will die nächsten 30 Jahre mit einem ETF-Sparplan von € 200 im Monat für die eigene Altersvorsorge investieren.
Sie entscheidet sich dabei für eine Strategie, die zu 100 % in Aktien-ETFs investiert. Ihre erwartete Rendite liegt bei durchschnittlich 6,5 % im Jahr.
Nach der bisherigen Regel erhält sie für den Sparplan keine Zuschüsse, kann die Zahlungen auch nicht von der Steuer absetzen.
Bei Leonies Verdienst (€ 4.000 brutto im Monat) würde die steuerliche Entlastung knapp € 456 im Jahr ausmachen. Hochgerechnet auf 30 Jahre sind das rund € 13.600 (ohne Zins oder Zinseszins).
In dem Altersvorsorgedepot macht sich besonders stark bemerkbar, dass die Erträge nicht versteuert werden.
Da Leonies Freibetrag für Kapitalerträge bereits aufgebraucht ist, sind ihre Erträge mit 26,375 % zu versteuern (Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag). Bei Kirchensteuerpflicht sind es 28,375 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 28,625 % (übrige Bundesländer).
Nach 30 Jahren kommt Leonie durch die Wertentwicklung, die Zuschläge und den stärkeren Zinseszinseffekt mit dem Altersvorsorgedepot auf rund € 255.000. Ohne Zuschläge und Steuerbegünstigung sind es knapp € 158.000.
Hinzu kommt bei Leonies Altersvorsorgedepot noch die Entlastung bei der Einkommensteuer mit € 13.600. Insgesamt hat sie also € 112.000 mehr.
Weil Leonies Einzahlungen aus unversteuertem Geld stammen, muss sie nun aber alle Auszahlungen versteuern - als sog. nachgelagerte Versteuerung. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei Variante A lässt sie sich das Depot auszahlen. Allerdings werden nur Teilauszahlungen möglich sein. Berücksichtigt man die Steuern, hat sie fast € 55.000 mehr als bei der bisherigen Variante.
Bei Variante B wählt Leonie eine monatliche Zahlung. Nach Abzug der Steuern erhält sie monatlich € 1.500. Das nicht ausgzahlte Geld kann so weiter Erträge und Rendite erzielen. Folge: Mit dem Altersvorsorgedepot ist die monatliche Zahlung mehr als doppelt so lang möglich (24 Jahre statt 11 Jahre).
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