Rentner-Paar im Grünen; Rente mit 68 oder Rente mit 67? Diskussion ums Rentenalter in Deutschland

Rente mit 68? Diskussion um das Rentenalter in Deutschland

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22. Juni 2021 // Vorsorge

Schon wieder eine Debatte über die Rente. Das Rentenalter soll hochgesetzt werden, so die Forderung von Experten. Die Rente mit 68, bzw. 69 könnte zum Normalfall werden. Grund für den Vorschlag: Die Rentenkasse ist leer, also muss sich etwas an der Finanzierung der staatlichen Rentenversicherung ändern. Die Probleme mit der Rente – und wen es alles betrifft.

Die Empfehlung der Rentenexperten beginnt mit einer deutlichen Kritik: „Die rentenpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre haben in eine Sackgasse geführt“, heißt es gleich im ersten Satz. Die Folge: Der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums „prognostiziert schockartig steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025“.

Der Vorschlag der Experten vom vergangenen Montag (07. Juni 2021): Abschied von der Rente mit 67. Stattdessen soll die Rente mit 68 oder sogar die Rente mit 69 zum Regelfall werden, künftige Generationen sollen also die Rente später antreten.

Aus der Politik gab es sofort heftigen Gegenwind – das Renteneintrittsalter zu erhöhen ist vor der Bundestagswahl (26. September 2021) wohl keine wirkliche Option. Wirtschaftsminister Peter Altmaier beeilte sich jedenfalls mit der Klarstellung, er sei weiter für die Rente mit 67. Der Wissenschaftliche Beirat sei unabhängig, seine Vorschläge oder Analysen seien auch nicht bindend für das Ministerium, schrieb er auf Twitter.

Klar ist allerdings, dass sich bei der staatlichen Rentenversicherung etwas ändern muss. Wie der Expertenbericht zeigt, gibt es zahlreiche Probleme, die noch zu lösen sind. Wen aber betreffen mögliche Rentenänderungen konkret?

Rentenalter in Deutschland – das gilt aktuell

Das Rentenalter in Deutschland wird derzeit angepasst, abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Die frühere Regel einer Rente mit 65 gilt nur für Menschen, die vor 1947 geboren sind. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 wird das Rentenalter nach und nach angepasst. Wer 1964 oder später geboren ist, für den gilt die Rente mit 67 Jahren.

Von dieser sogenannten Regelaltersrente gibt es aber Ausnahmen. Etwa zwei Jahre früher in Rente gehen können Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Abschläge werden dann nicht vorgenommen, das heißt Sie bekommen die volle Rente. Diese Regel wird in der öffentlichen Diskussion oft als „abschlagsfreie Rente mit 63“ bezeichnet. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, ist es allerdings eine abschlagsfreie Rente mit 65.

Zusätzlich gilt für alle, die früher in Rente gehen wollen: Das geht auch, wenn noch keine 45 Beitragsjahre erreicht sind – dafür wird die Rente dann aber gekürzt, um bis zu 14,4 Prozent.

Tabelle für Rentenalter bzw. Renteneintrittsalter; Rente mit 65; Rente mit 67; Rente mit 63

Die größten Probleme

Das Hauptproblem des staatlichen Rentensystems: Der Deutschen Rentenversicherung fehlt das Geld. Derzeit wird viel weniger Geld durch Rentenbeiträge eingezahlt als für die Rentenzahlungen benötigt wird. Dieses Defizit wird bislang durch Milliardenbeträge aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen. 2021 werden es 106 Milliarden Euro sein, nächstes Jahr könnte der Betrag auf 120 Milliarden ansteigen.

Tendenz steigend! In der Experteneinschätzung heißt es dazu: „2019 flossen knapp 26 Prozent des Bundeshaushalts in die Rentenversicherung. Dieser Anteil müsste bis 2040 auf über 44% und bis 2060 auf über 55% ansteigen, wenn der Beitragssatz unter 22 Prozent und das Sicherungsniveau über 48 Prozent gehalten werden sollen.“

Das Hauptproblem liegt bei dem Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und Rentnern: In die Rentenversicherung wird Monat für Monat weniger Geld eingezahlt als für Rentenzahlungen aufgebracht werden muss.

Aber es gibt auch noch weitere Probleme der staatlichen Rentenversicherung:

  • Rentenversicherung & Strafzinsen
    Kaum zu glauben, aber wahr: Das Geld der Deutschen Rentenversicherung wird durch Strafzinsen immer weniger. Denn nach den Regeln der staatlichen Rentenversicherung muss eine sogenannte „Nachhaltigkeitsrücklage“ gebildet werden, mit der plötzliche Schwankungen bei Beitragszahlungen ausgeglichen werden sollen. Problem dieser Milliardenrücklage: Da sehr viele Banken und Sparkassen Strafzinsen verlangen, verliert die Rentenversicherung Millionenbeträge im Jahr.

  • Doppelbesteuerung der Rente macht Reform nötig
    Nach dem Urteil zur Doppelbesteuerung der Rente durch den Bundesfinanzhof muss das System der Rentenbesteuerung geändert werden. Dem Staat drohen so erhebliche Mindereinnahmen. Gut möglich, dass dies durch die Kürzung von Rentenansprüchen ausgeglichen wird.

Wen betrifft das Urteil zur Doppelbesteuerung?

Berechnung der Rente: Das könnte sich ändern

Das Papier des Wissenschaftlichen Beirats macht schon einmal deutlich, welche Änderungen sich künftig für die Rentenberechnung ergeben könnten – und welche konkreten Auswirkungen das auf Rentenanspruch und Rentenzahlung hat. In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 haben auch CDU und CSU deutlich gemacht, dass sie Änderungen an der Rente vornehmen wollen, etwa eine “Generationenrente”, bei der ab Geburt monatlich Geld zurückgelegt wird.

Folgende Veränderungen werden konkret diskutiert:

Änderung der Rentenerhöhung

Die Höhe der Rentenzahlungen wird derzeit jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Die Rentenerhöhung orientiert sich dabei an der durchschnittlichen Entwicklung der Löhne, wobei Ostdeutschland und Westdeutschland getrennt betrachtet werden. Ausgeschlossen ist dabei, dass die Rentenhöhe sinkt, selbst wenn die durchschnittliche Lohnentwicklung sich negativ entwickelt.

Das ist zum Beispiel bei der Rentenerhöhung 2021 der Fall: Die Renten in Ostdeutschland steigen zum 1. Juli um 0,72 Prozent. Bei den Renten in Westdeutschland fällt die Erhöhung aus (0,0 Prozent). Die Experten des Wissenschaftlichen Beirats machen dabei den Vorschlag, die „Bestandsrenten weniger stark zu dynamisieren als die Zugangsrenten“. Das heißt: Wer jetzt schon Rentner ist, für den könnten die Rentenerhöhungen künftig geringer sein – oder sogar ganz ausfallen.

Mehr Gehalt = weniger Pension?

Die Rentenformelist schon jetzt so kompliziert, dass man ohne einen Rentenrechner kaum eine Chance hat, die Ansprüche zu berechnen. Durch Ihre Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung sammeln Sie Rentenpunkte, die bei Rentenbeginn mit dem dann gültigen Rentenwert (aktuell: 34,13 für Westrenten und 33,23 für Ostrenten) multipliziert werden. Der bisherige Unterschied zwischen West und Ost soll dabei ab 2024 entfallen.

Nach den Überlegungen der Experten könnte der Rentenwert künftig so geändert werden, dass er umso geringer ist je mehr Rentenpunkte man gesammelt hat. Das heißt: Wer mehr verdient, bekommt zwar mehr Rentenpunkte, die wären dann aber weniger wert als bei einem geringeren Verdienst. Die Höhe der Rentenlücke steigt dadurch bei höheren Gehältern, für niedrige Einkommen verringert sich hingegen „die Gefahr von Altersarmut“, wie der Wissenschaftliche Beirat betont.

Rente berechnen mit der Rentenformel

Änderung des Eintrittsalters

Ein späteres Rentenalter erhöht für die Zukunft zugleich die Zahl der Beitragszahler und verringert die Höhe der Rentenzahlungen. So könnte ab dem Jahr 2042 die Rente mit 68 eingeführt werden. Konkret würde das alle betreffen, die im Jahr 1974 oder später geboren sind.

Der Expertenvorschlag des Wissenschaftlichen Beirats sieht dabei „eine dynamische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung“ vor: Dass heißt, je höher die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, umso später dürfen Sie in Rente. Umgekehrt würde dann aber auch gelten: „Sollte die Lebenserwartung abnehmen, kann auch das Rentenalter sinken.“ Eine solche Regel hätte den Vorteil, dass sie nicht ständig per Gesetz angepasst werden müsste. Betreffen dürfte eine solche Änderung des Rentenalters alle, die 1965 oder später geboren sind – diese könnten also erst später in Rente gehen.

Eine Verknüpfung mit der Lebenserwartungist in anderen Ländern übrigens schon üblich, etwa in Italien, Großbritannien, Portugal, Dänemark, Finnland oder den Niederlanden. Auch die Rente mit 68 gibt es schon in einigen Europäischen Staaten: In Irland gilt das für alle, die ab 2028 in Rente gehen, in Großbritannien ab 2046. In Finnland kann das Rentenalter sogar auf 70 Jahre ansteigen. Also gilt für das Rentenalter: Europa hat keine einheitlichen Regeln.

Höhere Einzahlungen, geringeres Rentenniveau

Natürlich sind bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch ganz klassische Möglichkeiten denkbar, um das Defizit auszugleichen: Einnahmen erhöhen und Ausgaben senken. So könnten die Einnahmen durch eine Anhebung des Rentenversicherungsbeitrags erhöht werden. Derzeit liegt dieser bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte davon.

Durch die Anhebung des Rentenbeitrags steigen zwar die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung, für alle Beitragszahler sinkt damit allerdings der Nettolohn. Gesetzlich ist aktuell garantiert, dass der Beitragssatz nicht auf mehr als 20 Prozent steigen soll. Experten erwarten hier aber einen Anstieg: Der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums geht von einem Anstieg auf 22 Prozent aus. Wissenschaftler des RWI Essenbenennen in einem Szenario sogar einen möglichen Anstieg auf mehr als 30 Prozent im Jahr 2050.

Ebenso muss von einer Absenkung des Rentenniveaus ausgegangen werden: Aktuell liegt dies bei 48 Prozent. Das heißt: Die durchschnittliche Rente in Deutschland wird so berechnet, dass sie 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Bei € 4.000 Durchschnittsgehalt (brutto) wären das € 1.920 Rente. Davon sind dann allerdings noch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge abzuziehen. Die Experten des RWI Essen sehen in berechneten Szenarien eine Absenkung des Rentenniveaus auf 38,8 Prozent bis 2050. Bei € 4.000 Durchschnittsgehalt (brutto) wären das dann nur noch € 1.552 Rente.

Änderung der Beitragsbemessungsgrenze

Eine weitere Möglichkeit wäre die stärkere Belastung von höheren Einkommen, um mehr Geld in die Rentenkasse zu bekommen. Dazu müsste die Beitragsbemessungsgrenze geändert oder abgeschafft werden. Für die Berechnung der Rentenbeiträge werden nämlich nur Einkommen bis zur Beitragsmessungsgrenze herangezogen. Wer mehr verdient, muss also nicht mehr Rentenbeitrag bezahlen. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2021 bei € 85.200 (brutto) im Westen Deutschland und € 80.400 im Osten Deutschlands.

Wer also als Arbeitnehmer im Westen € 85.200 im Jahr verdient, für den werden € 15.847,20 in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Auch bei einem Jahresverdienst vom € 120.000 bleibt die Höhe der Beiträge bei maximal € 15.847,20. Allerdings dürfte diese Regel verhältnismäßig wenige Beitragszahler betreffen, so dass eine Änderung eher geringe Effekte haben dürfte.

Mehr Beitragszahler

Eine weitere Überlegung, die immer wieder ins Gespräch gebracht wird: Die Deutsche Rentenversicherung könnte die Zahl der Beitragszahler erhöhen. Bislang zahlen rund 1,7 Millionen Beamte zum Beispiel keine Rentenbeiträge ein.

Auch viele Selbständige sind – je nach Branche – nicht rentenversicherungspflichtig. Sie können aber eine Pflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Diese Gruppen künftig einzubeziehen, bedeutet deutlich höhere Einnahmen – in der Zukunft steigt damit aber auch die Zahl der Rentenempfänger in Deutschland. CDU und CSU haben im Wahlprogramm bereits angedeutet, dass dies kommen könnte, um die Einnahmen der Rentenkasse zu erhöhen.

Wie sinnvoll ist eine private Rentenversicherung?

Sie sehen also: Es ist kompliziert mit der gesetzlichen Rente. Klar ist bislang nur, dass sich Einiges ändern muss, um die künftigen Rentenzahlungen sicherzustellen. Umso wichtiger ist deshalb heute die zusätzliche Altersvorsorge.

Das muss nicht immer eine private Rentenversicherung sein, etwa durch einen Riestervertrag oder eine Rürup-Rente. Wer hier jederzeit flexibel reagieren will, kann sich auch mit einem ETF-Sparplan optimal absichern: Die Sparrate kann so problemlos angepasst oder ausgesetzt werden. Auch einmalige Zahlungen oder Auszahlungen Ihres angesparten Vermögens sind ganz flexibel möglich.

Mit unserem Rentenrechner können Sie beispielsweise berechnen, wie viel Sie ansparen müssen, um sich eine attraktive Zusatzrente zu sichern. Probieren Sie es einfach einmal aus!

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