Fast 100 Jahre ist das schon so: Seit 1925 ist am 30. Oktober der sogenannte Weltspartag. Ein bisschen absurd ist das schon: Denn nur bei …
Betroffen sind wohl insgesamt Tausende Kunden. Betroffen macht aber vor allem das Verhalten von knapp 50 Kommunen, die mit ihrem Anlageverhalten teilweise Millionensummen aufs Spiel gesetzt hat.
Privatanleger können auf den ersten Blick relativ entspannt bleiben. Sind sie doch ausreichend zum einen über die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken bis zu einer Höhe von 100.000 € gesetzlich abgesichert, zum anderen über den Einlagesicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Hier sind bis zu 15% des haftenden Eigenkapitals der Bank pro Sparer abgesichert. In diesem konkreten Fall knapp 75 Mio. €.
Rettung der Spar-Einlagen
Bedeutet: Nahezu alle Sparer werden voraussichtlich ihre Einlagen zurückbekommen. Sie haben - bewusst oder unbewusst - Einlagensicherungs-Arbitrage betrieben. Während nämlich die meisten deutschen Bankinstitute Zinsen von nahezu Null oder sogar Strafzinsen erheben, zahlte das Bremer Institut für eine sechsmonatige Geldanlage 0,70% p.a. und mehr. Ein lohnendes Geschäft für den Privatkunden. Insbesondere mit den Absicherungen in der Hinterhand.
Das ist so, als würde man in eine hochriskante Anleihe mit einer entsprechend hohen Verzinsung investieren, hätte jedoch als Sicherheit eine Staatsgarantie bis zu einer Summe von 100.000 € und als Sahnehäubchen noch eine Absicherung über den Einlagensicherungsfonds. Paradoxerweise müssen jetzt jene Banken für die Rettung der Greensill-Sparer aufkommen, die bewusst auf positive Verzinsung ihrer Kunden verzichtet haben, da dass das aktuelle Marktumfeld einfach nicht hergibt. Die EZB verlangt von den Banken für das Parken von Guthaben aktuell einen Strafzins von -0,50% p.a. Klar, dass Banken oder Sparkassen, die bisher hohe Kundeneinlagen haben, diese definitiv nicht weiter aufbauen wollen.
Im aktuellen Fall sieht es so aus, als würde der Einlagensicherungsfonds einspringen und die Guthaben jenseits von 100.000 € absichern, sowie sie es bisher in der Historie immer gemacht haben. Was aber auch zu der ganzen Wahrheit gehört ist, dass es hierfür keinen Rechtsanspruch gibt. Das heißt, dass der Bundesverband theoretisch auch eine Entschädigung ablehnen könnte. Dann würde „nur“ die gesetzliche Sicherung greifen.
Geldanlage von Kommunen
Zu den Anlegern gehören jedoch nicht nur Privatkunden. Von insgesamt ca.3,6 Mrd. € Einlagen sollen etwa 500 Mio. € nicht über die private sowie gesetzliche Einlagensicherung abgesichert sein. Darunter sind auch viele Geldanlagen von Kommunen. In den vergangenen Tagen habe ich Berichte über klagende Finanzverantwortliche der Kommunen gesehen und gelesen. Sie sehen sich als Opfer krimineller Machenschaften und schieben die Verantwortung von sich. Und darin liegt der eigentliche Skandal.
Seit Oktober 2017 sind institutionelle Kunden wie bspw. Kommunen nicht mehr über den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Jemand der für seine Kommune Geld anlegt und die Verantwortung dafür trägt, sollte das wissen. Auch sollten öffentliche Institutionen spätestens seit der Bankenkrise im Jahr 2008 wissen, dass im Zweifel Kapitalanlagen, die eine höhere Rendite versprechen, auch mit höheren Risiken einhergehen. Völlig unverständlich sind auch die teilweise hohen Beträge, die einige Kommunen offensichtlich angelegt haben:
- Bei der Stadt Monheim am Rhein ist von 38 Mio. € die Rede,
- aus Wiesbaden sollen 15 Mio. € an die Bank geflossen sein,
- aus Osnabrück 14 Mio. €
Anleger sollten Klumpenrisiken vermeiden
Oberste Regel sollte sein, Geld immer möglichst breit diversifiziert anzulegen, also keine Klumpenrisiken einzugehen. So rät es jeder seriöse Vermögensverwalter seinen Kunden – zur optimalen Risikoabsicherung. Kommunen und Städte lassen sich gemäß der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) bei eigenen Geldanlagen i.d.R. als Privatanleger einstufen. Das heißt sie genießen per Gesetz das höchste Schutzniveau bei der Anlageberatung. Auch das muss man sich einmal vorstellen: Von den Verantwortlichen für Kommunalfinanzen, deren Beruf es ist Geld zu verwalten, aufzunehmen und anzulegen, wird nicht mehr Sachverstand verlangt als von Privatpersonen, die keinen professionellen Bezug zu Finanzen haben. Leider hat selbst der Schutz nicht geholfen, weil einige Kommunen hier Millionenbeträge anlegten – ungesichert.
Eingangs habe ich geschrieben, dass Privatanleger nach der Greensill-Pleite auf den ersten Blick entspannt bleiben können. Auf den zweiten Blick zahlt leider jeder Steuerzahler den Verlust für die Verantwortungslosigkeit der Kommunen - also bis zu 500 Mio. €. Vielleicht wird spätestens jetzt jedem bewusst, dass ein Geschäft, das auf den ersten Blick zu gut aussieht, um wahr zu sein, auf den zweiten Blick sehr teuer werden kann….
Was gilt für die Geldanlage bei growney?
- Weltweit diversifiziert: Bei allen Anlagestrategien achtet growney darauf, dass keine Klumpenrisiken entstehen. Deshalb liegt der Fokus nicht allein auf Marktkapitalisierung, sondern es wird auch eine Ländergewichtung nach der tatsächlichen Wirtschaftskraft (BIP) vorgenommen. Klassische Investmentstrategien von growney bilden deshalb rund 5.000 Wertpapiere aus mehr als 40 Ländern ab. Bei der nachhaltigen Geldanlage sind es rund 550 Aktien aus 42 Ländern.
- ETF-Depot gilt als Sondervermögen: Oft glauben Kunden, Ihre Geldanlage sei über den Einlagensicherungsfonds bis zur entsprechenden Höhe abgesichert. Dabei gelten für ETFs, Aktien und andere Wertpapiere im Depot ganz andere Regeln: Diese Depots gelten als Sondervermögen, das immer im Besitz des Kunden bleibt, egal was mit der depotführenden Bank oder dem Vermögensverwalter passiert. Der Schutz ist also viel höher als bei Bankeinlagen, weil Kunden auch bei einer Insolvenz vollen Zugriff auf das Depot und darin enthaltenen ETFs oder Aktien haben. Sie können also problemlos vom Kunden verkauft oder per Depotübertrag an eine andere Bank übertragen werden.