Ein Sparschwein wird von den Händen einer Familie gehalten.

Sichere Sache? Wie Ihr Erspartes geschützt ist

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11. März 2019 // Geldanlage

Die Deutschen besitzen rund 5,9 Billionen Euro Geldvermögen. Viel Geld, das viele Sorgen bereitet. Denn was ist, wenn es einmal hart auf hart kommt? Ein Großteil der Sparer ist davon überzeugt, dass das Vermögen auf Bankkonten sicher ist – dank Einlagensicherung. Zurecht – oder sind sie nicht mit einem Investment in Wertpapiere, die als Sondervermögen zusätzlichen Schutz genießen, besser dran? Wir sagen, was die Sicherungssysteme der verschiedenen Anlageformen wirklich bringen.

Ein Zwei-Minuten-Auftritt mit großer Wirkung: Als die Finanzkrise im Herbst 2008 Deutschland einholte, traten Kanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück mit einem kurzen Statement vor die Presse: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind.“ Das ist zwar nur ein Versprechen, wie die Bundesregierung später selbst einräumen muss. Es habe sich um keine „rechtsverbindliche und damit selbstständig einklagbare Garantie“ gehandelt. Reine Psychologie, doch sie wirkt. Der Run auf die Geldautomaten bleibt aus. Zehn Jahre später verfügen die Deutschen mit rund 5,9 Billionen Euro über so viel Geldvermögen bzw. Erspartes wie noch nie.

Davon liegen 2,1 Billionen als Sicht-, Spar- und Termineinlagen auf Bankkonten. Und ihre Sicherungssysteme sind wesentlich komplexer als die Worte der Kanzlerin, aber eben auch gerichtsfest. Zum einen können Sparer der sogenannten Einlagensicherung vertrauen. Sie gilt für Guthaben, die auf Girokonten, Sparbüchern und -briefen sowie Tages- und Festgeldkonten liegen. Die Sicherungsobergrenze liegt in der EU bei 100.000 Euro. Bis zu diesem Betrag haben Privat- und Unternehmenskunden einen Rechtsanspruch gegen das Institut. Gerät also eine Bank in finanzielle Schieflage, ist diese Summe einklagbar.

Dabei beziehen sich die Ansprüche auf die Einlagen pro Kopf bei einem Geldinstitut. Somit steigt die Summe etwa beim gemeinsamen Konto eines Ehepaares auf 200.000 Euro. Unter besonderen Umständen können sogar 500.000 Euro unter den gesetzlichen Schutz fallen. Ein Beispiel: Wenn der Sparer gerade sein privat genutztes Haus verkauft und deshalb vorübergehend viel Geld auf dem Konto geparkt hat.

Mehrfach hält besser

Wer Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten unterhält, ist mehrfach geschützt. Daher raten Verbraucherschützer Anlegern, die auf Nummer sicher gehen wollen, Vermögen jenseits der 100.000-Euro-Marke auf verschiedene Banken zu verteilen. [1]

Wie aber funktioniert das Sicherungssystem in der Praxis? In Deutschland muss jedes private Geldinstitut jährliche Beiträge an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zahlen. Falls eine pleitegeht, werden deren Kunden mit den Mitteln aus dem Sicherungstopf entschädigt. Öffentliche Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben jeweils ihr eigenes System, das schon an einem früheren Punkt ansetzt. Das Prinzip der sogenannten Institutssicherung soll verhindern, dass ein Mitglied überhaupt zahlungsunfähig wird.

Über diese Entschädigungseinrichtungen hinaus zahlen viele Banken in ein freiwilliges Sicherungssystem ein: den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.[2]

Sichere Sache oder gefährliche Scheinsicherheit?

Das Problem: Kritiker bezweifeln, dass das Volumen der verschiedenen Absicherungssysteme im Ernstfall – beispielsweise bei einer Pleite der Deutschen Bank – tatsächlich ausreichen würde, um alle Sparer auszuzahlen.

Die Frage, wieviel Geld tatsächlich in den vier deutschen Absicherungstöpfen steckt, galt lange als eines der am besten gehüteten Geheimnisse der Branche. Schließlich wollten die Banken keine Kunden verschrecken. Doch die Europäische Bankenaufsicht EBA hat diese Geheimniskrämerei beendet. Laut den aktuellsten Zahlen (Stand Ende 2017) beläuft sich das Volumen auf insgesamt 6,9 Milliarden Euro. Damit sind nur etwa 0,4 Prozent aller gedeckten Spareinlagen abgesichert. Bis zum Jahr 2024 müssen es 0,8 Prozent werden, schreibt die EU vor.[3]

Kein Zugriff auf Sondervermögen

Wie sieht es im Gegensatz dazu bei Wertpapierdepots aus? Offene Fonds wie beispielsweise ETFs zählen zum Sondervermögen, das zusätzlichen gesetzlichen Schutz genießt: Muss die Investmentgesellschaft Konkurs anmelden, haben Gläubiger keine Ansprüche auf dieses Vermögen. Denn rechtlich gehört es den Fonds-Anteilseignern, also weder der Fondsgesellschaft noch der verwahrenden Bank. Auch growney-Chef Klein betont:

Selbst im Fall einer Insolvenz unserer Partnerbank wären die Anlagen unserer Kunden als Sondervermögen gegen jeden Zugriff von außen geschützt. Und zwar in unbegrenzter Höhe.“

Die passende Anlageform mit dem richtigen Maß an Sicherheit muss also jeder Sparer für sich selbst festlegen – da braucht es dann auch keinen Zwei-Minuten-Auftritt der Bundeskanzlerin.


Anmerkungen

[1] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/verunsicherte-sparer-und-anleger-schutz-vor-unliebsamen-erfahrungen-5417

[2] https://einlagensicherungsfonds.de/

[3] https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bankenregulierung-die-grosse-luecke-1.3584352

Jonas Haase
Jonas Haase
CTO/CPO bei growney

Diplom-Volkswirt Jonas Haase war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Ökonometrie bevor er zu growney wechselte. Sein Ziel mit growney: “Erfolgreiches Anlegen so einfach und bequem zu machen, dass dafür kein Doktorhut mehr nötig ist.”



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