Grafik mit Jahreswechsel 2022 zu 2023; Geld 2023: Das ändert sich für Ihre Finanzen

Geld 2023: Das ändert sich für Ihre Finanzen

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2. Januar 2023 // Aktuelles

Zum Jahreswechsel ändern sich viele Regeln rund um Ihr Geld. Das betrifft zum Beispiel Gehalt, Versicherungen, Steuern, Renten, Beitragsbemessungsgrenzen, Sparerfreibetrag, Kindergeld, Wohngeld oder das Arbeitslosengeld. Wir zeigen, welche Änderungen sich auf Ihre Finanzen 2023 auswirken können und welches die konkreten Folgen sind.

Die wichtigsten Änderungen 2023 sind die folgenden:

Weniger Einkommensteuer

Ab 1. Januar 2023 gilt ein neuer Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. Bis zum Betrag von 10.908 Euro pro Person ist das Einkommen steuerfrei. Bislang liegt der Freibetrag bei 10.347 Euro. Da der Freibetrag bei der Berechnung des Nettolohns berücksichtigt wird, bedeutet das für alle Arbeitnehmer: Ihr Nettolohn steigt. Auch Beamte profitieren von der Regelung.

Zusätzlich wird der Spitzensteuersatz von 42 % erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig (bisher: 58.597 Euro). Auch das führt ggf. zu einem höheren Nettolohn.

Tabelle mit Berechnung: Einkommensteuer 2023: mehr Nettolohn durch höheren Grundfreibetrag

So steigt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2023

Gleichzeitig steigen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ab 1. Januar 2023 werden 2,6 % des Einkommens fällig (bislang 2,4 %). Der Beitrag wird je zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Dadurch steigt die Belastung der Arbeitgeber, das Nettogehalt der Arbeitnehmer wird vermindert.

Außerdem gilt für die Arbeitslosenversicherung: 2023 steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze – also das maximale Einkommen, für das Arbeitslosenversicherung zu zahlen ist. Diese Grenze ist im Osten und Westen Deutschlands unterschiedlich:

  • Im Osten beträgt die Beitragsbemessungsgrenze künftig 7.100 Euro im Monat (bislang: 6.750 Euro). Verdient ein Arbeitnehmer mehr, so zahlt er im neuen Jahr trotzdem maximal 92,30 Euro Arbeitslosenversicherung (1,3 % von 7.100 Euro).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze 2023 liegt im Westen bei 7.300 Euro (bislang 7.050 Euro).

Die Mehrbelastung für die Arbeitslosenversicherung 2023 beträgt maximal 11,30 Euro im Monat, die gleichzeitige Steuerersparnis bei der Einkommensteuer ist in jedem Fall höher.

Tabelle mit Beispielen - Arbeitslosenversicherung 2023: Beitrag steigt

Gutverdiener zahlen mehr für die gesetzliche Rentenversicherung

Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten die identischen Beitragsbemessungsgrenzen. Wer bislang mehr als diese Obergrenze verdient, muss also auch hier im neuen Jahr mit höheren Abgaben rechnen. Konkrete Auswirkung der neuen Beitragsbemessungsgrenzen: 2023 müssen Gutverdiener höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Im Osten Deutschlands sind im Maximalfall 32,55 Euro monatlich mehr zu zahlen, im Westen sind es maximal 23,25 Euro Mehrbelastung. Auch hier gilt: Die gleichzeitige Steuerersparnis bei der Einkommensteuer ist in jedem Fall höher. Wer nicht genau hinschaut, wird diesen Effekt also möglicherweise gar nicht bemerken.

Beitragsbemessungsgrenze Rente 2023: Beispiele und Auswirkungen

Gesetzliche Krankenversicherung 2023: Zusatzbeitrag steigt bei vielen Kassen

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss ab Januar möglicherweise mehr bezahlen. Denn bei mehr als 50 der insgesamt 97 gesetzlichen Krankenversicherungen steigt der Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 1,5 % (bislang durchschnittlich 1,3 %). Anders als der normale Krankenkassenbeitrag (14,6 % des Bruttogehalts) wird der Zusatzbeitrag nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern ist voll von den Beschäftigten zu zahlen. Das bedeutet für viele Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung: 2023 wird mehr vom Bruttogehalt abgezogen.

Da gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung 2023 steigt – also der Betrag für den maximal Krankenversicherung und Zusatzbeitrag zu zahlen sind – ist das bei gut Verdienenden deutlicher zu spüren. Anders als bei Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung wird bei der Krankenversicherung nicht zwischen Ost und West unterschieden. Die Grenze liegt 2023 bei 4.987,50 Euro im Monat (bisher: 4.837,50 Euro). Für Arbeitnehmer, die sowohl von der Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags als auch von der höheren Beitragsbemessungsgrenze betroffen sind, ergibt sich eine Mehrbelastung von knapp 23 Euro im Monat. Durch die Entlastungen bei der Einkommensteuer bekommen diese Beschäftigten dennoch mehr Nettogehalt ausgezahlt.

Beispielrechnungen: Höhere Kosten für Zusatzbeitrag 2023

Wichtig: Aufgrund einer Gesetzesänderung muss Ihre Gesetzliche Krankenkasse Sie gar nicht schriftlich über den höheren Zusatzbeitrag 2023 informieren. Es reicht die öffentliche Ankündigung, etwa auf der Website.

Wer die Erhöhung seines Krankenkassenbeitrags nutzt, um zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, kann im neuen Jahr sogar weniger zahlen als 2022. So bieten einige Krankenkassen 2023 einen Zusatzbeitrag von 1,2 % an, während Arbeitnehmer bei anderen Krankenkassen 2022 bereits 1,6 % zahlen mussten. Das kann beispielsweise 20 Euro Ersparnis im Monat einbringen. Vor dem Wechsel empfiehlt sich aber ein ausführlicher Leistungsvergleich – die Stiftung Warentest oder das Verbraucherportal Finanztip bieten solch einen Krankenkassenvergleich beispielsweise an.

Tabelle zeigt Ersparnis durch Krankenkassenwechsel, Zusatzbeitrag 2023

Betriebliche Altersvorsorge: Freibetrag 2023 steigt

Wer eine betriebliche Altersvorsorge hat, kann ab 2023 von einem höheren Freibetrag profitieren: 292 Euro im Monat können in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden – ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anfallen. Das sind 10 Euro mehr als 2022.

Für das erste bis dritte Kind steigt das Kindergeld

Eltern bekommen ab Januar 2023 mehr Kindergeld. Für das erste bis dritte Kind wird das monatliche Kindergeld auf 250 Euro im Monat erhöht. Mit einem Kind bedeutet das 31 Euro mehr, bei zwei Kindern 62 Euro mehr, ab drei Kindern sind es 87 Euro mehr im Monat.

Grafik zeigt neue Sätze: Finanzen 2023 mehr Kindergeld ab Januar

Wer sich das leisten kann, sollte überlegen das Kindergeld zumindest teilweise zu investieren. So kann ein stattlichr Betrag zustande kommen, wie growney für Business Insider berechnet hat.

Deutschlandticket: Nachfolger des 9-Euro-Tickets voraussichtlich ab 1. April

Zusätzliche Entlastung bringen soll auch ein bundesweites Ticket für Bus und Bahndas Deutschlandticket. Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets soll allerdings 49 Euro im Monat kosten und kommt voraussichtlich im April. Allerdings wird es das Deutschlandticket nur im Abo geben.

Gerade in den Ballungsräumen, wo ein Monatsticket oft über 80 Euro kostet, dürfte sich die Ausgaben von Pendlern mit Bus und Bahn also verringern.

Höhere Tabaksteuer

Raucher werden 2023 allerdings mehr bezahlen müssen. Denn die Tabaksteuer wird um 10 Cent je Schachtel Zigaretten erhöht. Der Durchschnittspreis pro Schachtel dürfte also auf 7,70 Euro steigen (bisher 7,60 Euro).

Sparerfreibetrag steigt erstmals seit 2002

Für Sparer und Anleger gilt ab 2023 ein höherer Freibetrag auf Kapitalerträge: Statt 801 Euro pro Person sind dann 1.000 Euro pro Person steuerfrei. Es ist die erste Erhöhung des Freibetrags seit 2002 – also seit mehr als 20 Jahren. Davon profitieren alle, die Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne und bisher über dem Freibetrag von 801 Euro pro Person und Jahr lagen. Die Steuerersparnis durch den Freibetrag 2023 beträgt bis zu 52,49 Euro.

Wer die durch den neuen Freibetrag gesparte Summe weiter investiert, kann durch den Zinseszinseffekt über die Jahre einen beachtliches zusätzliches Vermögen erzielen, wie growney für Focus berechnet hat.

Mehr zum Sparerfreibetrag 2023

Rentenerhöhung 2023

Erhöhung auch für Rentner: 2023 gibt es zum 1. Juli eine automatische Erhöhung der Renten. Im Osten Deutschlands werden sie um voraussichtlich 4,2 Prozent erhöht, im Westen um 3,5 Prozent. Die genaue Höhe wird im Frühjahr ermittelt und orientiert sich an der Erhöhung der Durchschnittslöhne in Deutschland.

Von der Bruttorente werden grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen:

  • 7,3 % für die Krankenversicherung - das ist die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, die andere Hälfte übernimmt die Deutsche Rentenversicherung.
  • 3,05 % für die Pflegeversicherung, für kinderlose Rentner sind es sogar 3,40 %.

Übersicht für mehr Rente 2023 in Ostdeutschland

Tabelle zeigt Rentenerhöhung 2023: Westdeutschland

Weniger Förderung für E-Autos und Autogas

Wer ein E-Auto kaufen will, bekommt 2023 weniger Förderung. Plug-In-Hybrid-Autos bekommen gar keine Förderung mehr. Für E-Autos wird die Förderung gesenkt:

  • auf 4.500 Euro (bislang 6.000 Euro) für E-Autos, die bis zu 40.000 Euro kosten
  • und auf 3.000 Euro (bislang 5.000 Euro), wenn das E-Auto zwischen 40.000 und 65.000 Euro kostet.

Ab 1. September 2023 gibt es die Förderung zudem nur noch für Privatpersonen.

Reduziert wird auch der Steuernachlass für Autogas (LPG). Bislang werden pro Liter Autogas rund 17,15 Cent fällig, ab 2023 sind es 22 Cent. Zum Vergleich: Bei Diesel sind es 47,04 Cent je Liter, bei Super 65,45 Cent.

Inklusive Mehrwertsteuer wird der Liter Autogas 2023 also um knapp 6 Cent teurer – für einen 40-Liter-Tank bedeutet das rund 2,30 Euro mehr je Tankfüllung.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Das Arbeitslosengeld II, bislang vor allem als Hartz IV bekannt, bekommt einen neuen Namen und wird erhöht. Ab Januar 2023 heißt es Bürgergeld, auch die Freigrenzen für Vermögen sowie die Sanktionsmöglichkeiten ändern sich.

Für Singles oder Alleinerziehende gibt es monatlich rund 50 Euro mehr. Ab 1. Juli 2023 werden außerdem die Zuverdienstgrenzen erhöht. Insbesondere dürfen dann Schüler, Studenten oder Auszubildene ihr Einkommen aus Neben- oder Ferienjobs sowie aus Ausbildung oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. dem Bundesfreiwilligendienst behalten (bis 520 Euro monatlich). Bislang waren diese Einkommen abgezogen worden.

Tabelle zeigt neue Sätze: Bürgergeld statt hartz IV 2023

Mehr Wohngeld

Angesichts der hohen Inflation wird auch das Wohngeld 2023 erhöht. Von bislang durchschnittlich 180 Euro im Monat soll es auf rund 370 Euro steigen. Zudem sollen bis 1,4 Millionen Haushalte zusätzlich berechtigt sein, Wohngeld zu bekommen. Bislang sind es knapp 600.000 Haushalte. Der staatliche Zuschuss ist ausschließlich für Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem wenig Geld haben. Das können z.B. auch Rentner oder Menschen mit Minijob sein.

Dazu wird ermittelt, wie viele Personen im Haushalt leben, wie hoch das Einkommen und die Kosten für die Miete sind. Berechnen lässt sich der mögliche Anspruch auf Wohngeld online beim Bundesbauministerium.

Übrigens können auch Eigentümer den Zuschuss beantragen, wenn z.B. die Kosten für den Kredit oder sonstige Belastungen für sie nicht mehr bezahlbar sind. Die Ämter warnen aber bereits davor, dass durch die Änderungen beim Wohngeld 2023 ein Antragsstau und damit eine langsamere Bearbeitung zu erwarten sei.

Strompreisbremse und Gaspreisbremse

Ab März sollen Privathaushalte von der Strompreisbremse und Gaspreisbremse profitieren. Damit wird der Strompreis und Gaspreis für 80 Prozent des Verbrauchs von 2022 gedeckelt. Für den restlichen Verbrauch ist der volle Vertragspreis zu zahlen. Die Vergünstigungen sollen ab März rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet werden. Damit gilt dann:

  • maximal 12 Cent Gaspreis (brutto je Kilowattstunde) für Haushalte und kleine/mittlere Unternehmen.
  • Für Gaszentralheizungen und andere Wärmekunden gilt sogar eine Gaspreisbremse von 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde.
  • Die Strompreisbremse liegt bei 40 Cent (brutto je Kilowattstunde) für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Für Industriekunden gelten andere Maximalpreise.

Die Regeln sind vorerst bis Ende 2023 befristet, könnten aber bis zum Frühjahr 2024 verlängert werden. Energieversorger müssen das automatisch für alle Kunden umsetzen. Damit Gas- und Strompreisbremse korrekt berechnet werden können, ist es aber wichtig, zu Jahresbeginn den Gaszähler und Stromzähler abzulesen.

Das ändert sich 2023 für Hausbesitzer und Mieter

Auch für Hausbesitzer und Mieter gibt es 2023 Änderungen:

  • Nach Schätzungen von Verbraucherschützern werden Wohngebäude-Versicherungen um rund 15 Prozent teurer. Bei Mietwohnungen werden die Kosten in der Regel auf die Mieter umgelegt.

  • Bis Ende Januar müssen Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgeben. Anhand dieser Steuererklärung wird ab 2024 eine neue Grundsteuer berechnet.

  • Kompliziert wird es beim CO2-Preis, der bislang komplett auf die Mieter umgelegt werden konnte. So hatten Wohnungs- bzw. Hausbesitzer wenig Anreiz für eine energieeffiziente Heizung.

    Künftig müssen Vermieter bis zu 95 % des CO2-Preises übernehmen – bei einem hohen Treibhausgas-Ausstoß. Nach dem neu eingeführten Stufenmodell tragen die Vermieter einen geringeren Anteil je nachdem wie energieeffizient das Gebäude ist. Bei einem sehr geringen Treibhausgas-Ausstoß muss der Mieter die vollen Kosten tragen.

Mehr Geld bei der Steuer-Rückerstattung

Auch für Ihre Steuererklärung 2023 ändert sich Einiges. Den Effekt davon werden Sie in der Regel aber erst 2024 bemerken. Es kann sich aber eine höhere Steuer-Rückerstattung für die Einkommensteuer ergeben. Was ändert sich konkret:

  • Homeoffice ist deutlich stärker absetzbar. Bislang war die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro/Tag auf 120 Tage begrenzt. Künftig lässt sich für 210 Tage im Jahr Homeoffice absetzen. Der Satz steigt außerdem auf 6 Euro/Tag. Bedeutet: Durch die Steueränderungen 2023 für Arbeit im Homeoffice lässt sich künftig das zu versteuernde Einkommen um bis zu 1.260 Euro (bisher maximal 600 Euro) reduzieren.

  • Arbeitnehmer, die wenig Werbungs- oder Fahrkosten absetzen, profitieren bei der Steuererklärung 2023 von einem leicht höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Das zu versteuernde Einkommen wird automatisch um 1.230 Euro reduziert (2022: 1.200 Euro).

  • Mit der Steuererklärung 2023 lassen sich erstmals Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 100 % von der Steuer absetzen. Ursprünglich war die Absetzbarkeit von 96 % für 2023 geplant. Doch die Regierung musste die Regeln ändern, um eine mögliche Doppelversteuerung der Rente zu verhindern.

    Durch die Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge (gilt auch für eine Rürup-Rente, nicht aber für Riester oder andere Formen der privaten Altersvorsorge) vermindert sich das zu versteuernde Einkommen.
    Was der Effekt konkret bedeutet, hat growney bereits für die Berliner Zeitung (€) und den Berliner Kurier berechnet. Demnach macht es für Singles mit einem Monatseinkommen von 5.000 Euro (brutto) rund 250 Euro Steuerersparnis aus, für Paare mit zusammen 8.000 Euro im Monat mehr als 300 Euro.

Änderungen für Ihr Geld 2023

Es ändert sich 2023 in Sachen Geld also sehr viel. Ziel ist vor allem die Entlastung angesichts der hohen Inflation und der gestiegenen Energiepreise. Es lohnt sich aber auch, eine mögliche Ersparnis oder zusätzliches Netto-Einkommen für später – also die eigene Altersabsicherung oder drohende Nachzahlungen – zurückzulegen. Lassen Sie sich ganz einfach und unverbindlich ausrechnen, wie viel Geld beispielsweise durch einen Sparplan zusammenkommen kann.

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