Stimmabgabe bei der Wahl 2021; Parteien im Vergleich - Was passiert mit Rente, Altersvorsorge und Vermögen?

Bundestagswahl 2021: Was passiert mit Rente, Altersvorsorge und Vermögen?

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27. September 2021 // Aktuelles

Das Ergebnis zur Bundestagswahl 2021 steht fest. In Sondierungsgesprächen muss jetzt geklärt werden, welche Parteien die nächste Bundesregierung bilden. Erst dann wird wohl feststehen, ob der nächste Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) oder Armin Laschet (CDU) heißt. Bei Sondierungs- und Koalitionsgesprächen wird es um viele Themen gehen, die für die Zukunft von Bedeutung sind. Wir schauen uns hier den Bereich Gesetzliche Rente, private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Besteuerung von Kapitalerträgen und weitere relevante Steuern an.

Schon im Wahlkampf hat sich gezeigt, dass viele Themen aus diesem Bereich eine zentrale Rolle in der nächsten Regierungskoalition spielen werden. Nach dem Wahlergebnis wird nun in den Sondierungs- und Koalitionsgesprächen über diese Fragen zu sprechen sein:

  • Wer will das gesetzliche Rentenalter erhöhen bzw. das gesetzliche Rentenalter senken?
  • Wie soll die gesetzliche Rentenversicherung verändert werden?
  • Wie soll die künftige Rentenhöhe aussehen? Und was bedeutet das für die Rentenbeiträge?
  • Was passiert mit dem Solidaritätszuschlag?
  • Welche Änderungen bei der Einkommensteuer planen die Parteien nach der Wahl 2021?
  • Soll die Geldanlage an den Kapitalmärkten attraktiver werden?
  • Wird der Freibetrag für Kapitalerträge, der so genannte Sparerpauschbetrag, erhöht?
  • Wer plant eine Vermögenssteuer oder eine zusätzliche einmalige Vermögensabgabe?

Befragt wurden vor der Bundestagswahl 2021 alle Parteien, die Chancen hatten an der nächsten Bundesregierung beteiligt zu sein. Von der Linken kam dazu keine Antwort. Die Unionsparteien (CDU und CSU), SPD und die Grünen verwiesen auf ihr jeweiliges Wahlprogramm, das aber nicht unbedingt alle Fragen beantworten konnte.

Bundestagswahl 2021: Tabellen zu den Aussagen und Plänen der Parteien

Tabelle zur Bundestagswahl 2021 zeigt, was die Parteien für Rente, Vorsorge und Vermögen wollen

Gesetzliche Rente – was soll sich ändern und durch welche Maßnahmen?

  • CDU/CSU:
    Die Unionsparteien „stehen für eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dabei für die meisten Menschen die zentrale Säule bleiben. Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair und nachvollziehbar verteilt.“

    „Selbständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren und zugriffsgeschützten Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern.“

  • SPD:
    „Wir werden eine grundsätzliche Pflicht zur Altersvorsorge einführen und Selbständige schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren.“

    Die Sozialdemokraten wollen, „dass auch die Selbstständigen, Beamt_innen, freien Berufe und Mandatsträger_innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.“

  • FDP:
    „Kurzfristig müssen wir vor allem die Gesetzliche Rente reformieren. Der Druck auf das umlagefinanzierte System steigt durch die Demographie enorm – ohne Reformen werden die Kosten absehbar explodieren. Wir wollen deshalb die Rente endlich enkelfit machen: mit der Gesetzlichen Aktienrente nach schwedischem Vorbild. Jede und jeder Rentenversicherte soll zwei Prozent des eigenen Bruttoeinkommens innerhalb der ersten Säule in die Gesetzliche Aktienrente einzahlen – der Beitrag zur Umlage wird entsprechend gesenkt. So muss niemand mehr zahlen als bisher, und alle Versicherten würden von einer höheren Rendite profitieren. Das gilt überproportional für Geringverdienende. Eingezahlt wird in einen Non-Profit-Fonds in staatlichem Auftrag, der durch eine unabhängige Stelle verwaltet wird, rechtliche beaufsichtigt zum Beispiel durch die Bundesbank. Die Guthaben werden individuell für jeden Bürger geführt, mit dem vollen Eigentumsschutz des Grundgesetzes. Dies stellt auch sicher, dass kein ungewollter Zugriff von staatlicher Seite erfolgt. Teil des Modells ist darüber hinaus, durch ein Opting-out-Modell auch andere Kapitalanlage-Angebote im Markt zur Nutzung zu öffnen. In den Jahren unmittelbar vor dem Renteneintritt werden die individuellen Guthaben der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Ablaufmanagements schrittweise in risikoärmere Anlagen umgeschichtet, damit kurzfristige Kursschwankungen nicht zu Lasten der Rentenansprüche gehen.“

    Die FDP will „die Altersvorsorge grundsätzlich nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können. Es ist auch wichtig, das Rentensplitting zu erleichtern und stärker bekannt zu machen. In der jährlichen Renteninformation soll einfach und verständlich auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Es muss zudem jederzeit möglich sein, Rentenpunkte auch für befristete Zeiträume zu splitten. Das muss für verheiratete, verpartnerte und auch für unverheiratete Eltern möglich sein. Denn Partner sollen flexibel über die Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit und damit auch über die eigenen Rentenansprüche entscheiden können. Schließlich wollen wir mit einem verbraucherfreundlichen Online-Vorsorgekonto für deutlich mehr Transparenz bei der Altersvorsorge sorgen. Innerhalb von Sekunden sollen alle aktuellen Ansprüche aus allen drei Säulen der Altersvorsorge einsehbar sein, perspektivisch europaweit. So kann jede Bürgerin und jeder Bürger möglichst schnell erkennen, welche Leistungen sie oder er im Rentenalter zu erwarten hat.“

  • Linke:
    „Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler_innen, Beamt_innen, Manager_innen und Politiker_innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können.“

    Für höhere Renten soll gelten: „Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll abgeflacht werden (im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen). Deshalb soll eine ‚Beitrags-Äquivalenzgrenze‘ eingeführt werden.“

  • Die Grünen:
    „Die gesetzliche Rentenversicherung wollen wir schrittweise zu einer Bürger_innenversicherung weiterentwickeln, in die perspektivisch alle einbezogen werden, damit alle gut abgesichert sind. In einem ersten Schritt zu einer Bürger_innenversicherung sorgen wir dafür, dass Selbständige ohne obligatorische Absicherung, zum Beispiel in berufsständischen Versorgungswerken, und Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Dabei werden bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen berücksichtigt.“

Wird sich die Höhe der Rentenbeiträge ändern (derzeit 18,6 % des Bruttogehalts, bis zur Beitragsbemessungsgrenze)?

  • CDU/CSU:
    „Wir behalten das Vorsorgeniveau im Auge und schützen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung.“

  • SPD: keine Angabe

  • FDP:
    Die Liberalen betonen, sie „stehen für stabile Sozialversicherungsbeiträge und wollen an der Beitragsberechnung in der Rentenversicherung grundsätzlich nichts ändern. Wir befürworten zudem wirksame demographische Faktoren in der Rentenanpassungsformel für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen. Dazu muss neben anderem auch der Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel reaktiviert werden. Dieser wurde 2008 eingeführt und sorgte für Gleichklang bei der Entwicklung von Löhnen und Renten, bis ihn die Große Koalition ausgesetzt und damit der jüngeren Generationen Zusatzlasten aufgebürdet hat. Ohne Nachholfaktor müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren, dass die Renten langfristig stärker steigen als die Löhne. Schließlich wollen wir eine ‘Schuldenbremse 2.0’ für die Sozialversicherungen. Sie soll festschreiben, dass zusätzliche versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. So kann die Schuldenbremse des Bundeshaushalts nicht mehr durch die Verlagerung von Sozialleistungen in die Versicherungen umgangen werden. Das System der Umlagefinanzierung wird wieder konsequent umgesetzt und so die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen gesichert. Dabei streben wir keine Kürzung der Leistungen an, sondern deren korrekte Zuordnung. Im Gegenzug muss der Bund ihnen aber die Kosten erstatten.“

  • Linke: keine Angabe

  • Die Grünen:
    „Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden.“

Wird das Rentenniveau (derzeit 48 % eines Durchschnittseinkommens) gleich bleiben?

  • CDU/CSU:
    „Wir behalten das Vorsorgeniveau im Auge und schützen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung.“

  • SPD:
    „Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent.“

  • FDP:
    „Mit der Gesetzlichen Aktienrente wollen wir Freie Demokraten die Renten für alle Rentnerinnen und Rentner demographiefest gestalten und das Rentenniveau langfristig wieder steigern. Schweden macht uns seit Jahren vor, wie Aktien-Sparen so erfolgreich und risikoarm organisiert werden kann. Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten.“

  • Linke:
    „Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden.“

  • Die Grünen:
    „Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. Bei einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet.“

Wie berechnet sich eigentlich die Rente?

Rente mit 67: Soll das Rentenalter weiter bei 67 Jahren liegen?

  • CDU/CSU: keine Angabe

  • SPD:
    „Wir lehnen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine Rentenkürzung bedeutet und ungerecht ist.“

  • FDP:
    „Wir Freie Demokraten werben für ein flexibles Renteneintrittsalter. Die Lebensläufe sind heute so vielfältig. Ob 63 oder 67 – starre Altersgrenzen für den Renteneintritt werden den verschiedenen Lebensentwürfen längst nicht mehr gerecht. Daher soll künftig die einfache Regel gelten: Ab 60 entscheidet jeder selbst, wann er in Rente geht. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine entsprechend höhere Rente. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.“

  • Linke:
    „Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden. Forderungen nach einer noch höheren Regelaltersgrenze sind unrealistisch und unverantwortlich. Arbeiten bis zum Umfallen wollen wir verhindern. Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar. Wenn Menschen 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, sollen sie bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.“

  • Die Grünen:
    „Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen, auch über die Regeleintrittsgrenze hinaus.“

Wie soll die Doppelbesteuerung der Rente verhindert werden?

  • CDU/CSU:
    „Um das Vertrauen in die Altersvorsorge weiter zu stärken und Rentnerinnen und Rentner zu entlasten, werden wir eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und daher die Vorgaben des Bundesfinanzhofs schnellstmöglich umsetzen.“

  • SPD: keine Angabe

  • FDP:
    Die FDP will „eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern, indem wir beispielsweise die Beweislastumkehr zugunsten der Steuerpflichtigen einführen. Das gilt für alle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher – besonders für Selbstständige, bei denen die Gefahr einer Doppelbesteuerung am größten ist. Die Rentenkassen und die Finanzverwaltung sollen dazu detaillierte und individuelle Berechnungen vorlegen. Damit soll ersichtlich werden, ob und in welchem Umfang es zu einer doppelten Besteuerung von Renteneinkünften kommt. Diese Anpassungen werden keine erheblichen Kosten verursachen und im Gegenteil durch Entbürokratisierung und die Entbehrlichkeit von Gerichtsverfahren Kosten einsparen.“

  • Linke:
    „Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen.“

  • Die Grünen: keine Angabe

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Was soll sich bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge bzw. beim Vermögensaufbau ändern?

  • CDU/CSU:
    „Bei der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge brauchen wir einen Neustart. Wir wollen sie effizienter, transparenter und dadurch attraktiver und einfacher machen.“

  • SPD:
    „Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken.“

  • FDP:
    Die Partei will „auch die geförderte Altersvorsorge für neue Anlageformen, insbesondere Aktien und Fonds, öffnen. Dazu sollen auch und vor allem Produkte ohne Beitragsgarantien in der geförderten Altersvorsorge zugelassen werden können. So können die erreichbaren Renditen erhöht werden. Sparerinnen und Sparer sollen dabei selbst entscheiden können, welches Chance-Risiko-Verhältnis sie mit Blick auf Renditechancen, Anlageformen und Anlagehorizont bzw. Lebensalter einzugehen bereit sind. So wird die Möglichkeit eröffnet, über langfristige Beteiligungen am Kapitalmarkt an der Produktivität erfolgreicher und global operierender Unternehmen teilzuhaben. Das stärkt auch die bisher leider unterentwickelte Aktienkultur in Deutschland.“

  • Linke:
    „Die private Riester-Rente ist gescheitert. Sie kann die in die gesetzliche Rente gerissenen Lücken nicht schließen. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne, statt in die Portemonnaies der Rentner*innen.“
    „Die Riester-Rente überführen wir auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können.“

  • Die Grünen:
    „Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Die Riester-Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt und die Rürup-Rente hat gravierende Schwächen. Die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf. Profitabel sind sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung.“

Soll es Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geben?

  • CDU/CSU:
    „Gerade mit Blick auf Geringverdiener wollen wir ein Konzept einer „Betrieblichen Altersvorsorge für alle“ entwickeln, um diese wichtige Säule der Altersvorsorge weiter zu stärken und noch attraktiver zu machen.“

  • SPD:
    „Unser Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden. Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.“

  • FDP:
    Die Liberalen „wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken und die gesetzlichen Regelungen attraktiver machen. Traditionelle und wenig rentable Anlagestrategien müssen in der bAV wie auch in anderen Altersvorsorgeformen reformiert und um moderne und renditeträchtige Anlagestrategien wie Aktien und Fonds ergänzt werden. Außerdem besteht bereits seit 2004 das Problem der Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, das dringend angegangen werden muss. Zudem wollen wir ermöglichen, dass ganze Belegschaften vom Arbeitgeber automatisch in die bAV einbezogen werden können – selbstverständlich aber mit der Option des Austritts für die oder den Einzelnen, also Opting-out. Dies soll für alle Formen der bAV möglich sein. Wir wollen die bAV aber nicht nur unbürokratischer, sondern auch attraktiver machen, damit möglichst viele Betriebe eine bAV anbieten und möglichst viele Beschäftigte diese nutzen. Daher wollen wir allen Unternehmen in den gewählten Durchführungswegen der bAV die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage – mit einem höheren Aktienanteil – geben.“

  • Linke:
    „Statt einer überwiegend von den Beschäftigten finanzierten betrieblichen Altersvorsorge wollen wir eine überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanzierte betriebliche Altersversorgung (als betriebliche Sozialleistung)“
    „Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge sofort zu beenden.“
    „Mit der Entgeltumwandlung werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch geschwächt, und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Die Ungleichheit wird so verschärft. Darum wollen wir die Entgeltumwandlung für die Zukunft abschaffen.“

  • Die Grünen:
    „Arbeitgeber_innen sollen künftig eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, einen eigenen Finanzierungsbeitrag leisten und den Bürger_innenfonds als Standard dafür nutzen können. Um es kleinen Unternehmen einfacher zu machen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wollen wir die reine Beitragsgarantie für kleine Unternehmen einführen, sie bei der Haftung entlasten und so für eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge sorgen.“

Soll es künftig zusätzliche Formen der kapitalgedeckten Altersvorsorge oder für den Vermögensaufbau geben?

  • CDU/CSU:
    „Wir werden Kriterien für ein Standardvorsorgeprodukt festlegen. Dieses Produkt ist verpflichtend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es sei denn, sie widersprechen der Einbeziehung (Opt-Out). Das Standardprodukt soll ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen. Dabei soll es eine attraktive und unbürokratische Förderung durch den Staat geben.“
    „Wir wollen ein Konzept entwickeln, um in Deutschland eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren. Dafür kann eine Generationenrente für eine Altersvorsorge von Geburt an ein guter Baustein sein. Wir werden prüfen, wie man die Generationenrente mit einem staatlichen Monatsbeitrag zur Anlage in einem Pensionsfonds - mit Schutz vor staatlichem Zugriff – ausgestalten kann.“

  • SPD:
    „Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.“

  • FDP:
    „Wir wollen das Beste aus Riester, Rürup und dem amerikanischen 401K in einem neuen Altersvorsorge-Depot zusammenführen. Ziel ist es, die steuerliche und Zulagen-Förderung allen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen und die aufwändigen Zulage-Verfahren massiv zu vereinfachen. Denn mit Blick auf vielfältige Lebensläufe und eine einheitliche Förderung für alle Bürgerinnen und Bürger fallen die damaligen Gründe für eine Unterscheidung weg. Durch flexible Einzahlungshöhen, analog zur heutigen Rürup-Rente, ist sicherzustellen, dass ein solcher Baustein in manchen Lebensphasen ein Baustein zur Grundabsicherung und in anderen zur ergänzenden Altersvorsorge sein kann. Zudem sollen sowohl die Zulagen als auch der steuerlich begünstige Förderrahmen erhöht, vereinheitlicht und fortan dynamisiert werden. Künftig soll eine Besparung im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nach dem Alterseinkünftegesetz aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte mit nachgelagerter Besteuerung bei Kapital-Auszahlung der Regelfall sein. Nach amerikanischem Vorbild soll so dabei auch eine Besparung eines Fondsdepots ohne Versicherungsmantel möglich sein, mit der einzigen Förderbedingung, dass die Entnahme nicht vor dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters erfolgt.“

  • Linke:
    „Die Rente darf nicht über Kapitalmärkte ‚gesichert‘ werden – dann ist sie unsicher.“

  • Die Grünen:
    Die Partei will „die Riester- und die Rürup-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürger_innenfonds ersetzen. Die öffentliche Zulagenförderung der privaten Altersvorsorge werden wir reformieren und auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Für Menschen mit einem bestehenden Riestervertrag besteht, falls von ihnen gewünscht, Bestandsschutz. Der Fonds kann langfristig orientiertes Eigenkapital für die Wirtschaft bereitstellen. In den Bürger_innenfonds zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. So wird ein Volumen geschaffen, das die Verwaltungskosten gering hält, die Risiken breit streut und auf teure Garantien verzichten kann. Der Bürger*innenfonds wird öffentlich und politisch unabhängig verwaltet und investiert anhand von ESG-Nachhaltigkeitskriterien. Er investiert langfristig und hilft so, die Kurzfristorientierung der Märkte zu überwinden. So bietet er das Potenzial einer guten Rendite.“

Ratgeber Rente und Altersvorsorge

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Soll die Besteuerung von Kapitalerträgen verändert werden?

  • CDU/CSU:
    „Wir setzen uns für eine europäische Finanztransaktionsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage ein. Sie darf jedoch Kleinanleger und die private Altersvorsorge nicht belasten.“

  • SPD:
    „Wir werden eine Finanztransaktionssteuer einführen, möglichst im Einklang mit unseren europäischen Partnern.“

  • FDP:
    „Als Freie Demokraten wollen wir die langfristige Kapitalanlage in Unternehmen attraktiver gestalten, damit mehr Menschen beim Sparen und bei der Altersvorsorge an den Wachstumsgewinnen teilhaben können. Entsprechend wollen wir die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von drei Jahren für private Veräußerungsgewinne.“ Bedeutet: „Kursgewinne von Wertpapieren sollen nach einer Haltefrist von drei Jahren von der Kapitalertragsteuer freigestellt werden.“

  • Linke:
    „Hohe Vermögen und Einkommen, Erbschaften und Gewinne aus Kapital und Aktien müssen stärker besteuert werden.“
    „Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 Prozent fällig werden. Die eingenommenen Gelder sollen einerseits für nachhaltige Entwicklung in den Ländern des Südens und für globalen Klimaschutz und andererseits für den sozialökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft genutzt werden.“

  • Die Grünen:
    „Spekulation und Kurzfristorientierung werden wir, unter anderem durch eine EU-weite Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage, unattraktiv machen.“
    „Kapitalerträge werden unter Beibehaltung des Sparerfreibetrages mit dem individuellen Steuersatz veranlagt. Banken und andere Finanzinstitute behalten weiterhin Kapitalertragsteuer ein, die eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer darstellt.“

Bleibt der Sparerpauschbetrag (Singles € 801, Paare € 1.602 p.a.) unverändert?

  • CDU/CSU:
    „Wir werden den Sparer-Pauschbetrag und die Arbeitnehmersparzulage erhöhen.“

  • SPD: keine Angabe

  • FDP:
    „Den Sparerfreibetrag wollen wir deutlich anheben. Sparerinnen und Sparer sowie Kleinanleger sollen entlastet werden.“

  • Linke:
    „Einkommen aus Kapitalerträgen sollen nicht weiter bevorzugt werden, sondern nach denselben Sätzen versteuert werden wie alle Einkommen. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden wir abschaffen, Einschränkungen der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen sowie den Sparerpauschbetrag allerdings beibehalten.“

  • Die Grünen:
    „Kapitalerträge werden unter Beibehaltung des Sparerfreibetrages mit dem individuellen Steuersatz veranlagt. Banken und andere Finanzinstitute behalten weiterhin Kapitalertragsteuer ein, die eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer darstellt.“

Welche anderen Steueränderungen sind geplant, die Vermögen, Investitionen oder Geldanlage betreffen?

  • CDU/CSU:
    „Wir bleiben auch in Zukunft beim Grundsatz ‚Entlasten statt Belasten“‘. Gerade nach der Pandemie sind Steuererhöhungen der falsche Weg. Sie stehen dem notwendigen Aufschwung unserer Wirtschaft entgegen. Wir werden den Solidaritätszuschlag für alle schrittweise abschaffen und gleichzeitig kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Wir treten entschieden allen Überlegungen zur Einführung neuer Substanzsteuern wie der Vermögensteuer oder der Erhöhung der Erbschaftssteuer entgegen.“

  • SPD:
    „Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht. Für diejenigen, die besonders viel verdienen, halten wir zudem an dem Aufschlag von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer fest. Er soll künftig bei Verheirateten für den zu versteuernden Einkommensanteil oberhalb von 500.000 Euro im Jahr, bei Ledigen ab 250.000 Euro im Jahr gelten.“
    „Die Einnahmen aus dem verbliebenen Solidaritätszuschlag, den nur noch die Spitzenverdiener*innen zahlen, werden wir weiter brauchen. Er ist ein gerechter Beitrag zu einem stabilen Gemeinwesen, das allen nutzt.“
    „Wer sehr viel Vermögen hat, muss einen größeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Deshalb werden wir unter anderem einen maßvollen, einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen einführen. Gleichzeitig wird es hohe persönliche Freibeträge geben, so dass sich die Steuerbelastung auf besonders vermögende Teile der Bevölkerung konzentriert.“

  • FDP:
    „Als Freie Demokraten lehnen wir Steuererhöhungen ab. Das betrifft sowohl Steuern auf Vermögen, eine Transaktionssteuer und andere. Wir wollen die Wirtschaft fördern und dafür auch im Steuerrecht gezielte Impulse setzen, indem wir Bürgerinnen und Bürger entlasten und den Unternehmen Perspektiven eröffnen, die ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und mehr Investitionen ermöglichen.“
    Außerdem wollen die Liberalen „den Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen und den Einkommensteuertarif verändern, um anstelle des sogenannten Mittelstandsbauchs einen leistungsgerechteren linearen Chancentarif zu gestalten. Wir lehnen eine einmalige Vermögensabgabe ebenso ab wie die Wiederbelebung der Vermögensteuer. Die steuerliche Belastung von Unternehmen wollen wir auf den OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) von rund 25 Prozent senken."

  • Linke:
    Die Partei „fordert eine Vermögensteuer mit einem progressiven Tarif und einem Freibetrag für Privatvermögen von 1 Million Euro pro Person (ohne Schulden).“
    „Der Freibetrag für Betriebsvermögen liegt bei 5 Millionen Euro. Altersvorsorge soll von der Steuer ausgenommen werden. Der Eingangssteuersatz der Vermögensteuer startet bei 1 Prozent und steigt bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen Euro stetig an. Ab 50 Millionen Euro greift der Höchststeuersatz von 5 Prozent.“
    „Für die Bewältigung der Coronakrise wollen wir eine Vermögensabgabe erheben. Diese soll für Nettovermögen über 2 Millionen Euro (für Betriebsvermögen ist der Freibetrag 5 Millionen Euro) erhoben werden. Die Vermögensabgabe ist progressiv von 10 bis 30 Prozent gestaffelt und kann über zwanzig Jahre in Raten gezahlt werden.“
    „Die Linke will den Solidaritätszuschlag für hohe Einkommen erhalten und zu einem Solidaritätspakt III umbauen.“

Für wen gilt der Soli noch?

  • Die Grünen:
    „Die Einführung einer neuen Vermögensteuer für die Länder ist unser bevorzugtes Instrument. Die Länder sollten die Einnahmen dieser Steuer für die Finanzierung der wachsenden Bildungsaufgaben einsetzen. Die Vermögensteuer sollte für Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen. Begünstigungen für Betriebsvermögen werden wir im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang einführen. Dabei streben wir Lösungen an, die zusätzliche Anreize für Investitionen schaffen und die besondere Rolle und Verantwortung von mittelständischen und Familienunternehmen berücksichtigen.“
    Außerdem will die Partei „den Grundfreibetrag der Einkommensteuer erhöhen, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Im Gegenzug wollen wir den Spitzensteuersatz moderat anheben. Ab einem Einkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 Euro für Paare wird eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 45 Prozent eingeführt. Ab einem Einkommen von 250.000 bzw. 500.000 Euro folgt eine weitere Stufe mit einem Spitzensteuersatz von 48 Prozent.“

Wahl 2021: Ergebnisse für den Bundestag

Die Bundestagswahl 2021 fand an diesem Sonntag, 26. September 2021 statt. Der neue Bundestag wird laut dem Bundeswahlleiter aus 735 Abgeordneten bestehen. Das vorläufige amtliche Endergebnis zur Bundestagswahl:

  • SPD: 25,7 Prozent, 206 Sitze (+53)

  • CDU/CSU: 24,1 Prozent, 196 Sitze (-50)

  • Die Grünen: 14,8 Prozent, 118 Sitze (+51)

  • FDP: 11,5 Prozent, 92 Sitze (+12)

  • AFD: 10,3 Prozent, 83 Sitze (-11)

  • Linke: 4,9 Prozent, 39 Sitze (-30)

  • SSW: 0,1 Prozent, 1 Sitz (+1)

Sonderregeln zur Fünf-Prozent-Hürde

Linke und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) sind im nächsten Bundestag vertreten, obwohl sie weniger als 5 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhielten. Das liegt an Sonderregeln zum Einzug in den Bundestag:

  • Die Linke konnte drei der insgesamt 299 Direktmandate gewinnen: Zwei davon in Berlin (Lichtenberg und Treptow-Köpenick), eines im Wahlkreis Leipzig II. Eine Partei, die mindestens drei Direktmandate erreicht, zieht entsprechend ihres Zweitstimmenanteils in den Bundestag ein - auch wenn sie bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
  • Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist die Partei der dänischen Minderheit im Norden Schleswig-Holsteins. Für Minderheitenparteien gilt die Fünf-Prozent-Hürde grundsätzlich nicht. Das heißt: Sie ziehen in den Bundestag ein, sobald die notwendige Zweitstimmen-Zahl für ein einzelnes Mandat erreicht ist. Das waren bei dieser Bundestagswahl rund 40.000 Stimmen. Der SSW bekam 55.330 Stimmen in Schleswig-Holstein, also genug für ein Bundestagsmandat.

Wahlergebnis: Welche Koalitionen sind möglich?

Wie die künftige Rentenpolitik, die Steuerpolitik und der Kurs einer neuen Bundesregierung aussieht, hängt nicht nur von der Frage ab, ob der nächste Kanzler Olaf Scholz oder Armin Laschet heißt, sondern davon wie die künftige Regierungskoalition aussieht.

Nach dem Bundestagswahlergebnis gibt es jetzt folgende Koalitionsmöglichkeiten:

Ampelkoalition

Ein Regierungsbündnis aus SPD, Grünen und FDP hätte mit 416 Bundestagsabgeordneten eine klare Mehrheit im Bundestag. Entscheiden sich die Parteien in den Koalitionsgesprächen für eine solche “Ampelkoalition”, dürfte SPD-Kandidat Olaf Scholz ins Kanzleramt einziehen.

Jamaika-Koalition

Eine Koalition aus CDU/CSU, Grünen und FDP hätte mit 406 Sitzen ebenfalls eine Mehrheit. Ein solches Bündnis wird auch als Jamaika-Koalition bezeichnet. In dieser Regierungskoalition würde wohl CDU-Kandidat Armin Laschet Merkel-Nachfolger im Kanzleramt werden.

Große Koalition

Auch für die Große Koalition von SPD und CDU/CSU reicht es erneut: Die beiden bisherigen Koalitionspartner kommen auf 402 Sitze im Bundestag. In dieser Regierung würde dann aber die SPD die Unionsparteien als stärkste Kraft ablösen. Da der Vorsprung der SPD allerdings nur knapp ist, könnte es in dieser Koalition auch vorkommen, dass Olaf Scholz und Armin Laschet den Kanzlerposten aufteilen - und jeder zwei Jahre das Amt übernimmt. Eine solche Vereinbarung gab es in Deutschland allerdings bislang nicht.

Keine Mehrheit für Rot-Grün-Rot

Eine Koalition aus SPD, Grünen und Linken hat keine Mehrheit im Bundestag: Ein solches Bündnis (auch als RGR, R2G oder Linksbündnis bezeichnet) kommt nur auf 363 Sitze. Für eine Regierungsmehrheit sind aber 368 Mandate notwendig.

Zum Nachlesen: Die Wahlprogramme 2021 zu Rente, Altersvorsorge, Vermögen und Steuern



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15. Januar 2021 // Vorsorge

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