Schlösser und Kette; Sicherheit mit ETF: Sondervermögen bietet Anlegern Schutz

Sicherheit bei einem ETF: Sondervermögen bietet Anlegern Schutz

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17. Februar 2023 // Geldanlage

Der Begriff Sondervermögen ist zuletzt vor allem im politischen Bereich verwendet worden. So ist infolge von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ein „Sondervermögen Bundeswehr“ eingerichtet worden. Bei Investments steht Sondervermögen für einen besonders hohen Anlegerschutz: Der Zugriff auf eine Geldanlage ist auch im – äußerst unwahrscheinlichen – Fall einer Insolvenz von Fondsgesellschaften oder Banken gesichert. Wie aktive Fonds bilden auch ETFs Sondervermögen, das besonders geschützt ist. Für Anleger bedeutet das einen zusätzlichen Schutz. Hier wird außerdem erklärt, was passiert, wenn ein ETF pleite geht und was für die ETF-Sicherheit sonst noch alles wichtig ist.

Einfach erklärt, bedeutet der Begriff Sondervermögen im Investment-Bereich, dass die Vermögenswerte getrennt vom Vermögen der Bank, der Fondsgesellschaft oder einem ETF-Anbieter aufbewahrt werden. Durch diese klare Trennung wird sichergestellt, dass selbst im schlimmsten Fall das Vermögen allein dem jeweiligen Anleger zusteht.

Welche Wertpapiere sind Sondervermögen?

Geregelt ist das im Kapitalanlagegesetz, das früher in Deutschland auch Investmentgesetz hieß. Dort ist vorgeschrieben:

Offene inländische Investmentvermögen dürfen nur als Sondervermögen (…) aufgelegt werden.“

Das betrifft alle offenen Investmentfonds und ETFs. Die Frage „Ist ein ETF Sondervermögen?“ lässt sich also mit einem klaren Ja beantworten. Übrigens sind auch Aktien, die in einem Bankdepot verwahrt werden, als Sondervermögen deklariert. Das bietet Anlegern Schutz für ihr Geld.

ETF-Sondervermögen: Beispiel für Anlegerschutz

Wie das genau funktioniert, zeigt ein konkretes Sondervermögen-Beispiel: Investiert Anlegerin Kathrin mit der Hilfe eines digitalen Vermögensverwalters (wie z.B. growney), dann werden für sie Fondsanteile bzw. ETF-Anteile gekauft. ETFs sind eine Sonderform von Fonds, die ohne kostenintensives Fondsmanagement auskommen, indem sie einen Index abbilden. ETFs heißen deshalb auch Indexfonds.

Die Fondsanteile, die für Kathrin gekauft werden, werden nun in einem Bankdepot hinterlegt, das als Sondervermögen gekennzeichnet ist. Das bedeutet: Alle Vermögenswerte in dem Depot gehören ausschließlich Kathrin. Banken und Fondsanbieter sind immer verpflichtet, Kathrins Fondsanteile oder Aktien gesondert aufzubewahren – daher kommt der Begriff Sondervermögen.

Grafik zeigt Sondervermögen? ETFs, Bankdepot

Dieser Schutz gilt unabhängig davon, wieviel Geld Kathrin investiert. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Bankeinlagen (Girokonto, Sparkonto, Tagesgeld, Festgeld), die in der Europäischen Union durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zum Betrag von 100.000 Euro abgesichert sind. Wenn Kathrin ein eigenes Depot mit ETFs, Fonds oder Aktien bei der XYZ-Bank hat, so ist dies zwingend ein Sondervermögen – und zwar in voller Höhe, ohne jede Begrenzung.

Im sehr unwahrscheinlichen Fall, dass die XYZ-Bank Insolvenz anmelden müsste, bedeutet dies für unser Sondervermögen-Beispiel: Gläubiger der XYZ-Bank oder ein Insolvenzverwalter haben absolut keinen Zugriff auf Kathrins Depot. Alle ETFs, Fonds und Aktien bleiben Kathrins Eigentum – auch wenn ihr Depotwert mit 150.000 oder 200.000 Euro deutlich höher sein sollte als die gesetzliche Einlagensicherung der Banken. Stellt die XYZ-Bank ihren Betrieb ein, überträgt Kathrin die Vermögenswerte einfach an ein Depot bei einer anderen Bank. So kann sie weiter über ihre Geldanlage mit ETFs, Fonds und Aktien verfügen.

Grafik mit Sondervermögen-Beispiel: Banken pleite, ETF-Depot

Und was passiert, wenn ein ETF pleite geht? Ist ein ETF Sondervermögen?

Genaugenommen kann nicht ein ETF, sondern nur die Fondsgesellschaft, die den ETF auflegt, insolvent sein. Auch in diesem Fall ist Kathrins investiertes Vermögen komplett geschützt. Weil die Regeln zum Anlegerschutz für alle Investmentfonds gelten, stellen auch ETFs Sondervermögen dar. Das gilt immer - egal, welchen Index der ETF abbildet.

Auch hierzu ein Beispiel: Angenommen Kathrin hat in ihrem Bankdepot einen ETF der ABC-Fondsgesellschaft. Sollte die ABC-Fondsgesellschaft von einer Insolvenz betroffen sein, so gilt auch hier: Gläubiger der ABC-Fondsgesellschaft oder ein Insolvenzverwalter haben auf das von Kathrin angelegte Geld keinen Zugriff. Wichtiges Element der ETF-Sicherheit für Kathrin: Dass sie Anteile an ETFs der ABC-Fondsgesellschaft hat, bedeutet nicht, dass sie an der Gesellschaft selbst beteiligt ist. Im Klartext: Kathrin haftet auf gar keinen Fall für eventuelle Schulden der ABC-Fondsgesellschaft. Ihre Geldanlage ist komplett abgesichert.

Doch was nützt es Kathrin, dass ein ETF Sondervermögen ist, wenn die ABC-Fondsgesellschaft das Geschäft aufgrund von Insolvenz einstellt? Was passiert, wenn ein ETF pleite geht? Auch wenn die Wahrscheinlichkeit extrem gering ist, ein solcher Fall ist ebenfalls nach dem Kapitalanlagegesetz abgesichert: Dann geht „das Sondervermögen an die Verwahrstelle über“ und wird anteilsgemäß an die Anleger verteilt.

Bedeutet: Die Depotbank, bei der Kathrins Fondsanteile hinterlegt sind, bekommt die entsprechenden Einzelpositionen des Fonds/ETFs – das können Aktien, Anleihen oder Derivate sein. Dass Fonds und ETFs Sondervermögen sind, schützt also Kathrins Geldanlage, selbst im Fall dass die ABC-Fondsgesellschaft insolvent sein sollte.

Grafik Begriff Sondervermögen: ETFs sind besonders geschützt

ETF-Sicherheit: einige Besonderheiten

Bei der Abbildung eines Index durch einen Indexfonds gibt es verschiedene Varianten, die durchaus einen Einfluss auf die ETF-Sicherheit für Anleger haben können. So wird bei Indexfonds zwischen physisch und synthetisch replizierenden ETFs unterschieden.

  • Ein physisch replizierender Fonds auf einen Aktienindex kauft mit dem Geld der Anleger die entsprechenden Aktien. Das ETF-Sondervermögen besteht also aus Aktien. Um eine bessere Rendite zu erzielen, dürfen Fondsgesellschaften, diese Aktien teilweise auch gegen Gebühr und Sicherheiten verleihen – etwa an Hedgefonds oder institutionelle Anleger.
  • Bei einem synthetisch replizierenden Fonds auf einen Aktienindex können neben Aktien auch Derivate verwendet werden: Mit sogenannten Swaps werden Tauschgeschäfte vereinbart, um so den Index nach Möglichkeit besser abzubilden: Im Rahmen eines solchen Tauschgeschäfts kann ein Vertragspartner verpflichtet werden, entsprechend der börsentäglichen Wertentwicklung einen Betrag an den ETF-Anbieter zu zahlen. Der Anteil dieser Swaps ist gesetzlich auf maximal ein Zehntel begrenzt.

In beiden Fällen besteht ein sogenanntes Kontrahenten-Risiko, auch wenn dies nur minimal ist. Der Vertragspartner (Kontrahent) könnte schließlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mögliche Folge für die ETF-Sicherheit:

  • Könnte bei physisch replizierenden ETFs ein Vertragspartner aufgrund von Problemen die geliehenen Wertpapiere nicht zurückgeben, so würde ein Verlust entstehen - sofern der Kurswert der Papiere geringer ist als die hinterlegte Sicherheit.
  • Bei synthetisch replizierenden ETFs könnte ein Vertragspartner nicht mehr in der Lage sein, die Zahlungen zu bedienen, zu denen er sich gegenüber der Fondsgesellschaft verpflichtet hat. Dann würde ein Verlust entstehen, sofern der Swap unbesichert ist.

Physische und synthetische Replikation

Hier gelten die Regeln für Sondervermögen nicht

Zwar sind alle aktiven Fonds und ETFs Sondervermögen, für andere Indexpapiere gilt dies nicht. Beispiele dafür sind Rohstoffindizes oder Indexpapiere, die die Entwicklung einer Währung abbilden. Oftmals werden solche Instrumente mit ETFs gleichgesetzt oder verwechselt. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede:

  • Mit Exchange Traded Commodities (ETC) lässt sich auf die Preisentwicklung einzelnen Rohstoffen setzen. Das können Erdöl, Erdgas, aber auch Edelmetalle (Gold, Silber, Kupfer, Nickel) oder Agrarprodukte sein. Oft werden ETC fälschlicherweise als Rohstoff-ETFs bezeichnet. Sie bilden aber keinen breit diversifizierten Index ab, sondern orientieren sich an dem Auf und Ab von einzelnen Produktpreisen. Wichtiger Unterschied zu ETFs: ETCs sind keine Fonds und damit auch kein Sondervermögen.

  • Exchange Traded Notes (ETN) sind Papiere, die sich an der Wechselkursentwicklungen von Währungen orientieren. Das könnte beispielsweise der US-Dollar oder der Japanische Yen sein, häufig werden ETNs aber auch genutzt, um die Kursentwicklung von Kryptocoins wie Bitcoin oder Etherium wiederzugeben. Auch hier steht nicht Diversifikation im Zentrum, sondern die Entwicklung von Einzelwerten. Von Bitcoin-ETF oder Krypto-ETF kann an der Stelle aber keine Rede sein, da ETNs keine Fonds sind. Entsprechend handelt es sich auch nicht um Sondervermögen.

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei ETCs und ETNs um Schuldverschreibungen: Die herausgebende Gesellschaft verpflichtet sich, für das Papier den entsprechenden Marktpreis zu zahlen. Diese Verpflichtung könnte im Falle einer Insolvenz nicht erfüllt werden, den Schaden hätten die jeweiligen Anleger. Bei der Frage „Welche Wertpapiere sind Sondervermögen?“ kommt es also darauf an, wie ein Indexpapier gestaltet ist. Für ETCs auf Rohstoffe und ETNs auf (Krypto-)Währungen gibt es also keine Schutzmechanismen. Dagegen ist ein ETF Sondervermögen, wie bereits dargestellt.

ETF-Sondervermögen: Hohe Sicherheit für Anleger

Für Anleger wie Kathrin bedeuten die Sondervermögen-Regeln bei Fonds und ETFs: Sicherheit, dass sie stets an ihr Investmentvermögen herankommen. Und das völlig unabhängig davon, was mit der Depotbank oder der Fondsgesellschaft passieren könnte. Das ist ein wichtiger Schutzmechanismus, von dem Anleger profitieren.

Unabhängig davon besteht an den Kapitalmärkten natürlich das Risiko von Kurs- und Marktschwankungen. Mit einer breit diversifizierten Anlagestrategie lassen sich diese Schwankungen aber gezielt minimieren, zum Beispiel indem ein Portfolio aus verschiedenen ETFs zusammengestellt wird. Dabei geht es auch um die Reduzierung von Klumpenrisiken, also nicht zu stark auf ein einzelnes Land oder bestimmte Branchen zu setzen (wie es etwa beim MSCI World der Fall ist).

Wenn Kathrin nicht Stunden oder Tage damit zubringen will, das Angebot tausender ETFs durchzuarbeiten, um die besten ETFs oder Fonds für eine breit gestreute Anlagestrategie, kann sie dafür auch einen Robo-Advisor wie growney nutzen. Nach kurzen Fragen zu ihren Zielen und ihrer Situation wird ein passendes Portfolio vorgestellt – ständige Überprüfung der ETFs und regelmäßiges Rebalancing des Portfolios inklusive. Und natürlich hat Kahtrin dann auch für ihre Geldanlage die Sicherheit, dass alle ETFs Sondervermögen sind.



Die richtige Anlagestrategie für Sie? Lassen Sie sich beraten.


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