Familie im Sonnenuntergang; Finanzen: Vorsorge, Bankvollmacht, Testament

Wichtig für Ihre Finanzen: Vorsorge, Bankvollmacht und Co.

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16. Februar 2024 // Geldanlage

Es ist ein Moment, an den niemand gerne denkt: Was wird, wenn mir etwas zustößt? Wie ist in einem solchen Notfall der Zugriff auf mein Konto geregelt. Was viele dabei gar nicht wissen: Selbst Ehepartner können nicht automatisch auf Guthaben und Geldanlagen zugreifen. Deshalb macht es Sinn, sich gemeinsam mit Themen wie Vorsorge und Bankvollmacht zu beschäftigen.

Das ist umso wichtiger, wenn im Ernstfall ein Teil der Familie abgesichert werden soll. Insbesondere in folgenden Fällen lohnt es sich, das Thema systematisch und frühzeitig anzugehen:

  • Familien mit Kindern
  • großen Einkommensunterschieden zwischen Partnern
  • hohe finanziellen Verpflichtungen (Immobilienfinanzierung, Kredite und dergleichen)
  • Sorge vor drohenden Erkrankungen, z.B. aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen
  • wenn es größere Vermögenswerte zu vererben gibt

Warum Vorsorge bei Finanzen so wichtig ist

Schwierige Situationen, außergewöhnliche Notfälle, schwere Krankheiten, Schicksalsschläge – all das lässt sich meist nicht vorhersehen. Viele wollen sich mit diesen Themen auch nicht wirklich beschäftigen, weil der Gedanke daran unangenehm ist. Deswegen wird die Vorsorge bei Finanzen in einem solchen Fall oft nicht geregelt. Und das hat meist negative Auswirkungen.

  • Stellen Sie sich nur einmal vor: Sie haben einen Unfall im Straßenverkehr, liegen danach im Koma.

    Ist dann jemand in der Lage, ihre Geldangelegenheiten (vorrübergehend) zu regeln? Drohen Ihrer Familie nach einem solchen Vorfall finanzielle Schwierigkeiten? Sind Kontoguthaben, Aktiendepots, Tages- oder Festgelder dann für Ihre Familienmitgliedern verfügbar? Hat überhaupt jemand in der Familie den Überblick über Ihre Geldanlagen?Das ist insbesondere wichtig, wenn ein Pflegefall eintritt, der möglicherweise mit hohen Kosten verbunden ist.

Keine automatische Vollmacht für Partner

Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften gehen oft davon aus, dass Partner problemlos auf die Finanzen zugreifen können. Doch das stimmt nicht. Der Zugriff ist selbst zwischen Partnern nur gewährleistet, wenn das Konto oder Depot gemeinschaftlich geführt wird (z.B. Gemeinschaftsdepot) oder eine Vollmacht vorliegt.

Der Zugang zu Ihrem Geld und Ihren Finanzen muss also formell geregelt sein. Nur so vermeiden Sie, dass in außergewöhnlichen Situationen zusätzliche Probleme entstehen können, weil keine entsprechende Vorsorge getroffen wurde. Die Folgen von Schicksalsschlägen werden dabei oft noch dramatischer. Im schlimmsten Fall, wenn absehbar ist, dass Sie auf längere Zeit nicht selbst Ihre Geldgeschäfte regeln können und keine Vorsorge für die Finanzen getroffen wurde, wird ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Dieser wird dann vom Amtsgericht eingesetzt und trifft die Entscheidungen über Ihr Geld. 

Auch im Todesfall wird ein Konto gesperrt, wenn keine Vollmacht besteht. Bestehende Daueraufträge oder Überweisungen werden aber weiter ausgeführt. Auch Lastschriften werden weiter bedient.

Bankvollmacht: Im Notfall auf Depot und Guthaben zugreifen

Mit einer Bankvollmacht bzw. einer Kontovollmacht oder Depotvollmacht verhindern Sie im Notfall Probleme oder Schwierigkeiten. Dann ist klar geregelt, wer in solchen Fällen auf Ihr Geld zugreifen darf. Wichtig ist dabei, unterschiedliche Vollmachttypen zu unterscheiden.

Eine Bankvollmacht gilt dabei für alle Unterkonten oder Leistungen - also auch wenn ein Schließfach angemietet wurde, ein Aktien- bzw. ETF-Depot besteht oder noch ein Sparbuch bzw. Tagesgeldkonto bei der Bank besteht.

Demgegenüber gilt eine Kontovollmacht nur für das jeweilige Konto. Eine Depotvollmacht besteht für das jeweilige Depot und alle darin enthaltenen Wertpapiere – also Aktien, Anleihen, Fonds- oder ETF-Anteile.

  • Hinweis: Die Vollmacht für ein growney-Depot gilt immer nur für ein einzelnes Anlageziel. Haben Sie mehrere Anlageziele, muss für jedes eine Depotvollmacht ausgestellt werden.

    Vollmacht fürs growney-Depot

Grundsätzlich werden bei Bankvollmachten und Kontovollmachten mehrere Arten unterschieden. Konkret gibt es folgende Typen:

Postmortale Kontovollmacht nach dem Tod

Mit dem Tod des Kontoinhabers ist der Bevollmächtigte berechtigt, auf Guthaben oder Vermögen zuzugreifen. Bei Todesfall muss eine Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Mit der Vollmacht wird verhindert, dass der Zugang zum Konto gesperrt wird.

Wichtig ist aber: Die Kontovollmacht nach dem Tod ersetzt kein Testament. Sie dient erst einmal dazu, dass Transaktionen ausgeführt oder gestoppt werden können. Für die Frage wie Vermögen und Kontoguthaben nach dem Tod aufzuteilen sind, sind Testament und Erbschein maßgeblich. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, das Konto zu verwalten, darf sich aber selbst nicht bereichern.

  • Hinweis: Wollen Sie eine solche Vollmacht für Ihr growney-Depot ausstellen, markieren Sie im Vollmacht-Formular bitte den Punkt „Vollmacht für den Todesfall

Prämortale Kontovollmacht vor dem Tod

Eine Kontovollmacht vor dem Tod berechtigt den Bevollmächtigten, auf Ihr Konto oder Depot zuzugreifen. Die Bank wird Auszahlungen und Verkäufe vornehmen, wenn der Bevollmächtigte dies veranlasst. Bei einer Bankvollmacht gilt das auch automatisch für alle Unterkonten oder Depots.

Eine prämortale Kontovollmacht vor dem Tod erlischt, wenn der Kontoinhaber stirbt. Aufgeteilt wird das Guthaben bzw. Vermögen dann entsprechend entsprechend dem Testament. Für die Auszahlung brauchen Erben den Erbschein.

Zeitlich unbegrenzt: Transmortale Kontovollmacht über den Tod hinaus

Die Kontovollmacht über den Tod hinaus kombiniert die beiden Möglichkeiten. Es ist also eine Kontovollmacht, die vor dem Tod gilt – aber im Todesfall bestehen bleibt. Trotzdem gilt: Die Vollmacht entscheidet nicht über die Verteilung und Vererbung des Geldes. Das ist durch ein Testament zu regeln.

Mit der Vollmacht lässt sich aber über das Geld verfügen, um laufende Kosten für Verträge, Finanzierungen oder Erbangelegenheiten (z.B. Testamentsvollstreckung) zu decken.

  • Hinweis: growney-Kunden, die im Depotvollmacht-Formular den Punkt „Konto-/Depotvollmacht“ ankreuzen, erteilen eine solche transmortale Kontovollmacht über den Tod hinaus. Zur Geltung der Vollmacht ist festgehalten: „Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Konto-/ Depotinhaber(s)“.

Bedingte Bankvollmacht: Im Fürsorgefall/Pflegefall

Die bedingte Bankvollmacht ist ausdrücklich für Notfälle gedacht. Wenn der Kontoinhaber bzw. Depotinhaber nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte selbst zu regeln. Das kann z.B. nach einem Unfall, durch Krankheit oder Alter der Fall sein. Beispiel für einen solchen Fall ist die Vorsorgevollmacht. Sie regelt, welche Entscheidungen der Bevollmächtigte treffen darf. Dazu kann auch die Vertretung gegenüber Kreditinstituten gehören.

  • Da Banken und Sparkassen in der Regel strenge Anforderungen an die Legitimation von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten haben, wird eine Vollmacht bei der Bank ausdrücklich als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht empfohlen. Alternativ hilft auch eine Vollmacht, die notariell beglaubigt ist. In diesem Fall überprüft der Notar die Identität. Eine solche beglaubigte Vorsorgevollmacht ist aber mit Kosten verbunden.

Generalvollmacht

Es ist auch möglich eine Generalvollmacht zu erteilen. Der Bevollmächtigte ist dann berechtigt, Sie in allen wichtigen Entscheidungen zu vertreten. Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht ist dies nicht auf Situationen begrenzt, in denen Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Eine Generalvollmacht ist also weitergehend. Aber: Sie ersetzt nicht unbedingt eine Bankvollmacht. Die Bankgeschäfte, zu der eine Generalvollmacht berechtigt, müssen klar und konkret benannt sein. Aufgrund der strengen Regeln von Banken und Sparkassen ist eine zusätzliche Bankvollmacht bzw. Kontovollmacht zu empfehlen.

Auskunftsvollmacht

Mit einer Auskunftsvollmacht erlauben Sie, dass der Bevollmächtigte Informationen über Kontostand, Vermögen und Transaktionen abrufen kann. Es können aber keine Auszahlungen vorgenommen oder andere Aufträge erteilt werden. Ohne eine solche Auskunftsvollmacht dürfen selbst an Ehepartner keine Informationen herausgegeben werden.

  • Wünschen Sie diese Variante, ist auf dem Depotvollmacht-Formular die Möglichkeit „Auskunftsvollmacht“ zu markieren. Die Auskunftsvollmacht gilt für alle Depots und Unterkonten. Sie muss also nicht für jedes einzelne Anlageziel erteilt werden.

Depot- und Kontovollmacht: Identifizierung erforderlich

Eine kontoführende Bank oder Sparkasse ist bei einer Vollmacht verpflichtet, den Bevollmächtigten eindeutig zu identifizieren. Damit soll verhindert werden, dass eine andere Person die Bankvollmacht oder Depotvollmacht nutzt, um unberechtigt auf Ihr Vermögen zuzugreifen.

Je nach Bank wird dazu eine Identifikation in der Filiale verlangt (mit Pass oder Personalausweis) das PostIdent bzw. VideoIdent-Verfahren genutzt. Auch wenn der Bevollmächtige auf das Konto zugreifen will, ist die Identität zweifelsfrei nachzuweisen.

  • Bei Ihrem growney-Depot laden Sie die Legitimations-Unterlagen einfach zusammen mit dem Vollmacht-Formular im Kundenbereich hoch. Das entfällt, wenn der Bevollmächtigte ebenfalls growney-Kunde ist. Dann reicht es aus, unter „Legitimationsprüfung des Bevollmächtigten“ die Depotnummer einzutragen.

Kann man eine Kontovollmacht widerrufen?

Jede Kontovollmacht, Depotvollmacht oder Bankvollmacht gilt nur bis auf Widerruf. Sie können also jederzeit schriftlich die Rücknahme der Vollmacht erklären. Überlegen Sie in einem solchen Fall aber, wer stattdessen über das Konto verfügen soll, wenn Ihnen etwas zustößt.

Gemeinschaftsdepot: Was gilt in diesem Fall?

Ein Gemeinschaftsdepot ist eine mögliche Alternative zu einer Bankvollmacht, gerade in einer Partnerschaft. Ein Gemeinschaftsdepot gehört beiden Partnern gemeinsam.

Beide können gleichermaßen auf das Konto zugreifen, Auszahlungen veranlassen oder andere Aufträge erteilen. Eine gegenseitige Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht notwendig. Der wichtigste Unterschied zum Einzelkonto mit Vollmacht ist: Beim Gemeinschaftskonto gehört das Vermögen beiden Kontoinhabern. Das ist im Todesfall entsprechend zu berücksichtigen.

  • Beachten Sie aber bitte: Sollte beiden Depotinhabern etwas zustoßen, kann niemand auf das Anlageziel zugreifen. Die Bevollmächtigung einer dritten Person müsste durch beide Inhaber des Gemeinschaftsdepots bestätigt werden.

    So eröffnen Sie ein Gemeinschaftsdepot bei growney

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Elemente der Vorsorge für den Ernstfall.

Die Vorsorgevollmacht soll beispielsweise sicherstellen, dass Angehörige oder Freunde alle wichtigen Informationen über Ihren Gesundheitszustand erhalten und auch bestimmte Entscheidungen für Sie treffen dürfen. Dabei geht es auch um die Vertretung gegenüber Behörden, der Post, Firmen und letztendlich auch die Entscheidung über Wohnangelegenheiten, die Lebensumstände und ggf. auch Ihr Vermögen. Die Vorsorgevollmacht erlaubt, alle zentralen formalen Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie dies aus irgendeinem Grund nicht mehr können.

Die Patientenverfügung ist weitaus komplexer und spezieller. Sie regelt konkret alle gesundheitlich relevanten Entscheidungen. Dabei geht es um konkrete medizinische Behandlungen, lebenserhaltende Maßnahmen oder die Details Ihrer Pflege. Logischerweise alles Themen und Fragen, mit denen man sich im gesunden Zustand eigentlich nicht gern beschäftigt. Dennoch ist es sinnvoll, sich damit einmal auseinanderzusetzen und mögliche Szenarien auch mit Ihren Bevollmächtigten zu besprechen.   

  • Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie (gegen Gebühr) eintragen lassen, dass es eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung gibt und wer die entscheidungsberechtigten Personen sind. Gerichte und Behörden erkennen an der Eintragung, dass Sie eine entsprechende Vorsorge getroffen haben.

Was bringt es, wenn Sie ein Testament schreiben?

Auch wenn Sie eine Bankvollmacht oder Depotvollmacht erteilen, ist es durchaus sinnvoll, dass Sie ein Testament schreiben. Denn die Kontovollmacht regelt erstmal nur, wer auf das Konto zugreifen darf. Sie sagt nichts darüber aus, wie Sie Ihr Vermögen vererben wollen.

Wenn Sie kein Testament schreiben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Durch Ihren ausdrücklich formulierten Willen im Testament können Sie so verfügen, wie Vermögen, Guthaben und Depotwerte aufgeteilt werden sollen.

Ein Testament schreiben kann durchaus komplex sein. Denn bestimmte Ansprüche können gesetzlich geregelt sein (Pflichtanteil). Um sicherzugehen, dass Ihr Wille umgesetzt wird, ist es möglich zu Lebzeiten bereits einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Dieser wird Ihr Vermögen dann entsprechend des Testaments verwalten und aufteilen.

Er ist alleine Ihnen und Ihrem Willen verpflichtet – dazu kann auch gehören das Vererben von Vermögenswerten an bestimmte Auflagen oder Bedingungen zu binden. Oft ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers eine gute Möglichkeit, Erbstreitigkeiten zu verhindern.Ein Testamentsvollstrecker muss übrigens nicht zwingend ein Rechtsanwalt oder Notar sein.

Auch ein Testament muss nicht notariell aufgesetzt sein. Allerdings gibt es einige wichtige Regeln, wenn Sie Ihr Testament schreiben:

  • Ihr Testament muss komplett handgeschrieben sein.
  • Es muss mit “Testament” oder “Mein letzter Wille” überschrieben sein.
  • Ort, Datum und Unterschrift sind unbedingt erforderlich.
  • Die Aufteilung des Vermögens sollte eindeutig und unzweifelhaft beschrieben sein.

Mit soliden Finanzen die Familie absichern

Natürlich ist zu hoffen, dass der schlimmste Fall niemals eintritt. Dennoch gilt es, die Möglichkeit zu beachten und dafür Vorsorge zu treffen. Das betrifft auch die Finanzen. Grundsätzlich sollten immer gewisse Rücklagen flexibel auf einem Tagesgeldkonto zur Verfügung stehen. Daneben eignen sich auch ETF-Sparpläne, um Rücklagen aufzubauen.

So können Sie beispielsweise auch mal größere Beträge ganz unkompliziert zurücklegen, Sparpläne anlegen oder ändern, von der Marktentwicklung der Aktienmärkte profitieren und sich trotzdem bei Bedarf flexibel Geld auszahlen. Auch bestimmte Sparziele oder eine Geldanlage für Kinder lässt sich so einrichten. Oft ist das schon ein wichtiger Beitrag zur Absicherung Ihrer Familie.

Das sollten Sie beachten

Vorsorge-Checkliste: Darauf sollten Sie achten

Wichtig für Ihre Finanzen: Überlegen Sie sich anhand der Checkliste in aller Ruhe, wie Sie eine Kontovollmacht, Vorsorgevollmacht oder ein Testament ausgestalten wollen.

Das wird ein bisschen Zeit erfordern. Sie werden auch die eine oder andere Entscheidung treffen müssen. Weil es etwas dauern kann, die notwendigen Schritte für eine Bankvollmacht umzusetzen, lohnt es sich das Thema frühzeitig anzugehen.

Die wichtigsten Fragen für Sie als Checkliste:

  • Welche Personen und Verpflichtungen müssen besonders abgesichert werden?
    Dazu gehören auch Fragen wie: Was passiert bei einem Schicksalsschlag mit Ihren Kindern? Muss Ihr Partner abgesichert werden? Ist beispielsweise sichergestellt, dass die Raten für eine Immobilie weiter bedient werden können?
  • Wer soll konkret im Notfall über Ihr Geld verfügen können?
    Dazu gehört auch der Aspekt wie Ihre Vermögenswerte verteilt sind und wie flexibel sie im Zweifelsfall zu Geld gemacht werden können. Festgelder oder die meisten Lebensversicherungen bieten Ihnen im Notfall oft nur zu schlechten Rückkaufwerten die Möglichkeit auf das Geld zuzugreifen. Legen Sie konkret fest, wer an das Geld herankommen soll. Partner mit Kindern sollten dabei auch den Fall bedenken, dass auch beiden Eltern gemeinsam etwas zustoßen könnte.
  • Welche Bankvollmachten und Depotvollmachten sind erforderlich
    Machen Sie am besten eine Liste mit Ihren Bankkonten, Depots, Versicherungen und sonstigen Vermögenswerten. Erteilen Sie dann Vollmachten zumindest für die wichtigsten Banken und Depots. Wichtig ist auch, dass wichtige Informationen wie Kontonummern und Versicherungsnummern im Notfall Ihren Vertrauenspersonen vorliegen.
  • Sollen im Pflegefall andere Regeln gelten als im Todesfall?
    Pflegefälle oder Fürsorgefälle stellen oft auch finanziell eine besondere Herausforderung dar. Deswegen gilt es neben der Frage, wie Sie Ihr Vermögen vererben wollen auch die Möglichkeit zu beachten, dass ein Pflegefall eintritt oder langwierige gesundheitliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Details dazu legen Sie in der Vorsorgevollmacht bzw. in der Patientenverfügung fest.
    Es gibt auch die Möglichkeit, bereits Details für die eigene Beerdigung festzulegen, wenn Ihnen dies wichtig ist.
  • Ist das Vererben durch ein Testament geregelt?
    Wenn Sie selbst nicht festlegen, wie Sie Ihr Vermögen vererben wollen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind Ihnen dagegen bestimmte Punkte, Bedingungen oder eine individuelle Aufteilung wichtig, müssen Sie dazu ein Testament schreiben. Es kann auch Sinn machen, mit der Umsetzung einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen.
  • Welche anderen wichtigen Vertragsverhältnisse gibt es?
    Neben Bank- und Depotverbindungen sollten Sie auch andere wichtige Vertragsverhältnisse zusammentragen. Dazu gehören beispielsweise Versicherungen, aber auch die Verträge für Strom, Gas, Telefon, Streaming-Dienste oder Social-Media-Accounts.
  • Idealerweise stellen Sie eine komplette Vorsorgemappe zusammen.
    In eine sogenannte Vorsorgemappe gehören alle wichtigen Informationen zu Ihnen, Ihrer Familie, Ihren Verträgen, Vollmachten, dem Vermögen und Ihrem Gesundheitszustand.

    Das fängt bei der Geburtsurkunde an, beinhaltet aber auch Ehe-Urkunden, Sozialversicherungsnummer, Blutgruppe, Arztberichte bis hin zu Bankverbindungen, Patientenverfügung und einem Testament.   ​​​


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