Die aktuelle Börsenentwicklung ist durch starke Volatilität gekennzeichnet – also durch Kursschwankungen. Ein Blick auf die letzten …
Für die Prüfung und die Auszahlung der Grundrente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden, die Rentenversicherung wird von sich aus tätig. Allerdings braucht sie dafür viel Zeit: Bis zum Jahresende 2021 sollen 7 bis 8 Millionen Rentenkonten überprüft werden, ob Anspruch auf Grundrente besteht. Erst bis Ende 2022 soll die Prüfung dann für alle 26 Millionen Rentenkonten abgeschlossen sein.
Für aktuelle Rentenempfänger ist also noch gar nicht klar, ob die Grundrente 2021 ausgezahlt wird – oder ob die zusätzliche Rentenzahlung erst im nächsten Jahr erfolgt. Klar ist: Besteht ein Anspruch, erfolgt die Zahlung dann rückwirkend für alle Monate seit Januar 2021.
Wer bekommt die Grundrente? Wie hoch ist sie?
Die Grundrente ist keine zusätzliche Rente, sondern wird als individueller Zuschlag zur Rente der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Durch sie erhöht sich also die Höhe der Rentenzahlung. Sie ist ausdrücklich nur für langjährig Versicherte der Rentenversicherung gedacht, insbesondere für jene mit niedrigem Einkommen.
Denn die Rentenhöhe in Deutschland orientiert sich daran, was man über die Jahre im Vergleich zum Durchschnittsgehalt verdient hat. Dadurch haben Menschen mit sehr niedrigem Einkommen oft auch nur eine sehr niedrige Rente. Nach Schätzungen dürfte dies aktuell rund 1,3 Millionen Rentner in Deutschland betreffen – rund 900.000 davon Frauen, sowie 400.000 Männer. Der durchschnittliche Zuschlag durch die Grundrente wird etwa € 75 im Monat betragen.
Die Grundrente berechnen ist schwierig
Die Berechnung der Grundrente ist so schwierig wie die Rentenberechnung selbst. Es geht dabei vor allem um Rentenpunkte, Beitragsjahre sowie den eigenen Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. Zudem gibt es für die Grundrente Bedingungen.
Rentenpunkte gibt es für jedes Beitragsjahr: Wer genauso viel verdient wie das Durchschnittsentgelt bekommt im Westen Deutschlands für das Jahr einen Rentenpunkt. Um das geringere Gehaltsniveau im Osten Deutschlands auszugleichen, gibt es hier etwas mehr – für 2021 sind es z.B. 1,056. Im Rentenalter wird dann die Anzahl aller gesammelten Rentenpunkte mit dem Rentenwert multipliziert (derzeit € 34,19 für die Rente West und € 33,47 für die Rente Ost) – so berechnet sich die normale Rentenzahlung.
Anspruch auf Grundrente hat nur, wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeit vorweisen kann. Zu dieser Grundrentenzeit gehören beispielsweise:
- Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter
- Zeiten für Kindererziehung, Pflege
- Selbständigkeit (nur bei Pflichtversicherung in der Rentenversicherung)
- Wehrdienst, Zivildienst oder politische Haft
- auch Krankheitszeiten bzw. Reha zählen dazu
Nicht einberechnet werden hingegen:
- Schulausbildung
- Schwangerschaft
- Freiwillige Beitragszeiten
- Arbeitslosigkeit
- Minijob-Zeiten ohne eigene Beiträge zur Rentenversicherung
- sogenannte Zurechnungszeiten (z.B. wenn für Studium oder andere Zeiten ohne Beschäftigung zusätzliche Beiträge gezahlt werden)
Um die zusätzliche Grundrente zu berechnen, werden dann die Entgeltpunkte aus diesen Jahren zusammengezählt. Dabei gelten aber nur Jahre, in denen für mindestens 30 Prozent des Durchschnittsgehalts Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (Grundrentenbewertungszeit). Anspruch auf Grundrente hat, wer für diese Jahre im Durchschnitt mehr als 0,3, aber weniger als 0,8 Rentenpunkte pro Jahr bekommen hat.
Konkretes Rechenbeispiel
Auf wen das zutrifft, der bekommt zusätzliche Rentenpunkte, die nach einer komplizierten Formel berechnet werden:
Grundrentenbewertungszeit in Monaten (max. 420) x (0,8 – durchschnittliche Rentenpunkte p.a.)/12 x 0,875
Maximal ergeben sich dadurch also 12,25 zusätzliche Rentenpunkte (West).
420 x (0,8 – 0,4)/12 x 0,875 = 12,25
Im Osten Deutschlands werden die zusätzlichen Rentenpunkte erhöht, entsprechend der Tabelle zur Berechnung der Entgeltpunkte. Auch dies dient zum Ausgleich des niedrigeren Lohnniveaus.
Angenommen im Westen Deutschlands hätte Rentner Rainer über 35 Jahre im Schnitt nur 40 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient, so ergäbe das für ihn einen monatlichen Grundrentenzuschlag von € 418,73 Euro (12,25 Rentenpunkte x € 34,19 Rentenwert).
Doch: Den vollen Zusatzbetrag durch die Grundrente gibt es nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: € 1.250 im Monat für Singles, bei Paaren € 1.950.
Werden diese Freigrenzen übertroffen, so wird das darüber liegende Einkommen teilweise oder sogar ganz angerechnet.
Für das Beispiel von Rainer heißt das: Bekommt er mit seiner Frau Birgit zusammen € 2.000 pro Monat, so muss die Differenz zwischen diesem gemeinsamen Einkommen und der Freigrenze von € 1.950 zu 60 Prozent von der Grundrente abgezogen werden – also € 30 (€ 50 x 0,6). Für seine Grundrente bedeutet das: Er bekommt noch € 388,73.
Kommen Rainer und Birgit zusammen auf € 2.500 sind die Abzüge höher. Für den Differenzbetrag zwischen der Freigrenze von € 1.950 und € 2.300 werden wieder 60 Prozent abgezogen – also € 210 (€ 350 x 0,6). Das Einkommen über € 2.300 wird hingegen komplett angerechnet, also werden noch einmal € 200 abgezogen. Rainer bleibt also nur noch ein Grundrentenzuschlag von € 8,73.
€ 418,73 Grundrente - € 210 - € 200 = € 8,73
Als Einkommen gilt dabei alles, was vom Finanzamt als solches gewertet wird, d.h.
- Gehaltszahlungen
- Kapitalerträge oberhalb des Freistellungsauftrag (€ 801 für Singles, € 1.602 für Paare)
- Der steuerpflichtige Anteil von Rentenzahlungen
- alle weiteren steuerpflichtigen Einnahmen, z.B. auch aus dem Ausland
Die Daten dazu gleicht die Deutsche Rentenversicherung übrigens direkt mit dem zuständigen Finanzamt ab.
Zusammenfassung
Sie sehen: Die Frage „Wer bekommt Grundrente und wieviel“ ist nicht gerade leicht zu beantworten. Das wichtigste zum Thema “Grundrente berechnen” für Sie zusammengefasst:
- Die Grundrente ist keine gesetzliche Mindestrente und keine Zusatzrente.
- Die Grundrente wird als Zuschlag auf die gesetzliche Rentenzahlung geleistet.
- Sie wird nur gezahlt wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit bestanden (Arbeit, Kindererziehung, Pflege, Ersatzdienst) und das eigene Durchschnittsgehalt in dieser Zeit zwischen 30 und 80 Prozent des deutschen Durchschnittsentgelts lag.
- Bei hohem Einkommen kann es zu Abzügen kommen (bei Paaren wird das Einkommen zusammengerechnet).
- Die konkrete Berechnung der Grundrente (Beispielrechnung siehe oben) ist sehr individuell.
- Die ersten Rentenbescheide mit Grundrente gibt es in diesem Monat (Juli 2021), berechnet wird sie rückwirkend ab Januar 2021. Bis das für alle Rentner berechnet ist, kann es aber bis Dezember 2022 dauern.
- Die Prüfung und Berechnung der Grundrente erfolgt automatisch, es muss kein Antrag gestellt werden.
Das Problem Rentenlücke bleibt trotzdem
Die Zusatzrente soll das Niveau der staatlichen Rente für bestimmte Einkommensschichten aufbessern. Zum Aufbessern der eigenen Rentenlücke ist sie nicht geeignet. Das lässt sich allerdings ganz flexibel mit einem Sparplan machen. Rechnen Sie sich doch selbst einmal aus, wie viel Geld Ihnen das zusätzlich einbringen kann.