Tanken an der Zapfsäule; Konkrete Beispiele: Was bringt das Entlastungspaket?

Konkrete Beispiele: Was bringt das Entlastungspaket?

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1. Juni 2022

Konkrete Beispielrechnungen zeigen, wer ab 1. Juni wie stark vom Entlastungspaket der Bundesregierung profitiert. Dabei wird deutlich: Familien mit Kindern werden am stärksten entlastet, Selbständige am wenigsten. Das hat der digitale Vermögensverwalter growney berechnet.

Berücksichtigt wurden in den Beispielen sowohl die gesunkenen Kosten bei Benzin-, Diesel und Strompreisen, die Einsparung durch das 9-Euro-Ticket, Einmalboni für Energiekosten und Kinder, Zuschläge für Kinder in der Mindestsicherung, die Rentenerhöhung ab dem 1. Juli sowie der Effekt durch den höheren Grundfreibetrag für die Einkommensteuer, der zu höheren Nettolöhnen für alle Arbeitnehmer führt.

Fast € 1.400 Entlastung

Knapp € 1.400 Entlastung ergeben sich beispielsweise für Familien. „Die tatsächliche Entlastung fällt je nach Einzelfall sehr unterschiedlich aus. Wichtig wird aber sein, dass mehr Geld im Portemonnaie nicht dazu führt, die Inflation weiter voranzutreiben – dann wäre genau das Gegenteil erreicht“, bewertet Thimm Blickensdorf von der Geschäftsleitung des digitalen Vermögensverwalters growney die konkrete Entlastung.

Die Ergebnisse

  • Ein Single ohne Kinder (Arbeitnehmer, € 2.000 brutto/Monat, ÖPNV, 15 km Arbeitsweg) profitiert mit 586 Euro. Rund € 242 ergeben sich aus dem einmaligen Energiebonus, zusätzlich gibt es monatlich rund € 10 mehr Nettogehalt (rückwirkend ab Jahresbeginn). Die Ersparnis für das ÖPNV-Ticket macht € 57 aus, bei Stromkosten ergeben sich durch Wegfall der EEG-Umlage ab 1.7. weitere € 43. Rund € 120 Entlastung ergeben sich erst mit der Steuererklärung für 2022.

  • Ein Single mit 2 Kindern (Arbeitnehmer, € 2.500 €/Monat, Diesel, 15 km Arbeitsweg) hat € 824 Euro mehr. Die Boni für Energie und Kinder machen € 443 aus, die Ersparnis durch den Diesel-Rabatt € 18, beim Strom € 108 . Bei Nettogehalt ergeben sich rund € 10 Plus im Monat. Weitere € 125 Entlastung ergeben sich mit der Steuererklärung.

  • Für einen Selbständigen ohne Kinder (€ 5.000/Monat, Diesel, 30 km Arbeitsweg) beträgt die Entlastung knapp € 450. Größtenteils durch den Energiebonus (€ 300), bei den Benzinkosten ergeben sich € 37 Entlastung, bei Strom € 43. Mit der Steuererklärung im kommenden Jahr € 68.

Tabelle zeigt Entlastungspaket und Energiebonus für Singles

  • Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) profitieren: Als Single mit 2 Kindern ergeben sich € 787. € 400 ergeben sich aus Einmalzahlungen, für die Kinder gibt es ab Juli außerdem € 40 Zuschlag im Monat, bei den Stromkosten ergeben sich € 108 Entlastung, bei Fahrtkosten € 39.

  • Eine Familie mit 2 Kindern (Eltern beide Arbeitnehmer, zusammen € 10.000 brutto/Monat, Benziner, zusammen 30 km Arbeitsweg) macht die Entlastung fast € 1.400 aus. Größter Faktor: die einmaligen Boni (€ 762). Die Verringerung der Fahrtkosten bringt € 87, bei Stromkosten sind es € 108. Das gemeinsame monatliche Nettogehalt steigt um € 25, mit der Steuererklärung ergeben sich rund € 135 Entlastung.

Tabelle zeigt Entlastungspaket Beispiele für Familien mit Kinderbonus

  • Ein Rentnerhaushalt im Osten Deutschlands (zusammen € 2.900 Bruttorente/Monat, Benziner mit 15.000 km Fahrleistung im Jahr) profitiert zwar kaum vom Entlastungspaket, hat durch die Rentenerhöhung aber trotzdem mehr Geld: Bei den Benzinkosten ergeben sich € 85 Entlastung, beim Strom € 70. Ab 1.7. gibt es aber zusammen € 138 mehr Nettorente im Monat, bei der Steuererklärung ergeben sich € 45 Ersparnis. Summe: € 1.031 mehr. Im Westen Deutschlands fällt die Rentenerhöhung etwas geringer aus – dadurch sind es rund € 100 weniger.

Tabelle zeigt Beispiele für Entlastungspaket: Rentner und Rentenerhöhung

Mehr Beispiel-Rechnungen von growney finden Sie in den Tabellen.

Berechnungsgrundlagen

  • Eine eventuell anfallende Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt.
  • Ob zusätzlich zur Einkommensteuer ein Solidaritätszuschlag anfällt (ab ca. 6150 € Monatsbrutto) wurde nicht berechnet.
  • Die monatliche Entlastung gilt für Arbeitnehmer seit Jahresbeginn. Bei Rentnern wird die Rentenerhöhung ab 1.7.22 als Entlastung berechnet.
  • Bei Eltern (egal ob Paar oder Singles) wurde die “Günstigerprüfung” vorgenommen: Wirkt sich der Kinderfreibetrag besser aus als das Kindergeld, so ist dieser bei der Steuererklärung zu berücksichtigen.
  • Für ÖPNV-Kosten, Strom- und Spritverbrauch wurden Durchschnittswerte herangezogen. Sind die Kosten/Verbrauch höher als der Durchschnitt, fällt die Entlastung höher aus.
  • Hat der Haushalt ein Kfz wird davon ausgegangen, dass zusätzlich zum Arbeitsweg auch private Fahrten gemacht werden (15% des Arbeitswegs).
  • Die Berechnung der Pendlerpauschale ergibt sich auf der Basis von 222 Arbeitstagen im Jahr. In Bundesländern mit vielen Feiertagen gibt es geringe Abweichungen.
  • Bei Reduktion der Kraftstoffsteuer und Wegfall der EEG-Umlage wird angenommen, dass dies voll an die Verbraucher weitergegeben wird.
  • Für Selbständige wird angenommen, dass sie 18,6 % im Monat für eine Basis-Rente (Rürup) sowie eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen (inkl. Krankentagegeld).
  • Bei Paaren wird von einem etwa gleichverteiltem Einkommen und einem gleichlangen Arbeitsweg ausgegangen.
  • Bei Rentnern wird davon ausgegangen, dass sie mindestens ein Kind haben. Anderenfalls ergeben sich durch den Zuschlag zur Pflegeversicherung leicht abweichende Werte.
  • Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose ist berücksichtigt. Für Kinderlose unter 23 Jahren ergeben sich leicht abweichende Werte, weil der Zuschlag dann entfällt.
  • Als Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde der ostdeutsche Wert verwendet. Im Westen ergeben sich ab 6750 € Monatsbrutto abweichende Werte.
  • Für Sachsen ergeben sich aufgrund der besonderen Aufteilung der Pflegeversicherung (Arbeitnehmer: 66,4 %, Arbeitgeber: 33,6 %) geringfügig andere Werte als in der Beispielrechnung.

Quellen

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