Am 1. Januar 2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft, das auch unter dem Namen „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ bekannt ist. Denn genau dies ist das Ziel des BRSG: die betriebliche Altersvorsorge …
Dirk Hempel
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