Frau mit Laptop in der growney Anlagestrecke.

Neubesteuerung von Fonds: Kein Grund zur Hektik

Zum Newsletter


Artikel teilen

25. April 2017 // Aktuelles

Im Grunde könnten Fonds und ETFs eine einfache Sache sein. Doch nicht selten macht es die Politik den Anlegern schwerer als nötig. Zumindest beim Steuerrecht will der Gesetzgeber jetzt nachbessern und die Besteuerung von Fonds vereinheitlichen. Müssen Anleger jetzt umdenken?

Wir betrachten die Änderungen der Neubesteuerung von Fonds im Einzelnen und beantworten die Frage, ob Anleger nun im Laufe des Jahres reagieren müssen. Es zeigt sich: Mit den richtigen Produkten können Anleger dem Stichtag ganz entspannt entgegenschauen.

Doch worum geht es genau? Zum Stichtag 1. Januar 2018 tritt die Reform der Investmentbesteuerung in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Besteuerung sowohl für Anleger als auch für die Depotbanken und die Finanzverwaltung zu vereinfachen und zugleich Steuerschlupflöcher zu schließen. Zusammenfassend bedeutet das Gesetz, dass alle Fonds, und dazu gehören auch ETFs, steuerlich weitgehend gleichgestellt werden. Für Privatanleger sind dabei zwei Aspekte entscheidend: Erstens fällt die Steuerbefreiung von Gewinnen aus Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, weg. Zweitens werden zukünftig alle Fonds jährlich und anhand einer Pauschale besteuert. Dadurch fällt zugleich die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer weg. Betrachten wir diese beiden Änderungen im Einzelnen.

Wegfall der steuerlichen Begünstigung von Altfonds

Als die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, hat der Gesetzgeber für Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, einen Bestandsschutz ausgesprochen: Gewinne aus Wertzuwächsen, so die damalige Zusage, sollten nach dem Ende einer einjährigen Spekulationsfrist auch zukünftig steuerfrei bleiben. Das ändert sich nun. Alle Gewinne, die ab Anfang 2018 anfallen, werden in Zukunft auch bei Altbeständen besteuert. Ganz gleich gestellt sind vor und nach 2009 gekaufte Fonds damit allerdings nicht. Denn für die Gewinne aus den älteren Fonds, die nach dem Stichtag anfallen, gilt für Anleger ein Freibetrag von 100.000 Euro. Erst, wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Gewinne versteuert werden.

Die neuen Regelungen sind ärgerlich für Anleger, die sich auf den Bestandsschutz verlassen haben. Einen Grund zum Handeln gibt es in den meisten Fällen nicht, denn die bis zum Stichtag anfallenden Wertzuwächse bleiben weiterhin steuerfrei. Und gerade für Anleger, deren Anlageziel bereits in greifbare Nähe gerückt ist, dürfte der Freibetrag von 100.000 Euro in den allermeisten Fällen ausreichen, um die nun anfallende Besteuerung aufzufangen.

Jährliche Besteuerung anhand der Vorabpauschale

Ab 2018 setzt der Gesetzgeber eine sogenannte Vorabpauschale als angenommene Rendite an, die für alle Fonds gleich ist. Auf diese Pauschale wird jährlich die Abgeltungssteuer fällig, die von der Depotbank abgeführt wird. Werden die Fonds später verkauft, werden die gezahlten Pauschalen automatisch mit dem Veräußerungs- bzw. Rückgabegewinn verrechnet. So ist sichergestellt, dass nur der tatsächliche Wertzuwachs besteuert wird. Zugleich gilt eine Teilsteuerbefreiung von pauschal 30 Prozent für Aktienfonds und pauschal 15 Prozent für Mischfonds, in deren Zug auch die Anrechenbarkeit der ausländischen Quellensteuer wegfällt. Bei ausschüttenden Fonds werden zudem die Dividenden von der Pauschale abgezogen und unabhängig besteuert. Für Anleger wird die Steuererklärung dadurch bei allen Fonds gleichermaßen einfach.

In Sachen Vorabpauschale müssen Privatanleger in den meisten Fällen nichts tun. Sie können sich im Gegenteil darüber freuen, dass die Steuererklärung einfacher wird und Unterlagen nicht mehr bis zur Veräußerung aufbewahrt werden müssen. Sie sollten allerdings darauf achten, der Depotbank einen ausreichenden Freistellungsauftrag auszustellen, um die Abgeltungssteuer soweit wie möglich abzudecken.

Das Portfolio noch einmal prüfen

Auch wenn es meist keinen Grund zum Handeln oder zur Hektik gibt: Anleger können die anstehenden Änderungen als willkommene Gelegenheit sehen, die Positionen in ihrem Portfolio noch einmal genau zu überprüfen. Insbesondere für Anleger, die klassische Investmentfonds von vor 2009 vor allem aufgrund der Steuerbefreiung gehalten haben, und die nun Gefahr laufen, den Freibetrag von 100.000 Euro auszuschöpfen, stellen passive verwaltete Indexfonds (ETFs) in der Regel die günstigere und renditeträchtigere Alternative dar. Die Kriterien für die Auswahl eines guten ETFs haben sich durch die Reform nicht verändert: Eine niedrige Kostenquote, eine hohe Rendite, ein solventer Anbieter und eine steueroptimierte Konstruktion bleiben die entscheidenden Faktoren, auf die es zu achten gilt.

Für Anleger die – zum Beispiel mit den growney-Strategien – in diese Art von ETFs investieren, sind die anstehenden Änderungen in jedem Fall eine gute Nachricht. Denn durch die Gleichstellung erweitert sich einerseits das Universum an ETFs, die die Kriterien erfüllen. Andererseits dürfte sich der Wettbewerb der Anbieter untereinander erhöhen. Und von mehr Wettbewerb können Kunden am Ende des Tages nur profitieren.

Weiterführender Artikel zum Thema:

Eine steuereffiziente Aufteilung des Vermögens auf teilfreistellungs­optimierte Fonds ist sinnvoll

Jonas Haase
Jonas Haase
CTO/CPO bei growney

Diplom-Volkswirt Jonas Haase war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Ökonometrie bevor er zu growney wechselte. Sein Ziel mit growney: “Erfolgreiches Anlegen so einfach und bequem zu machen, dass dafür kein Doktorhut mehr nötig ist.”



Die richtige Anlagestrategie für Sie? Lassen Sie sich beraten.


Anlagevorschlag erstellen

Risikohinweis: Die Kapitalmarktanlage ist mit Risiken verbunden.
Der Wert Ihrer Kapitalmarktanlage kann fallen oder steigen.
Zum Newsletter

Artikel teilen

Weitere Blogartikel


Was sich die neue Generation beim Geld anlegen wünscht
15. November 2024

Was sich die neue Generation beim Geld anlegen wünscht

Wie Menschen ihr Geld anlegen – das ändert sich ständig. Eine aktuelle Studie zeigt, welche Geldanlagen aktuell besonders gefragt sind …

Drei Frauen mit Skateboards; Richtig Geld anlegen: Das wünschen sich Anleger
Wie werde ich Millionär? Ein einziger ETF-Sparplan könnte reichen
7. November 2024 // Geldanlage

Wie werde ich Millionär? Ein einziger ETF-Sparplan könnte reichen

Viele Menschen träumen davon reich zu werden – um weniger zu arbeiten oder sich im Alter entspannt zurücklehnen zu können. …

Champagnergläser im Sonnenuntergang am Strand; Wie werde ich Millionär? Millionärsformel mit ETF-Sparplan
Wie geht es weiter mit den Zinsen?
5. November 2024 // Geldanlage

Wie geht es weiter mit den Zinsen?

Nicht nur Anleger, die sich für ein Festgeld bzw. Termingeld interessieren, stellen sich die Frage: Wie geht es weiter bei den Zinsen? Auch an den Aktienmärkten ist diese Frage derzeit besonders relevant. Zentral …

Geldanlage: Wie geht es weiter mit den Zinsen?

Mit dem Newsletter sichern Sie sich wertvolle Tipps, u.a.

  • die perfekte Formel für Ihre Finanzen
  • diese 7 Fehler sollten Sie bei der Geldanlage vermeiden
  • die 100.000 Euro Frage für den Ruhestand
  • der Trick mit dem richtigen Market-Timing
  • 5 wichtige Bausteine für Ihren Investment-Erfolg

Kostenlose Experten-Tipps für Ihr Geld

Hilfe Chat