Viele Menschen träumen davon reich zu werden – um weniger zu arbeiten oder sich im Alter entspannt zurücklehnen zu können. …
Die wichtigsten Änderungen für Finanzen, Geld und Steuern 2024 sind die folgenden:
Weniger Einkommensteuer
Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein neuer Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. Der Betrag wird auch als steuerfreies Existenzminimum bezeichnet – denn bis zu diesem Betrag ist das Einkommen steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag steigt auf 11.604 Euro.
Das bedeutet: Bei gleichbleibendem Brutto-Einkommen wird jeden Monat mehr Netto-Gehalt ausbezahlt. Von dem Effekt profitieren alle Arbeitnehmer und Beamte. Bei höheren Einkommen wird auch der fällige Solidaritätszuschlag reduziert.
Eltern profitieren zusätzlich von der Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 3.192 Euro je Elternteil. Der Freibetrag für Kinderbetreuung bzw. Ausbildungs-/Erziehungsbedarf bleibt unverändert bei 2.928 Euro.
Steuereffekt für Rentner und Rentenerhöhung
Reduziert wird auch die Besteuerung von Renten. Es ist ein geringerer Anteil der Rente zu versteuern als ursprünglich vorgesehen. Das gilt für alle Rentner mit Rentenbeginn im Jahr 2023 oder später. Wer 2023 in Rente gegangen ist, profitiert rückwirkend von der Regelung. Das bedeutet: Das zu versteuernde Einkommen sinkt.
Weniger Rentner müssen für 2023 und 2024 eine Steuererklärung machen. In unserem Beispiel entfällt beispielsweise für jemanden, der 2024 in Rente geht und 14.000 Euro Rente im Jahr bekommt, die Pflicht zur Steuererklärung.
Hintergrund sind Gerichtsurteile, die eine Doppelbesteuerung der Rente verbieten. Deswegen wurde im vergangenen Jahr bereits die Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen erhöht (auf 100 Prozent), nun fällt auch der Besteuerungsanteil bei Renten geringer aus als geplant.
Zusätzlich wird die Rente ab 1. Juli 2024 steigen. Die Höhe dieser Rentenerhöhung ist aber noch nicht beschlossen. Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung ist von 3,5 Prozent die Rede.
Mehr bei der Steuererklärung 2024 absetzen
Mit der Steuererklärung 2024 wird es zudem einfacher, Arbeitsmittel direkt von der Steuer abzusetzen. Das ist für alle Ausgaben bis 1.190 brutto möglich (1.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer). Bislang lag die Grenze bei 952 Euro (800 Euro zzgl. Mehrwertsteuer). Arbeitsmittel oberhalb dieser Grenze müssen für die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Mehr Mindestlohn, Azubi-Gehalt und Bürgergeld
Leicht erhöht wird der Mindestlohn ab 1. Januar 2024: 12,41 Euro statt bisher 12 Euro je Stunde.
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt auf 649 Euro im Monat (bislang: 620 Euro). Das gilt aber nur für Ausbildungen, die im neuen Jahr beginnen.
Auch das Bürgergeld steigt. Wie stark, ist von der persönlichen Situation abhängig.
Höhere Freigrenze für Privatverkäufe
Wer als nicht-gewerblicher Verkäufer handelt, beispielsweise auf üblichen Handelsplattformen wie eBay, Kleinanzeigen etc. profitiert von einer Freigrenze von 1.000 Euro ( bislang: 600 Euro).
Liegt der Gewinn unter dieser Freigrenze, so muss er nicht versteuert werden. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn zu versteuern.
Steigende Sozialabgaben bei höheren Einkommen
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung steigen.
Das bedeutet:
- Bei höheren Einkommen (ab knapp 5.000 Euro brutto im Monat) wird künftig ein höherer Teil des Gehalts für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen.
- Bei Gehältern über 7.100 Euro im Monat (Ostdeutschland, in Westdeutschland ab 7.300 Euro) werden auch höhere Beträge für Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Die gestiegenen Kosten werden aber durch die geringere Lohnsteuer kompensiert.
Höherer Zusatzbeitrag bei gesetzlichen Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag. Spitzenreiter ist dabei die AOK Nordost. Hier wird der Zusatzbeitrag von 1,9 Prozent auf 2,7 Prozent angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen steigt auf 1,7 Prozent.
Umso stärker kann es sich lohnen, die Krankenkasse zu wechseln. Die günstigsten Krankenkassen verlangen weniger als 1 Prozent Zusatzbeitrag. Wer von der teuren AOK Nordost zu einer dieser Kassen wechselt, spart also jeden Monat über 1,7 Prozent seines Einkommens.
Höhere Steuern und Abgaben im Jahr 2024
Hinzu kommen einige Änderungen bei Steuern und Abgaben:
- Die bisherige Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Essen im Restaurant entfällt. Statt 7 Prozent werden also ab 1. Januar 2024 19 Prozent fällig.
Für ein Gericht, das 10 Euro kostet, macht das eine Differenz von 1,12 Euro aus. Bei gleichbleibendem Nettopreis kostet das Gericht also künftig 11,12 Euro. Für Getränke galt die Reduzierung nicht, hier dürfte sich theoretisch also nichts ändern. - Auch der CO2-Preis steigt. Er beträgt ab 1. Januar 2024 je Tonne 45 Euro (bisher 30 Euro). Die CO2-Steuer fällt zum Beispiel auf Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas an. Vor allem Tanken und Heizen dürfte damit teurer werden.
Für den Liter Benzin oder Diesel macht das zwischen 0,04 und 0,05 Euro aus. Für das Befeuern von Öl- und Gasheizungen ist durch den CO2-Preis mit 50 bis 100 Euro mehr im Jahr 2024 zu rechnen.
Finanzen 2024: Wie entwickeln sich die Zinsen?
Die Zinsen sind zuletzt stark angestiegen, eine Folge der hohen Inflation. Mittlerweile hat sich die Entwicklung etwas abgeschwächt. Für das Jahr 2024 erwartet die Europäische Zentralbank (EZB) eine Inflationsrate von 2,7 Prozent. Doch Zinssenkungen hat die EZB nach eigenen Angaben bislang nicht diskutiert. „Wir haben überhaupt nicht über Zinssenkungen diskutiert. Keine Diskussion, keine Debatte über dieses Thema“, sagte EZB-Chefin Christine Lagarde erst Mitte Dezember. Im Gegensatz dazu hat die US-Notenbank Fed für 2024 bereits Zinssenkungen in Aussicht gestellt
Die Zinspolitik der Zentralbank hat direkte Auswirkungen auf das Zinsniveau, etwa für Tagesgeld und Festgeld, aber auch für Kredite. Angesichts der schwächelnden Konjunktur (insbesondere in Deutschland) könnte 2024 aber der Druck auf die EZB steigen, die Zinsen zu senken. Damit wird es für Unternehmen günstiger, Kredite aufzunehmen, um ihr Geschäft zu finanzieren.
Experte Thomas Gitzel, Chefvolkswirt der VP Bank in Liechtenstein, erwartet deshalb ab Mitte 2024 Zinssenkungen der EZB. Seine Begründung:
Die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Eurozone ist schwach und wird auch schwach bleiben, gleichzeitig werden die Inflationsraten weiter fallen.“
Börse 2024: ETF-Vorabpauschale im Januar
Erstmals seit Jahren werden 2024 wieder Steuern auf die ETF-Vorabpauschale berechnet. Das betrifft alle Anleger, die ein ETF-Portfolio oder Fonds im Depot besitzen. Die Berechnung ist leider relativ komplex und wird von Banken im Januar vorgenommen. Wichtig zu wissen: Fallen Steuern an, so werden diese automatisch vom Giro- bzw. Referenzkonto eingezogen.
growney-Anleger müssen sich darum nicht kümmern. Wir übernehmen komplett die Abwicklung und die notwendige Berechnung. Das Börsenjahr 2024 kann also ganz entspannt beginnen.